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Heirat in Marokko (Gelesen: 5.468 mal)
helix21
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Es waren zwei Königskinder...


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.09.2007 um 18:14:22
 
Hallihallo,

jetzt lass ich mich seit langem mal wieder blicken!
Meinmarokkanischer Freund und ich versuchen nämlich immer noch zusammenzukommen.
Er ist jetzt aus Italien abgeschoben wurden, weil seine Aufenthaltsberechtigung abgelaufen war und wir wollen jetzt inMarokko heiraten.
Das EFZ ist bereits beantragt, meine Dokumente (Meldebescheinigung und Führungszeugnis) bringe ich mit und lasse sie dort übersetzen, das Attest hol ich mir dort bei einem Arzt.

Mich würde interessieren ob ich jetzt obwohl die Abschiebung in Italien stattfand eine Befristung der Einreisesperre beantragen muss.
Meint ihr es wird noch mit Schwierigkeiten zu rechnen sein? Wie lange wird es dauern bis er nach der Heirat dasVisum bekommt? Wir haben Fotos und können beweisen, dass wir schon zweiJahre zusammen sind...

Und ob, bzw. wie ich als Studentin einen Gehaltsnachweis bringen soll um die Sicherung des Lebensunterhaltes zu granatieren oder gilt das Gesetz noch gar nicht?

Die Sprache lernt er bereits um Grundkenntnisse vorzuweisen.

Wie ist es mit demEhevertrag? Woher bekomme ich sowas kostengünstig?
Muss er auf beiden Sprachen verfasst sein? Wo schließenwir den ab?
In Marokko? Mir ist wichtig Gütertrennung und Unterhaltsicherung sowie Sorgerechte zu klären. Was sind eure Erfahrungen?


Was meint ihr wieviel wird die ganze Behördenrennerei kosten und wieviel Zeit brauchen wir, wenn ich alles schon mitbringe?

Ich freu mich schon so! Am Freitag flieg ich zu ihm erstmal zum Verwandtschaftskennenlern-Urlaub!

Viele Grüße an euch!
helix


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helix21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.09.2007 um 00:52:41
 
Warumantwortet mir denn keiner?
Hmmmmm. Bin ein bissel ungeduldig.
Augenrollen

Noch ne Frage:
Muss er wirklich beim Goetheinstitut den Kurs machen und so ein Zertifikat vorweisen oder reicht es auch wenn er sich die Grundkenntnisse selbst erlernt?
Er hat nämlich keine Kohle für einen Kurs.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.09.2007 um 02:39:49
 
helix21 schrieb am 03.09.2007 um 00:52:41:
Warumantwortet mir denn keiner?  

Weil du die meisten deiner Antworten selber nachlesen kannst, wenn du die Worte "Marokko heiraten" oder "Marokko Hochzeit" oder auch "Italien Abschiebung" in die Suchfunktion eingibst.  Zwinkernd

trixie
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.09.2007 um 03:13:14
 
Nach einer Abschiebung erfolt eine "Einreisesperre" mit Sicherheit.
Auf dem Visumantrag muss er auf frage mit der Abschiebung,Ausweisung,Straftaten antworten.

Die Einreisesperre erfolt auch mit einem Antrag durch das SIS (Schengener System).
Deswegen muss die Einreisesperre aufgehoben .
Ansonsten kriegt er mit Sicherheit eine "Ablehnung".

Da er aus Marokko kommt ,macht die Botschaft im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsgesetz
G.73 im bestimmten Fällen (wie in diesem Fall) eine Sicherheitsnachfrage bei der
deutschen Sicherheitsbehörden(wegen Sicherheitsbedenken oder zur Festellung von Versagungsgründen),da dein Ehemann abgeschoben war (Der Grund dafür).

Wenn das Lebensunterhalt nicht gesichert ist ,läuft es auch Gefahr dass Das Visum nicht
erteilt würde.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 03.09.2007 um 07:32:19
 
Zitat:
Nach einer Abschiebung erfolt eine "Einreisesperre" mit Sicherheit.
Auf dem Visumantrag muss er auf frage mit der Abschiebung,Ausweisung,Straftaten antworten.

Die Einreisesperre erfolt auch mit einem Antrag durch das SIS (Schengener System).
Deswegen muss die Einreisesperre aufgehoben .
Ansonsten kriegt er mit Sicherheit eine "Ablehnung".


Hi,
die Abschiebung aus Italien führt zu einer Schengen-
Ausschreibung, nicht zu einer Einreise- und Aufent-
haltssperre nach § 11 AufenthG. Deswegen muss diese
"Sperre" auch nicht zwangsläufig aufgehoben werden.
Bei einer SIS-Auschreibung wird sich die deutsche Be-
hörde mit den italienischen Behörde in Verbindung
setzen, um zu klären, ob die Ausschreibung aufgehoben
wird, oder ob trotz der Ausschreibung ein Visum erteilt
werden soll/kann. Ggf. wird Italien dann "nur" noch eine
nationale Ausschreibung stehen lassen.

Zitat:
Wenn das Lebensunterhalt nicht gesichert ist ,läuft es auch Gefahr dass Das Visum nicht erteilt würde.

Vielleicht solltest Du das näher erläutern, wenn beim
Nachzug zu Deutschen in der Regel die AE auch ohne
Sicherung des LU erteilt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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helix21
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Antwort #5 - 03.09.2007 um 10:51:21
 
Danke euch alle für die Antworten!
Smiley Vor allem Mick für die guten Nachrichten!
Also das mit dem Lebensunterhalt ist so:
Ich beziehe Bafög und arbeite nebenher.
Im nächsten Jahr mache ich Diplom. Gehört das jetzt zur Regel oder nicht?
Und wie ist das mit dem Sprachkurs und dem Ehevertrag?
Unser Problem ist bei allem die mangelnde Kohle.
Wir müssen also versuchen, alles ohne Anwalt und Sprachkurskosten zu meistern.
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helix21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 09.10.2007 um 20:57:47
 
Hallihallo.
Ich bin aus Marokko zurück und hab mich vom Kulturschock erholt. Schockiert/Erstaunt
Die Heiratsvorbereitungen sind in vollem Gang, der Verlobte büffelt Deutsch wie blöd.
Hätte noch ne Frage zum Ehevertrag:
Hab mit dem Notar telefoniert und der meinte man kann den in Deutschland nicht vorher machen. Erst wenn mein Freund hier ist.
Da es aber in Marokko eh einen Ehevertrag mit Gütertrennung gibt und die Frau sich ja seit neuester Regelung auch selbst scheiden darf und das Sorgerecht für eventuelle Kinder beanspruchen kann,
ist eine notarielle Abänderung des üblichen Ehevertrages in überhaupt noch notwendig
? Kostentechnisch wäre sowas nicht ganz unwichtig, denn Notar und Übersetzer kosten einiges.


Noch ne Frage:
Der Adule hat meibnem Freund jetzt ne Liste gegeben mit den geforderten Dokumenten.
Er will nur den Pass, die Ehefähigkeitsberechtigung und die Staatsangehörigkeit legalisiert haben. Ist das normal?
Auch auf der Botschaft meinten sie, dass in Marokko oft Führungszeugnis, Religionsbescheinigung, Meldebescheinigung und Gehaltsnachweise so anerkannt werden.Genauso war die französische Übersetzung anscheinend okay.
Ich bin ja noch sehr misstrauisch.  Cool
Hat jemand Erfahrung mit Adulen in Casablanca? Kann man sich auf die Angaben verlassen? Wir haben nur neun Tage für die Heirat.

Danke, für eure Zeit!
Grüße helixamona

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barbarella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 09.10.2007 um 21:29:09
 
Kann schon sein, dass das reicht.
Als wir unser Kind in Marokko gemeldet haben, reichte eine einfache internationale Geburtsurkunde aus Deutschland - nicht beglaubigt.

Ich wünsche dir alles Gute für deine bevorstehende Heirat.  Smiley
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mehdii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
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Antwort #8 - 09.10.2007 um 22:38:43
 
Hallo,

ich gebe Dir mal eine Liste der Dokumente, die wir benötigt haben.

Diese Unterlagen mußt Du aus Deutschland mitbringen:
1.  Reisepass
2.  Personalausweis
3.  Geburtsurkunde
4.  deutsches polizeiliches Führungszeugnis
5.  Meldebescheinigung
6.  Ledigkeitsbescheinigung 
7.  Religionsnachweis
8.  Ehefähigkeitszeugnis
9.  Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
10. die 3 letzten Gehaltsnachweise



Zu 6. : Oft reicht es, wenn in der Meldebescheinigung steht, dass Du ledig bist.

Zu 7. : Als Religionsnachweis kann ebenfalls die Meldebescheinigung mit eingetragener Religionszugehörigkeit dienen.

Zu 8. : Das Ehefähigkeitszeugnis muss NICHT übersetzt werden. 

Zu 10. : Als Einkommensnachweis sollten ein Kontoauszug mit den letzten 3 Bafög-Eingängen ausreichen.

Wenn Du in Marokko bist, müssen noch folgende Unterlagen besorgt werden:

11. marokkanisches polizeiliches Führungszeugnis
12. Staatsangehörigkeitsbescheinigung
13. Ehefähigkeitsbescheinigung
14. ärztliches Attest
15. Schwangerschaftstest 

Zu 11. : Die bekommst Du im Justizministerium in Rabat. Du mußt dort ein Passfoto und eine Kopie Deiner Geburtsurkunde abgeben.

Zu 12. : Als Staatsangehörigkeitsbescheinigung reicht NICHT Dein Reisepass.
Diese Bescheinigung bekommst Du bei der Deutschen Botschaft in Rabat. 

Zu 13. : Die Ehefähigkeitsbescheinigung bekommst Du ebenfalls bei der Deutschen Botschaft. Sie wird auf Grundlage des Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt. Die marokkanischen Behörden bekommen nur die Ehefähigkeitsbescheinigung, nicht das Ehefähigkeitszeugnis zu sehen, deshalb muss es auch nicht übersetzt werden. 

Zu 12. + 13. : Beide Bescheinigungen werden in französischer Sprache ausgestellt. Die vielen Gegenden wird aber eine Übersetzung ins Arabische gefordert.
Zum Abschluss müssen beide Bescheinigungen vom Außenministerium in Rabat legalisiert werden.

Zu 14. : Dieses Attest wird von jedem Arzt ausgestellt. Oft sogar ohne jede Untersuchung.

Zu 15. : Attest über eine Ultraschall-Untersuchung beim Gynäkologen. 


Was Dein Freund an Unterlagen braucht, weiß ich nicht so genau. Mit Sicherheit:
- Geburtsurkunde
- Ausweis
- Meldebescheinigung
- Verlobungsbescheinigung
- Ledigkeitsbescheinigung
- polizeiliches Führungszeugis
- ärztliches Attest
- Arbeitsbescheinigung oder Arbeitslosbescheinigung ( kriegt er es von der prefecture )

Wenn ihr alle Unterlagen zusammengestellt habt, muss alles 5 Mal kopiert werden. Die Dokumente durchlaufen verschiedene Stationen und jede behält einen Satz Kopien da.
Normalerweise werden Unterlagen an die einzelnen Stationen geschickt. Wenn ihr die "Zustellung" selbst übernehmt, geht es schneller.

Wenn ihr nur wenig Zeit in Rabat verlieren wollt, würde ich folgendermaßen vorgehen:
Am ersten Tag gleich morgens zum Justizministerium wegen des Führungszeugnisses.
Danach zur Botschaft ( before 10 h )und Staatsangehörigkeitsbescheinigung + Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Dann könnt ihr  direkt zum Außenministerium.Zwischen zeit koennt ihr dem Übersetzer schon mal Kopien der beiden Bescheinigungen von der Botschaft geben. So kann er alles schon mal Übersetzen und braucht nur noch die Legalisierung des Außenministeriums hinzuzufügen.
wer alle diese Urkunden haben will:
- Familiengericht
- Gericht erster Instanz
- Polizeibehoerde
- Adoul (islamischer Notar und Standesbeamter)

9 Tage werden aber knapp.

Viel Erfolg
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malika_06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 17.03.2008 um 18:45:25
 
mehdii schrieb am 09.10.2007 um 22:38:43:
...


Hallo Mehdii,

danke für deine ausführliche Erläuterung!

Ich bin sehr überrascht, wieviele Dokumente in Marokko benötigt werden! Höre ich doch immer wieder, wie Marokkaner heiraten: Man geht zum Loudul (Notar), oftmals nur mit dem Vater der Braut und gut ist. Oder noch besser, man geht zum Imam und gut ist  Laut lachend
Wahrscheinlich mit den wie in Deutschland benötigten Dokumenten wie Pass, Geburtsurkunde, Stammbuch und Meldebescheinigung.

Dabei hatten wir uns gedacht, es wäre leichter in Marokko zu heiraten... Ich bin nun völlig ratlos  hä? und daher frage ich einfach mal euch nach Meinung bzw. Erfahrung:

Ich bin deutsche (ledig) und mein Freund ist Marokkaner (ledig), der aber seit einigen Jahren illegal in Holland lebt. Ich möchte ihn gerne heiraten und unsere Beziehung und seinen Aufenthalt in Europa legalisieren.
Wo sollten wir heiraten? Wie gehen wir am besten vor?

Freue mich über jeden Tipp!!! Zunge

Viele Grüße
malika_06
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C-emil
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Antwort #10 - 17.03.2008 um 18:58:24
 
geht das nicht beim Konsulat ? Marokkanische in Holland natürlich.

Die Türken konnten das in Deutschland ob auch heute noch geht keine ahnung.

Gruß C-emil
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helix21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 17.03.2008 um 19:07:22
 
Hallo Malika,

da habt ihr ja noch einiges vor euch.  unentschlossen
Es sei denn er schafft es, sich irgendwie durch einen Arbeitsplatz in Holland zu legalisieren oder ihr schafft es dort zu heiraten, was dir auch einige rechtliche Unsicherheiten einer Heirat in Marokko erspart.
Trotz einer Heirat kann es aber sein, dass er dann bei Visumantrag noch einmal ausgewiesen wird, weil die Einreise nicht legal erfolgt ist und dann hättet ihr auch das Problem mit dem Nachweis der Sprachkenntnisse, je nachdem wo ihr hinwollt. Das wäre in Deutschland so, in Italien wäre das in unserem Fall alles leichter gegangen. Bist du in den Niederlanden gemeldet?
In Marokko müsst ihr dann zum Adoul an seinem Geburtsort gehen.
Wir haben in Marrakech geheiratet und sie wollten alles auf Arabisch haben und ich musste mir sogar Blut abnehmen lassen. Einen Religionsnachweis brauchte ich nicht. Denke dran, dass man in Marokko nicht zusammen in ein Hotelzimmer gehen kann, ohne Heiratsurkunde.
Rechne auf jeden Fall mit 15-20 Tagen Behördenmarathon. Eine Selbstzustellung war in unserem Fall nicht möglich. Gebt wenn möglich auch die gleichen dortige Wohnadresse an, sonst müsst ihr auf zwei Kommunalbehörden antanzen.

Für alle Leute die in Marrakech heiraten: Wir haben jemanden kennengelernt, der einen schneller überall durchbringt. Das war eine große Hilfe, ist aber auch nicht billig, aber auch jeden Fall lohnenswert. Bei Interesse bei mir melden...

Wir warten bis mein Mann jetzt den 3. Sprachkurs beendet und hoffentlich geht das mit dem Visum dann schnell.
Ich drücke allen denen es ähnlich geht die Daumen, vor allem euch Malika!


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