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Beglaubigte Kopie vom Reisepass (Gelesen: 6.293 mal)
Eduard
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31.08.2007 um 10:00:48
 
Hallo,

ich habe verschiedentlich davon gelesen, dass Ausländer statt ihres Reisepasses (der bei Verlust schwer wiederzubeschaffen ist) eine beglaubigte Kopie des Passes und des Aufenthaltstitels mit sich führen. Wird das bei Polizeikontrollen akzeptiert?

Und wenn ja, wo kann man so eine Beglaubigung machen lassen? Im Bürgerbüro beglaubigen sie nur Kopien von deutschsprachigen Dokumenten, für alles andere soll man zum Notar. Stimmt das, und wird eine notarielle Beglaubigung genauso akzeptiert wie eine Beglaubigung durch die Verwaltungsbehörde?

Für gute Ratschläge dankbar,
   Eduard
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ronny
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Antwort #1 - 31.08.2007 um 10:17:56
 
Eduard schrieb am 31.08.2007 um 10:00:48:
Im Bürgerbüro beglaubigen sie nur Kopien von deutschsprachigen Dokumenten, für alles andere soll man zum Notar. 


Das ist vom Grundsatz her richtig, da die allgemeine Erlaubnis zur Beglaubigung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz nur für eigen Urkunden bzw. für bei behörden vorzulegende Urkunden gilt.

Eduard schrieb am 31.08.2007 um 10:00:48:
und wird eine notarielle Beglaubigung genauso akzeptiert wie eine Beglaubigung durch die Verwaltungsbehörde? 


Das ist eine der Aufgaben der Notare.

Aber ob in einer Passkontrolle die Beglaubigung ausreicht, oder später noch ein echter Pass vorgelegt werden muß, ist Sache desjenigen der die Kontrolle durchführt Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mikael321
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Antwort #2 - 31.08.2007 um 10:20:48
 
Eduard schrieb am 31.08.2007 um 10:00:48:
ich habe verschiedentlich davon gelesen, dass Ausländer statt ihres Reisepasses (der bei Verlust schwer wiederzubeschaffen ist) eine beglaubigte Kopie des
Also rein rechtlich gesehen, musst du wohl den Pass dabei haben. Aber aus Erfahrung kann ich sagen, das man auch mit einer Kopie zufrieden ist. (Auch ohne Beglaubigung) Meine Frau ist in 5 Jahren, nicht einmal Kontrolliert worden. Ich in 46 Jahren, mit Ausnahme von PKW Kontrollen und Gerichtsterminen auch noch nie kontrolliert worden. Meine Frau ist ein paar Mal im Zug kontrolliert worden. Da hat die Kopie ihreres Reisepasses und die Monatskarte, auch genügt. Bei Männlich -> Dunkel oder Schwarz, soll den Erfahrungen nach,  die Kontrolle aber schon deutlich mehr sein. Im Osten auch beim männlichen Asiatischen Typ. Ich würde mir da keine besonderen Sorgen machen. Der Pass meiner Frau, hat immer im Safe gelegen. (Außer bei Behördenbesuchen oder Reisen) Ich würde nur eine Kopie mitnehmen, wenn ich nicht zur "RISIKO GRUPPE" gehöre.

Eine Wiederbeschaffung eines Passes kann bei einigen Ländern, ganz schön schwer, bis unmöglich sein. (zb. ohne vorherige Anmeldung bei der Botschaft)

Michael
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maki
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Antwort #3 - 31.08.2007 um 10:28:01
 
Mikael321 schrieb am 31.08.2007 um 10:20:48:
Also rein rechtlich gesehen, musst du wohl den Pass dabei haben. 

Das stimmt nicht.

Es gibt keine Pflicht den Pass mitzuführen, es gibt nur die Pflicht einen Pass zu besitzen!

Gruß,

maki
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Eduard
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Antwort #4 - 31.08.2007 um 10:49:30
 
ronny schrieb am 31.08.2007 um 10:17:56:
Aber ob in einer Passkontrolle die Beglaubigung ausreicht, oder später noch ein echter Pass vorgelegt werden muß, ist Sache desjenigen der die Kontrolle durchführt Zwinkernd


Danke!

Hmm, das klingt nicht so ermutigend ... und die Person, um die es geht, ist Afrikanerin = "Risikogruppe".

Also werde ich ihr wohl eher abraten  Griesgrämig

Gruß
   Eduard
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Zkai
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Antwort #5 - 31.08.2007 um 10:58:55
 
Jupp, da würd ich auch eher zur Mitnahme des Passes raten.

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Muleta
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Antwort #6 - 31.08.2007 um 11:04:53
 
Zkai schrieb am 31.08.2007 um 10:58:55:
Jupp, da würd ich auch eher zur Mitnahme des Passes raten.


also, hier wird grundsätzlich dazu geraten, den Original-Pass nur bei einem Grenzübertritt mitzuführen. Ansonsten einfache Kopie oder (sofern mit vertretbarem Aufwand zu bekommen) beglaubigte Kopie.

Bei einem Passverlust ist sonst das Geheule groß.

Muleta
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Zkai
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Antwort #7 - 31.08.2007 um 11:09:51
 
Mag ja sein, aber bei einer Kontrolle und Zweifeln an der Kopie gehts auch mit zur Wache, Amt oder zur Wohnung.
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trixie
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Antwort #8 - 31.08.2007 um 11:28:05
 
Zkai schrieb am 31.08.2007 um 11:09:51:
Mag ja sein, aber bei einer Kontrolle und Zweifeln an der Kopie gehts auch mit zur Wache, Amt oder zur Wohnung.

Das mag sein. Aber das ist allemal einfacher, als einen verlorenen Pass neu zu beschaffen.

In meinem Bekanntenkreis sind einige Frauen aus afrikanischen Ländern. Von denen habe ich noch nie gehört, dass sie kontrolliert worden sind, während bei Männern öfters eine Kontrolle durchgeführt wurde. Das mag natürlich keine Verallgemeinerung der Sache sein.

trixie
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Muleta
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Antwort #9 - 31.08.2007 um 11:32:22
 
Zkai schrieb am 31.08.2007 um 11:09:51:
Mag ja sein, aber bei einer Kontrolle und Zweifeln an der Kopie gehts auch mit zur Wache, Amt oder zur Wohnung.


eigentlich nur, wenn die örtlichen Polizeigesetze ein solches Handeln rechtfertigen... (tun sie i.d.R. nicht)

aber wir schweifen ab, die Vor- und Nachteile der beiden Varianten dürften klar geworden sein. Muss jeder selbst entscheiden.

Muleta
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Zkai
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Antwort #10 - 31.08.2007 um 12:05:35
 
Verdacht des illegalen Aufenthalts?

Gut, ich stimme ja auch im Normalfall zu, dass ich durchaus Kopien bei Kontrollen akzeptiert habe (+telefonische Bestätigung der Daten durch die "Zentrale". Teils waren Polizei und Zoll mit dabei.

Aber grade Kopien des Passes von Menschen aus Afrika.. hm.. sind z.B. die Bilder schonmal recht dunkel und schwer erkennbar... und jo, auch schon so einige gehabt, wo sich die Kopien als verfälscht erwiesen haben oder von jemand anderes stammten. Daher guck ich halt genauer hin.

Aber das mit der Passbeschaffung stimmt natürlich auch.

Letzendlich: Bleibt es natürlich einem selber überlassen, welche Risiken man eingeht.
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Eduard
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Antwort #11 - 31.08.2007 um 12:24:59
 
Nachgeschobene Frage: Darf  das Bürgerbüro eine Kopie des Aufenthaltstitels
beglaubigen? Der ist ja in Deutsch und kommt von einer deutschen Behörde ...

Was habe ich gelernt: Man kann mit Passkopien durchkommen, es bleibt halt ein
Restrisiko bei einer Kontrolle (wobei anscheinend die Hautfarbe eine  Rolle spielt 
Griesgrämig ).
Die Beglaubigung scheint dabei gar nicht so relevant zu sein, wichtiger ist wohl, ob
die fragliche Person anhand des Fotos gut zu identifizieren ist.

Gruß
   Eduard
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Antwort #12 - 31.08.2007 um 12:54:24
 
Eduard schrieb am 31.08.2007 um 12:24:59:
Die Beglaubigung scheint dabei gar nicht so relevant zu sein, wichtiger ist wohl, ob  
die fragliche Person anhand des Fotos gut zu identifizieren ist.

Nicht ganz. Derjenige der die Kopie beglaubigt, wird sich erst einmal von der Identität der Person überzeugen, bevor die Kopien beglaubigt werden.

trixie
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ronny
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Antwort #13 - 31.08.2007 um 13:48:19
 
Eduard schrieb am 31.08.2007 um 12:24:59:
Nachgeschobene Frage: Darfdas Bürgerbüro eine Kopie des Aufenthaltstitels
beglaubigen? Der ist ja in Deutsch und kommt von einer deutschen Behörde ... 


Nein, denn die Urschrift muß von der beglaubigenden Behörde kommen, oder die Kopie muß zur Vorlage bei einer (ganz bestimmten ) Behörde bestimmt sein.

Dabei ist  im Beglaubigungsvermrk sowohl das Schriftstück ganz genau zu bezeichnen als auch explizit die Behörde anzugeben bei welcher vorgelegt wird.

Der Beglaubigungsvermerk darf bspw. nicht lauten:

Die Übereinstimmung des ... mit der Urschrift wird beglaubigt. Die Beglaubigung dient zur Vorlage bei Behörden.

sondern muß lauten:

Die Übereinstimmung der Kopie des ... mit der Urschrift wird beglaubigt. Die Beglaubigung dient zur Vorlage bei EBH, Standesamt etc....

An dieser Formvorschrift scheitert bspw. die Beglaubigung des Passes durch das Bürgerbüro, da sie ja pauschal zur Vorlage bei einer Vielzahl unbestimmter Behörden, Personen, Institutionen etc. dienen müßte.
Und das darf die Behörde der das Bürgerbüro unterstellt ist im Normalfall nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 13.09.2007 um 18:44:57
 
In Frankreich bekommen legal dort lebende Ausländer einen Ausweis für Ausländer. Damit kommen die dann durch die Kontrollen.
Vereinfacht vieles.

Irgendwie clever die Franzosen. R...... createur d'automobiles
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andreaschrist2004  
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