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VERZICHT AUF BOSNISCH-HERZEGOWINISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT
Volljährige Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina können auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichten. Damit der Antrag auf Akzeptierung der Verzichtserklärung auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina komplettiert wird, um angenommen und bearbeitet werden zu können, ist es notwendig, dass der Antragsteller persönlich in der Botschaft,oder in einem von generalkonsulaten von Bosnien und Herzegowina in Bonn, Stuttgart oder München, erscheint und folgende Originalurkunden vorlegt:
01. Bosnisch-herzegowinischer Reisepass
02. Verzichtserklärung über den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina (Niederschrift der Erklärung und Beglaubigung der Unterschriften auf der Erklärung erfolgt durch die Botschaft),
03. Nachweis der Volljährigkeit (18 Jahre) (durch Personalausweis, bosnisch-herzegowinischen Reisepass, Geburtsurkunde oder Eheurkunde),
04. Staatsangehörigkeitsbescheinigung von Bosnien und Herzegowina - nicht älter als sechs Monate,
05. Geburtsurkunde – nicht älter als sechs Monate,
06. Eheurkunde, wenn der Antragssteller verheiratet ist, oder Ledigkeitsbescheinigung – nicht älter als sechs Monate
07. Gültige Einbürgerungszusicherung der deutschen Behörde, oder Einbürgerungsnachweis, mit Übersetzung in eine der Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina, beglaubigt von einem beeidigten Dolmetscher,
08. Bewegungsbescheinigung über alle Wohnsitze in der BR Deutschland (während der gesamten Dauer des Aufenthaltes), mit Übersetzung in eine der bosnisch-herzegowinischen Amtssprachen, beglaubigt von einem beeidigten Dolmetscher
09. Bescheinugung über dem Besitz bzw. nicht Besitz eines gultiges Personalausweises (CIPS SYSTEM)
10. In den vorgelegten Unterlagen soll die einheitliche Personenkennzahl (JMBG) des Antragstellers eingetragen sein,
11. Einzahlungsbeleg über den Betrag von [b]250,00 Euro[/b] für die Verzichtserklärung (momentan gültiger gesetzlicher Tarif)- Gesetz über die Veränderung des Gesetzes über Konsulargebühren "Amtsblatt BuH" 76/06.
Alle Personen, die den Verzicht auf Staatsangehörigkeit beantragen, sind verpflichtet, die genannte Gebühr zu bezahlen. Die Einzahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Botschaft von Bosnien und Herzegowina.
Alle in einer Fremdsprache verfassten Unterlagen müssen in eine der Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina übersetzt und von einem beeidigten Dolmetscher beglaubigt sein.
1. Neben der o.e. Konsulargebühr und tatsächlichen Verfahrenskosten ist bei der Übernahme des Beschlusses – Entscheidung über die Akzeptierug der Verzichtserklärung auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina auch die Verwaltungsgebühr für den Beschluss in Höhe von 800,00 KM = 410 EURO(Gegenwert in Euro am Tag der Zahlung) zu entrichten. Wir erwähnen, dass für alle Mitglieder einer Familie die Verwaltungsgebühr einmal entrichtet wird.
2. Über den Antrag entscheidet das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina.
3. Die Staatsangehörigkeit hört durch den Verzicht auf, wenn die zuständige Behörde in Bosnien und Herzegowina den Beschluss über die Akzeptierung der Verzichtserklärung fasst, und der Antragssteller den Beschluss-die Entscheidung übernimmt.
Der Beschluss zum Verzicht auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina kann auf Antrag der betreffenden Person annuliert werden, die Bosnien und Herzegowina verlassen hat, wenn diese Person die ausländische Staatsangehörigkeit innerhalb von einem Jahr nach Verlust der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit nicht erworben hat.
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