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Studium in DtL. - FZF möglich? (Gelesen: 1.289 mal)
wurSt
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cenk<3charlotte


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.09.2007 um 17:34:20
 
Guten Tag,

ich hab mal zwei Fragen:

Erstens: ein Bekannter von mir, der türkischer Staatsbürger ist lebt mit einem Studenvisum in Deutschland. Er studiert seit fast 3 Jahren in Deutschland. Er ist mit einer türkischen Staatsbürgerin verheiratet, die noch in der Türkei lebt. Er möchte wissen, ob es möglich ist, ob er seine Frau nach Deutschland holen kann solange er noch studiert. Wenn ja, welche Voraussetzungen muss er erfüllen bzw wie ist es ihm möglich seine Frau nach Dtl zu bekommen?

Zweitens: Kann ein in deutschland geborener türkischer Staatsbürger, der mit 6 Jahren wieder zurück in die Türkei ist (mit seiner Familie), wieder zurück nach Deutschland kommen? Wenn ja, wie ist das möglich? Wenn nicht, warum nicht?

Vielen Dank schonmal.
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wurSt  
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.09.2007 um 18:15:20
 
Der Nachzug seiner Ehefrau ist nur dann möglich, wenn die Auflagen in § 5, § 29 und § 30 erfüllt sind. Hervorzuheben wäre hier, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, ausreichender Wohnraum besteht und einfache Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

trixie
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wurSt
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cenk<3charlotte


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.09.2007 um 18:28:46
 
Danke für die schnelle Antwort.   Smiley  Was ist mit zweitens?  Augenrollen
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wurSt  
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 03.09.2007 um 18:48:28
 
wurSt schrieb am 03.09.2007 um 17:34:20:
Zweitens: Kann ein in deutschland geborener türkischer Staatsbürger, der mit 6 Jahren wieder zurück in die Türkei ist (mit seiner Familie), wieder zurück nach Deutschland kommen? Wenn ja, wie ist das möglich? Wenn nicht, warum nicht?

Hi,
das Recht auf Wiederkehr ist in § 37 AufenthG
geregelt. Dürfte mit Blick auf das Alter bei der
Ausreise ned passen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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