Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Zeit zwischen Studium und Referendariat (Gelesen: 7.709 mal)
Sanela
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BiH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat
Antwort #15 - 10.09.2007 um 10:20:23
 
Hallo,

kann mir jemand die 2. Frage beantworten? Bitte, bitte! Es ist dringend!

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat
Antwort #16 - 10.09.2007 um 15:04:37
 
Sanela schrieb am 10.09.2007 um 10:20:23:
kann mir jemand die 2. Frage beantworten?

Nicht schlüssig. Weil es nicht klar ist, wie du es anstellen möchtest / kannst, dich mit der AE für Deutschland, länger als 3 Monate in F aufzuhalten und dort zu arbeiten, weil es sich dabei um eine "visa d’entrée et de long séjour" handeln würde

Zitat:
si votre séjour en France est supérieur à 90 jours en France : vous devez solliciter un visa de long séjour.

und dafür müsste man (so wie ich verstehe) unter anderem präsentieren

Zitat:
des justificatifs qui dépendent du motif de votre séjour en France et de votre situation personnelle ...
Liste des justificatifs :
* établissement en France en qualité de conjoint de ressortissant français ;
* mariage en France suivi d’un établissement en France

Und während sicher gestellt ist, dass Ausländer, die legal in Deutschland leben und einen Pass sowie einen Aufenthaltstitel haben, sich für einen touristischen Aufenthalt mit einer Dauer von maximal 3 Monaten in Frankreich aufhalten dürfen ohne Visum, ist es (mir zumindest) nicht bekannt ob und wie eine Verlängerung des Aufenthaltes wie auch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in F erreicht werden kann, da offensichtlich auch dort ähnliche Regelungen wie in D gelten für Nicht-EU-Bürger
Zitat:
Arbeitserlaubnis
Bürger, die nicht Staatsbürger eines Landes im Europäischen Wirtschaftsraum sind, sollten schon vor der Ankunft in Frankreich eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird durch die französische Einwanderungsbehörde (Office des Migrations Internationales; OMI) und das französische Arbeitsministerium erteilt. Es wird dringend empfohlen, das Verfahren zur Arbeitserlaubnis bereits im Heimatland abzuschließen, da die Bearbeitungsdauer mindestens sechs bis acht Wochen beträgt.

Die Arbeitserlaubnis wird nur dann erteilt werden, wenn der französische Arbeitgeber nachweisen kann, dass der zu besetzende Arbeitsplatz nur von einem Arbeitnehmer außerhalb Frankreichs und des Europäischen Wirtschaftsraums qualifiziert besetzt werden kann. Sollte eine Arbeitserlaubnis erteilt worden sein, ist der Erwerb der Aufenthaltsgenehmigung nicht weiter schwierig, denn die Arbeitserlaubnis ist die wichtigste Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung.


Wenn du nur wissen wilst, ob es problematisch ist, wenn du sowohl Aufenthaltstitel wie auch Arbeitserlaubnis für 2 Länder der Europäischen Union und des Schengenraumes besitzt, wage ich zu behaupten, dass es nicht ein Problem werden kann / sollte. Warum auch? Es entstehen dabei keine Interessenkollissionen und niemand wird in irgendwelcher Form benachteiligt. Und so lange du die gesetzliche Vorgaben beider Länder respektiert hast - wer sollte dir was und warum vorwerfen?

Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat
Antwort #17 - 10.09.2007 um 15:21:07
 
Sondra schrieb am 10.09.2007 um 15:04:37:
Wenn du nur wissen wilst, ob es problematisch ist, wenn du sowohl Aufenthaltstitel wie auch Arbeitserlaubnis für 2 Länder der Europäischen Union und des Schengenraumes besitzt, wage ich zu behaupten, dass es nicht ein Problem werden kann / sollte. Warum auch?


Falls das französische AuslRecht aber so gestrickt ist, wie das deutsche, schlösse eine AE in Frankreich eine in Deutschland aus. Denn die deutsche AE erlischt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Wenn also eine französische AE voraussetzte dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hätte, wäre die deutsche AE nicht zeitgleich möglich.

Wird deutlich worauf ich hinauswill ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat
Antwort #18 - 10.09.2007 um 16:14:24
 
ronny schrieb am 10.09.2007 um 15:21:07:
Wenn also eine französische AE voraussetzte dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hätte, wäre die deutsche AE nicht zeitgleich möglich.

Wird deutlich worauf ich hinauswill ?

Ja, schon - nur habe ich leider keine ausschöpfende Informationen über die französische AE gefunden - außer diese. Davon ausgehend, meine ich, dass z.B. die "L'autorisation provisoire de séjour", kein "gewöhnlichen" Aufenthalt in F voraussetzt, sondern explizit für einen vorübergehender, nicht touristisches Aufenthalt mit gewisse Arbeitsmöglichkeiten gedacht ist - wobei ich nicht ganz durchblicke, ob auch ein im Ausland Diplomierter als "l'étudiant souhaite compléter sa formation par une première expérience professionnelle en france" gilt.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat
Antwort #19 - 18.09.2007 um 17:26:35
 
ronny schrieb am 10.09.2007 um 15:21:07:
Falls das französische AuslRecht aber so gestrickt ist, wie das deutsche, schlösse eine AE in Frankreich eine in Deutschland aus. Denn die deutsche AE erlischt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Wenn also eine französische AE voraussetzte dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hätte, wäre die deutsche AE nicht zeitgleich möglich.

Wird deutlich worauf ich hinauswill ?


Angenommen, ein drittländischer Student will in Frankreich zur Weinlese. Vielleicht bekommt er für solche Zwecke ein Kurzzeit-Arbeitsvisum. Erlischt dadurch seine deutsche AE?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sanela
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BiH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat
Antwort #20 - 19.09.2007 um 16:31:02
 
Danke, Ulf! Das ist ja meine Frage! Ich will nicht unbedingt zur Weinlese nach Frankreich Zwinkernd, wil aber die Zeit zwischen Studium und Referendariat sinnvoll nutzen, z.B. indem ich dort als Deutschlehrerin arbeite. Also, wie sieht's aus, Experten ?  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sanela
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BiH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat
Antwort #21 - 25.10.2007 um 12:52:51
 
Zur Info (für diejenigen, die sich vielleicht in der gleichen Situation befinden): Meine AE nach § 16, Abs. 1 wurde nach kurzzeitiger Verlängerung nach § 81, Abs. 4 nun nach § 17 AufenthG verlängert.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema