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Einbürgerung trotz Studium im Ausland (Gelesen: 4.176 mal)
Abblewoi
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04.09.2007 um 15:48:40
 
Gruss an alle!

Als erstes möchte ich dieses Forum loben!Es ist eine prima Sache, für mich ist es das informativste Portal bezüglich solcher Angelegenheiten,weiter so!
Ich bin bosnischer Staatsbürger bestitze die deutsche NE und studiere in Österreich. Um meine deutsche NE nicht zu verlieren habe ich die verlängerte Wiedereinreisefrist nach AufenthG §51 Abs.2 von drei Jahren bekommen. Ich kann somit mein Studium in Graz abschließen und verliere meinen Status in Deutschland nicht. Nun meine Frage, kann ich trotz Studium eine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Ich besitze die dt. NE seit Januar 2006 und habe diese auf Grundlage von § 26 Abs. 4 AufethG erhalten...

Vielen Dank für eure Mühe...
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Ralf
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Antwort #1 - 04.09.2007 um 20:21:41
 
Abblewoi schrieb am 04.09.2007 um 15:48:40:
Nun meine Frage, kann ich trotz Studium eine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Ja, aber erst nach der Rückkehr aus dem Ausland, wenn
diese innerhalb der von der ABH bestimmten Frist erfolgt.
Vgl. § 12b StAG:

Zitat:
(1) Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs
Monaten im Ausland nicht unterbrochen. Bei längeren Auslandsaufenthalten
besteht er fort, wenn der Ausländer innerhalb der von der Ausländerbehörde
bestimmten Frist wieder eingereist ist.

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Abblewoi
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Antwort #2 - 04.09.2007 um 20:35:25
 
Aber ich bin ja nie länger als 2 Monate im Ausland .z.b. gehe ich regelmässig zum Arzt in Deutschland oder besuche meine Familie.Ich behalte auch all meine Flug-und Bustickets...
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Ralf
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Antwort #3 - 04.09.2007 um 20:38:45
 
Das reicht aber nicht. Da du dich derzeit überwiegend
im Ausland aufhältst, hast du keinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland. Dieser wird aber in § 10 StAG gefordert.
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Antwort #4 - 05.09.2007 um 02:11:09
 
ja aber ich kann doch in graz nebenwohnsitz haben und nur zu den prüfungen gehen sowie nur zu den wichtigsten kursen.der dadurch finazielle aufwand ist ja mein problem!?
hauptwohnsitz kann ja D bleiben...würde dann eine einbürgerung sinn machen?
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Mick
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Antwort #5 - 05.09.2007 um 07:17:10
 
Hi,
es kommt nicht darauf an, wo Du formell gemeldet
bist, sondern darauf, wo Du Dich tatsächlich über-
wiegend aufhälst.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #6 - 05.09.2007 um 14:04:34
 
aber sollte nicht formell auch gleichzeitig für tatsächlich stehen? wo besteht jetzt hier das problem? ist es vielleicht eine ermessensentscheidung?ich meine, meine verlängerte wiedereinreisfrist war auch eine. ich kann schon verstehen,dass menschen die sich sehr lange im ausland befinden keinen antrag auf die staatsbürgerschaft stellen können,da man nicht wirklich sicher ist ob sie wieder zurück kommen werden.mein studium ist aber befristet und komme nach D und möchte auch hier leben und arbeiten.allein schon wegen der tatsache, dass mein elternhaus hier ist bin ich an D sehr gebunden!
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maki
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Antwort #7 - 05.09.2007 um 14:08:53
 
Abblewoi,

wo lebst du im Moment die meiste (länger als 183 Tage pro Jahr) Zeit über?

In D oder in Ö?

Falls es Ö ist, hast du im Moment keinen gewöhnlichen Aufenthalt in D und kannst damit nicht eingebürgert werden.
In diesem Falle musst du warten bis du wieder die meiste Zeit über in D lebst.

Gruß,

maki
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Abblewoi
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Antwort #8 - 05.09.2007 um 15:00:44
 
Ich habe in Ö einen Nebenwohnsitz und bin als Student gemeldet. Fahre daher gelegentlich nach Ö um Prüfungen zu bestehen. Habe auch sämtliche Tickets gesammelt, die meine zahlreichen Ein- und Ausreisen bestätigen. Wie kann ich denn sonst Nachweisen, dass ich in D mich länger aufhalte als in Ö. Hab ja genau deswegen den Hauptwohnsitz in D und nicht in Ö!
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Mick
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Antwort #9 - 05.09.2007 um 15:05:04
 
Abblewoi schrieb am 05.09.2007 um 15:00:44:
Ich habe in Ö einen Nebenwohnsitz und bin als Student gemeldet. Fahre daher gelegentlich nach Ö um Prüfungen zu bestehen. Habe auch sämtliche Tickets gesammelt, die meine zahlreichen Ein- und Ausreisen bestätigen. Wie kann ich denn sonst Nachweisen, dass ich in D mich länger aufhalte als in Ö. Hab ja genau deswegen den Hauptwohnsitz in D und nicht in Ö!


Hi,
bisher hörte sich das aber so an, als würdest Du
überwiegend in Ö. leben und nur zur Besuch (Arzt,
Freunde) nach D. kommen.
Wenn es nicht so ist, dann wäre Hauptwohnung in
D. richtig, fragt sich nur, wofür dann verlängerte
Wiedereinreisefrist beantragt und genehmigt wurde.

Änderung:
Ok, verlängerte Frist ist verständlich, ist ja drei
Jahre her.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #10 - 05.09.2007 um 15:10:18
 
Könnte mir jemand empfehlen wie ich also jetzt vorgehen soll? Soll ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen? Dann zur Sicherheit die Verlängerte Wiedereinreisefrist mitschicken,beide Meldezettel vorzeigen( D-Haupt und Ö-Nebenwohnsitz). Ich habe echt Angst, dass man mich ablehnen würde wegen dieser Wohnsitzgeschichte. Weiss leider echt nicht worauf es ankommt.
Vielen Dank nochmal für die ganze Mühe!
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Antwort #11 - 05.09.2007 um 15:42:12
 
Abblewoi schrieb am 05.09.2007 um 15:10:18:
Könnte mir jemand empfehlen wie ich also jetzt vorgehen soll?

Antrag stellen und bereit machen das du nachweisen musst, dass du die meiste Zeit über in D gelebt hast.

Worauf es ankommt ist nicht wo du gemeldet bist, sondern wo du wirklich warst, die gesammelten Tickets dürften da sehr nützlich sein.

Viel Erfolg,

maki
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Antwort #12 - 06.09.2007 um 11:16:41
 
Abblewoi schrieb am 05.09.2007 um 15:10:18:
Könnte mir jemand empfehlen wie ich also jetzt vorgehen soll? 


Ich würde vorher infach den Sachbearbeiter fragen, wie er es sieht, und dann ggf. erst den Antrag stellen, sondt idt die Gebühr im Zweifelsfalle futsch!
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Abblewoi
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Antwort #13 - 06.09.2007 um 18:21:42
 
meinen persönlichen Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiter die für die Einbürgerung zuständig sind?
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Odysseus
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Antwort #14 - 06.09.2007 um 18:33:51
 
Den Sachbearbeiter, der für Deine EB in der EBH zuständig sein wird.
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