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Ausbürgerung Bosnien/Kroatien (Frage und evtl. Tipp von mir) (Gelesen: 9.146 mal)
Joppi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.08.2007 um 23:47:26
 
Hallo zusammen:

Ich hab ne recht spezielle Frage:
Bekommt man den bosnischen Ausbürgerungsbescheid auf Bosnisch oder Deutsch, wenn man die Ausbürgerung über das Konsulat gemacht hat?
Genau dasselbe würde mich auch für Kroatien intressieren.

Begründung: (mit einem Tick Frust..)

Für mich ist es schon zu spät, aber vielleicht gibt es ja noch ein Paar von euch, die in der selben Situation sind. Ich bin so ne arme Sau, der Kroate ist und dessen Eltern in Bosnien geboren sind. Also habe (bzw. hatte) ich die bosnische Staatsbürgerschaft züsatzlich zur kroatischen, obwohl ich hier geboren bin und 3 mal in meinem Leben überhaupt in Bosnien war (aber da kann meine nette Sachbearbeiterin nichts dafür).

Nun folgendes:
Die Ausbürgerungskosten belaufen sich für beide Länder zusammen zur Zeit auf 1170 €. Für mich als Student gilt die Unzumutbarkeitsgrenze in Höhe von ca. 1270€. D.h es fehlen quasi 100€ Kosten, um Mehrstaatigkeit zu akzeptieren (müsste mich dann nicht aus Bosnien ausbürgern).
So weit ich informiert bin werden allerdings auch Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen berücksichtigt, die für die Ausbürgerungen notwendig sind.
Nun... man muss auf jeden Fall die deutsche Meldebescheinigung und die Einbürgerungszusicherungen auf kroatisch übersetzen lassen für die Ausbürgerungsanträge aus den beiden Staaten. Meine Sachbearbeiterin sagte allerdings, dass das keine 100 € kosten würde.
Also hab ich mich brav aus beiden Staaten ausgebürgert. (nach Sarajevo bin extra selber hingefahren, weil es da innerhalb eines Tages geht (theoretisch) und Kroatien läuft seit letztem November über das Konsulat).
Leider ist mir erst jetzt aufgefallen, dass ich mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Ausbürgerungsbescheinigungen ins Deutsche übersetzen müsste (eben für den Fall dass ich sie auf kroatischer bzw. bosnischer Amtssprache bekomme), selbst wenn ich mich über die Konsulate in Deutschland ausbürgere.
Das würde heißen man hätte insgesamt 5 Dokumente zu übersetzen.

1) Deutsche Meldebescheinigung (deutsch auf kroatisch)
2) Einbürgerungszusicherung bzgl.  Kroatien (deutsch auf kroatisch)
3) Einbürgerungszusicherung bzgl.  Bosnien  (deutsch auf kroatisch)
4) Ausbürgerungbescheinigung Kroatien (kroatisch auf deutsch)
5) Ausbürgerungbescheinigung Bosnien (kroatisch auf deutsch)

Nun gibt es sicher keinen Übersetzer in Deutschland der all das für 100€ macht.

Es wäre nett wenn mir jemand bestätigen könnte, dass die Punkte 4 und 5 notwendig sind.

Denn dann freue ich mich auf einen sehr netten Besuch bei meiner Sachbearbeiterin, die mir immer freundlichst erklärt hat, was denn alles so NICHT geht. Denn ich kann nur von meiner Seite aus sagen.... sich aus einem Staat wie Bosnien, ohne irgendein Dokument zu besitzen, ausbürgern zu müssen ist alles andere als "zumutbar", wie es so schön im deutschen Gesetzestext heißt.

Also für alle die in meiner Situation sind.... versucht alles um auf diese bescheuerten 100€ Kosten (die in der Realität natürlich zigfach anfallen) zu kommen. Die 5 Übersetzungen, falls sie alle benötigt werden, dürften wohl ausreichen. Denn dann müsst ihr euch nicht mit den "kompetenten, freundlichen und hilfsbereiten" bosnischen Behörden auseinandersetzen, was ich wirklich jedem wünsche.

Liebe Grüße
Joppi
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Herz
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Antwort #1 - 30.08.2007 um 07:48:13
 
Joppi schrieb am 29.08.2007 um 23:47:26:
Bekommt man den bosnischen Ausbürgerungsbescheid auf Bosnisch oder Deutsch, wenn man die Ausbürgerung über das Konsulat gemacht hat?



Natürlich bekommst Du Ausbürgerung   Bescheid aus "B und H" (auch über das Konsulat) auf bosnisch,serbisch oder kroatisch  !
Wenn Du in "Republik Srbska" geboren bist warscheinlich auch  kyrilisch geschrieben!

Änderung:
Habe mal die R.Srbska gerichtet, die Du verm. meintest.Ronny
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« Zuletzt geändert: 30.08.2007 um 09:49:40 von ronny »  
 
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Antwort #2 - 30.08.2007 um 11:50:48
 
Wenn du keinen Sachbearbeiter bei der EBH hast der kroatisch und bosnisch lesen kann, musst du die Übersetzungen alle machen lassen, und natürlich auch zahlen... Zwinkernd
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Herz
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Antwort #3 - 30.08.2007 um 20:50:59
 
VERZICHT AUF BOSNISCH-HERZEGOWINISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT





Volljährige Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina können auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichten. Damit der Antrag auf Akzeptierung der Verzichtserklärung auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina komplettiert wird, um angenommen und bearbeitet werden zu können, ist es notwendig, dass der Antragsteller persönlich in der Botschaft,oder in einem von generalkonsulaten von Bosnien und Herzegowina in Bonn, Stuttgart oder München, erscheint und folgende Originalurkunden vorlegt:

01.  Bosnisch-herzegowinischer Reisepass

02. Verzichtserklärung über den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina (Niederschrift der Erklärung und Beglaubigung der Unterschriften auf der Erklärung erfolgt durch die Botschaft),

03. Nachweis der Volljährigkeit (18 Jahre) (durch Personalausweis, bosnisch-herzegowinischen Reisepass, Geburtsurkunde oder Eheurkunde),

04. Staatsangehörigkeitsbescheinigung von Bosnien und Herzegowina - nicht älter als sechs Monate,

05.  Geburtsurkunde – nicht älter als sechs Monate,

06. Eheurkunde, wenn der Antragssteller verheiratet ist, oder Ledigkeitsbescheinigung – nicht älter als sechs Monate

07. Gültige Einbürgerungszusicherung der deutschen Behörde, oder  Einbürgerungsnachweis, mit Übersetzung in eine der Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina, beglaubigt von einem beeidigten Dolmetscher,

08. Bewegungsbescheinigung über alle Wohnsitze in der BR Deutschland (während der gesamten Dauer des Aufenthaltes), mit Übersetzung in eine der bosnisch-herzegowinischen Amtssprachen, beglaubigt von einem beeidigten Dolmetscher

09. Bescheinugung über dem Besitz bzw. nicht Besitz eines gultiges Personalausweises (CIPS SYSTEM)

10. In den vorgelegten Unterlagen soll die einheitliche Personenkennzahl (JMBG) des Antragstellers eingetragen sein,

11. Einzahlungsbeleg über den Betrag von [b]250,00 Euro[/b] für die Verzichtserklärung (momentan gültiger gesetzlicher Tarif)- Gesetz über die Veränderung des Gesetzes über Konsulargebühren "Amtsblatt BuH" 76/06.

Alle Personen, die den Verzicht auf Staatsangehörigkeit beantragen, sind verpflichtet, die genannte Gebühr zu bezahlen. Die Einzahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Botschaft von Bosnien und Herzegowina.

Alle in einer Fremdsprache verfassten Unterlagen müssen in eine der Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina übersetzt und von einem beeidigten Dolmetscher beglaubigt sein.



    1. Neben der o.e. Konsulargebühr und tatsächlichen Verfahrenskosten ist bei der Übernahme des Beschlusses – Entscheidung über die Akzeptierug der Verzichtserklärung auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina auch die Verwaltungsgebühr für den Beschluss in Höhe von 800,00 KM = 410 EURO(Gegenwert in Euro am Tag der Zahlung) zu entrichten. Wir erwähnen, dass für alle Mitglieder einer Familie die Verwaltungsgebühr einmal entrichtet wird.

    2. Über den Antrag entscheidet das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina.

     3. Die Staatsangehörigkeit hört durch den Verzicht auf, wenn die zuständige Behörde in Bosnien und Herzegowina den Beschluss über die Akzeptierung der Verzichtserklärung fasst, und der Antragssteller den Beschluss-die Entscheidung übernimmt.

Der Beschluss zum Verzicht auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina kann auf Antrag der betreffenden Person annuliert werden, die Bosnien und Herzegowina verlassen hat, wenn diese Person die ausländische Staatsangehörigkeit  innerhalb von einem Jahr nach Verlust der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit nicht erworben hat.
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Jacinta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.08.2007 um 21:14:57
 
Hallo zusammen,
genau das, was Herz geschrieben hat, habe ich auch gelesen, aber was mich stutzig gemacht hat, ist die "Gebühren-Übersicht". Dort sind andere Gebühren aufgeführt als die im Menüpunkt "Staatsangehörigkeit". Hängt davon ab, in welcher Sprache man das liest.

Übrigens, die Seiten, die auf Kroatisch/Bosnisch verfasst sind, haben sogar einen Punkt "Gebühren für die Einbürgerung - doppelte Staatsbürgerschaft". Schockiert/Erstaunt
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Herz
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Antwort #5 - 30.08.2007 um 21:21:19
 
Herz schrieb am 30.08.2007 um 07:48:13:
Natürlich bekommst Du Ausbürgerung   Bescheid aus "B und H" (auch über das Konsulat) auf bosnisch,serbisch oder kroatisch  !
Wenn Du in "Republik Srbska" geboren bist warscheinlich auch  kyrilisch geschrieben!

Änderung:
Habe mal die R.Srbska gerichtet, die Du verm. meintest.Ronny


serbische Grammatik  Smiley  von 1860 nach Vuk Stefanovic Karadzic.http://de.wikipedia.org/wiki/Vuk_Stefanovi%C4%87_Karad%C5%BEi%C4%87
Republika Srbija - Republik Serbien
Republika Srpska -Serbische Republik (Bosnien-Herzegowina)
oder Republik Srpska
Serbisch ist Amtssprache in Serbien, Montenegro   und Bosnien und Herzegowina .
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Antwort #6 - 30.08.2007 um 21:42:32
 
Jacinta schrieb am 30.08.2007 um 21:14:57:
Hallo zusammen,
genau das, was Herz geschrieben hat, habe ich auch gelesen, aber was mich stutzig gemacht hat, ist die "Gebühren-Übersicht". Dort sind andere Gebühren aufgeführt als die im Menüpunkt "Staatsangehörigkeit". Hängt davon ab, in welcher Sprache man das liest.

Übrigens, die Seiten, die auf Kroatisch/Bosnisch verfasst sind, haben sogar einen Punkt "Gebühren für die Einbürgerung - doppelte Staatsbürgerschaft". Schockiert/Erstaunt


Ja aber  zu Zeit gültige Gebühren für Ausbürgerung sind :
1.)Verzicht auf bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, Erklärung 250 EURO
2.)Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit 409 EURO !
659 EURO + diverse Urkunden +  Übersetzungen ....
     

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Jacinta
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Antwort #7 - 30.08.2007 um 21:52:30
 
Herz schrieb am 30.08.2007 um 21:42:32:
Ja aber  zu Zeit gültige Gebühren für Ausbürgerung sind :
1.)Verzicht auf bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, Erklärung 250 EURO
2.)Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit 409 EURO !
659 EURO + diverse Urkunden +  Übersetzungen ....
     



Das alles stimmt. Mich wundert es nur, dass eigentliche Gebühren auf den Seiten in Bosnisch/Kroatisch und in Deutsch unterschiedlich sind.
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Antwort #8 - 31.08.2007 um 15:44:14
 
[quote author=Joppi link=1188424046/0#0 date=1188424046]Hallo zusammen:

Ich bin so ne arme Sau, der Kroate ist und dessen Eltern in Bosnien geboren sind. Also habe (bzw. hatte) ich die bosnische Staatsbürgerschaft züsatzlich zur kroatischen, obwohl ich hier geboren bin und 3 mal in meinem Leben überhaupt in Bosnien war (aber da kann meine nette Sachbearbeiterin nichts dafür).

hallo an alle,

nun habe ich eine frage,ich glaube dass ich hier richtig bin,,diesmal geht es nicht um mich  Smiley sonder um einen bekannten von mir.

der ist kroate,lebt seit jahren hier,ist mit einer deutschen verheiratet und nun möchte er nächtes jahr die deutsche staatsangehörigkeit beantragen.

also er ist kroate ,in kroatien geboren,aufgewachsen,sein vater ist auch kroate(in kroatien geboren),seine muter (auch kroatin aber durch zufall in bosnien geboren(ihr vater hat damals bei der armee gearbeitet und die ganze familie musste sehr oft umziehen).
so jetzt die frage,muss er auch die bosnische staatsangehörigkeit abgeben(die hat er nie gehabt,eigentlich war er nie im leben in bosnien),denn im  pass von seiner mutter steht bei geburtsort bosnien herzegowina?

er ist im moment so verzweifelt,bitte um hilfe.


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Antwort #9 - 31.08.2007 um 15:53:45
 
lilly.light schrieb am 31.08.2007 um 15:44:14:
so jetzt die frage,muss er auch die bosnische staatsangehörigkeit abgeben(die hat er nie gehabt,eigentlich war er nie im leben in bosnien),denn impass von seiner mutter steht bei geburtsort bosnien herzegowina? 

Wenn er die bosnische STa. auch hat, muss er die wahscheinlich abgeben.
Ob er auch Bosnier ist, erfährt er von den bosnischen Behörden (Staatsbügerschaftsnachweis).
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Joppi
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Antwort #10 - 02.09.2007 um 01:41:14
 
Ob er Bosnier ist, erfährt er in der Gemeinde in der seine Mutter in Bosnien  eingetragen ist. In Bosnien wird man eingebürgert, wenn man dort geboren ist. Dementsprechend ist seine Mutter eingebürgert und wahrscheinlich deswegen auch er. Ich würde das auf jeden Fall bei der Einbürgerung nicht extra erwähnen. Bei mir war es so, dass die ne Bestätigung gefordert haben, dass ich nicht Bosnier bin, weil sie gesehen haben, dass beide Elternteile in Bosnien geboren sind.. Leider Gottes hat sich dann herausgestellt, dass ich auch eingebürgert bin. Wenn die Sachbearbeiterin nichts fordert, würde ich erst einmal auch nichts sagen. Die Staatsbürgerschaften in Ex-Jugoslawien sind ein spezielles Thema, so dass sie einen im Nachhinein nicht belangen können, da es bekannt ist, dass viele Bosnier nicht wissen, dass sie welche sind.

Zu meinem Eingangsthread:
Danke für Info. Dann werd ich meiner Sachbearbeiterin am Montag mal ne ordentliche Standpauke halten. Die hat nämlich fest behauptet, dass ich für die Ausbürgerung nur 2 Dokumente übersetzen muss (Einbürgerungszusicherung und  Meldebescheinigung), so dass ich nicht insgesamt über 1270€ komme. Die Übersetzung der bosnischen Ausbürgerungsbestätigung hat nun alleine 50€ gekostet, weil das ein halber Roman ist, sodass ich mit den anderen beiden Dokumenten locker über 100€ komme, was mir eine Ausbürgerung aus Bosnien erspart hätte.
(ca.520€  Kroatien ca. 650€ Bosnien + >100€ Übersetzungen)
Bin echt stinkesauer, dass sie mir das vorsetzlich verschwiegen hat, denn das man die Ausbürgerungurkunde übersetzen muss hat sie 100 pro gewusst, da sie mir die Adresse in Sarajevo aus einer Ausbürgerungurkunde vorgelesen hat.
Echt dreist eigentlich...

@liily nochmal:
Das PRoblem bei deinem Kumpel wird sein, dass er wahrscheinlich eine feste Arbeitsstelle hat und deswegen die Unzumutbarkeitsgrenze in Höhe von ca 1270€ nicht gültig für ihn ist. Deswegen wird er sich wohl aus beiden Staaten ausbürgern müssen. Wenn er Zeit hat würd ich raten es über das Konsulat zu machen. (Kroatien braucht etwa 12-14 Monate und Bosnien 6-9 Monate). Falls er es eilig hat, kann man das Ganze in Bosnien an 1-2 Tagen erledigen, wenn man nichts falsch macht (bzw. hier und da ein bischen Geld fürs Abendessen spendiert). Wie schnell es bei den Kroaten geht , wenn man nach Zagreb geht, weiß ich leider nicht. Falls er mehr Infos braucht, schreib mir einfach ne direkte Nachricht. Ich helfe dann so gut es geht.... es ist wirklich nicht ganz angenehm.

Zur bosnischen Homepage:
Das passt wie die Faust aufs Auge, dass die es nach 10 Monaten immernoch nicht geschafft haben die Ausbürgerungsgebühren auf den aktuellen Stand zu bringen.
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Tippi
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Antwort #11 - 09.09.2007 um 16:31:26
 
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