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Verlängerung der Befreiung des EFZ (Gelesen: 2.517 mal)
Annika
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03.09.2007 um 16:43:19
 
Hallo

Ich habe mal wieder eine sehr spezielle Frage  Zwinkernd
Und zwar, hatte ich mir kurz vor der Einreise meines Freundes (Visum zur Eheschließung aus Indien) den Fuß gebrochen, war im Krankenhaus....
Mittlerweile sind knapp 4 1/2 Wochen verstrichen seit er da ist. Geheiratet haben wir bisher noch nicht aus verschiedenen Gründen. Einmal hatte das Standesamt keine Termine mehr frei, dann war die Situation zeitweise so, dass mir nicht wirklich zum Heiraten war... Naja gestern rief mich jemand vom Standesamt an und man sagte mir das die Befreiung des EFZ meines Freundes (Verlobten) nur noch 5 Tage gültig sei. Nun wollte ich fragen, ob man die Befreiung verlängern kann, oder neu beantragen (natürlich nur wenn es schneller gehen würde, immerhin ist er ja selber da, und hat alle Originalpapiere dabei  Zwinkernd ),  da es mir mit meinem Gips (kompletter Fuß+Bein) beinahe unmöglich ist, aufs Standesamt zu gehen, und ich gerne noch so lange warten würde bis ich wieder einigermaßen laufen kann, was in 3 Wochen der Fall wäre.

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus

Gruß Annika
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ronny
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Antwort #1 - 03.09.2007 um 16:53:46
 
Annika schrieb am 03.09.2007 um 16:43:19:
Nun wollte ich fragen, ob man die Befreiung verlängern kann, oder neu beantragen (natürlich nur wenn es schneller gehen würde, immerhin ist er ja selber da, und hat alle Originalpapiere dabei 


Hallo,

wenn die Befreiung abgelaufen ist, wird eine neue erforderlich. Der Standesbeamte darf die Ehe nur innerhalb des in der Befreiungsurkunde genannten Zeitraums (sind meist sechs Monate) schließen. Von einer Verlängerung habe ich noch nie was gehört, also gehe ich von einem neuen Verfahren aus.

Ob die Unterlagen für ein neues Befreiungsverfahren ausreichen, müßt ihr mit dem Präsidium des OLG klären.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Annika
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Antwort #2 - 03.09.2007 um 16:57:20
 
Hallo und Danke für die Antwort

Das Visum ist ja nun nur noch bis Ende Oktober gültig.
Würde denn der Bearbeitungsprozess schneller vonstatten gehen, da ja schon alles einmal gemacht worden ist. Das letzte Mal hat es 6 Wochen gedauert, das könnte in diesem Fall knapp werden.

Annika
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ronny
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Antwort #3 - 03.09.2007 um 17:03:25
 
Annika schrieb am 03.09.2007 um 16:57:20:
Würde denn der Bearbeitungsprozess schneller vonstatten gehen, da ja schon alles einmal gemacht worden ist. Das letzte Mal hat es 6 Wochen gedauert, das könnte in diesem Fall knapp werden. 


Solltet ihr ebenfalls mit dem OLG klären, und zwar möglichst vor Ablauf der alten Befreiung. Dann kann noch reagiert werden, notfalls wird mit Gipsbein geheiratet Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 03.09.2007 um 17:09:43
 
Nochmals Danke  Zwinkernd

Wie erreiche ich denn das OLG. Direkten Kontakt hatte ich noch nie, und ich weiß nicht in wie weit meine Standesbeamtin bei meinen Sonderwünschen mitspielen würde.

Annika
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Antwort #5 - 03.09.2007 um 17:14:31
 
Annika schrieb am 03.09.2007 um 17:09:43:
Wie erreiche ich denn das OLG. Direkten Kontakt hatte ich noch nie, und ich weiß nicht in wie weit meine Standesbeamtin bei meinen Sonderwünschen mitspielen würde. 


Hallo,

erstens wird das Standesamt das sicher auch weitergeben, zweitens müßte das auf dem Schreiben des OLG auch erkennbar sein. Notfalls googlen, welches OLG war es denn ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 03.09.2007 um 17:17:07
 
Es war das OLG Stuttgart
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Antwort #7 - 03.09.2007 um 17:19:44
 
Annika schrieb am 03.09.2007 um 17:17:07:
Es war das OLG Stuttgart


Na dann schau mal unten bei "Hinweise zu Personenstandsrecht" (ist das erste Thema wenn Du das Forum Personenstandsrecht aufmachst) da ist sogar ein Link zum OLG vorhanden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 03.09.2007 um 21:00:51
 
Hallo nochmal

Jetzt hab ich nochmal eine andere Frage. Das habe ich schon in einem anderen Thread gefragt. Und zwar inwieweit denn eine Möglichkeit bestehen würde denn Aufenthaltszweck zu ändern auf FZF bezüglich Nachzug zum deutschem Kind (wir haben ein gemeinsames Kind).

Zitat:
Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerechtserklärung und tatsächlich ausgeübter Umgang mit dem Kind reichen für einen Aufenthalt aus. Ohne Sorgerechtserklärung wird das schon bedeutend schwieriger.

Die Verpflichtungserklärung erlischt, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zweck erhält (also z.B. Elternnachzug). Sofern es sich um ein deutsches Kind handelt, muss der LU ohnehin nicht gesichert sein.


Die Vaterschaftsanerkennung ist schon gemacht worden. Ich will allerdings nichts unrechtmäßiges tuen und vor allem nicht die Mitarbeiter der Ausländerbehörde hintergehen. Aber inwieweit ist das möglich, bzw. möglich während des jetzigen Aufenthaltes ohne erneute Einreise.

Gruß Annika
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