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Meldebestätigung Ecuador (Gelesen: 3.153 mal)
tantris
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meldebestätigung Ecuador
22.08.2007 um 10:44:36
 
Hallo an alle,

ich kenne mich mal wieder nicht aus, was die deutschen Behörden anerkennen.


Es wird eine Meldebestätigung aus Ecuador verlangt, sowas gibt es dort aber leider nicht, dort haben Sie nicht einmal genaue Adressen!

Ich habe bei der deutschen Behörde nachgefragt was anerkannt wird, zB. eine Bestätigung von der deutschen Botschaft, das die Person dort vor Ort ist und auch lebt! Ich bekam zur Antwort, Nein. Auf meine Frage, was denn dann akzeptiert wird, bekam ich die erschöpfende Auskunft, "Meldebestätigung und wenn sie die nicht bekommen können, müssen sie sich halt etwas einfallen lassen.

Hat irgendwer Erfahrungen mit sowas? Was wird akzeptiert?
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Muleta
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Antwort #1 - 22.08.2007 um 10:51:33
 
tantris schrieb am 22.08.2007 um 10:44:36:
Hallo an alle,

ich kenne mich mal wieder nicht aus, was die deutschen Behörden anerkennen.


Es wird eine Meldebestätigung aus Ecuador verlangt, sowas gibt es dort aber leider nicht, dort haben Sie nicht einmal genaue Adressen! 


vielleicht sagst Du mal, in welchem Zusammenhang die Forderung nach eine Meldebescheinigung aufgetaucht ist. Ich kann mir da zur Zeit nichts vorstellen.

Muleta
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tantris
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Antwort #2 - 22.08.2007 um 11:12:07
 
Hallo Muleta,

die Meldebestätigung wird zu dem Antrag auf Befristung der Einreisesperre verlangt!

Also ein in Deutschland auch als Meldezettel bekannt  Smiley
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Muleta
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Antwort #3 - 22.08.2007 um 12:25:58
 
tantris schrieb am 22.08.2007 um 11:12:07:
Hallo Muleta,

die Meldebestätigung wird zu dem Antrag auf Befristung der Einreisesperre verlangt!


dazu ist nur ein Ausreisenachweis erforderlich, entweder die GÜB (wenn es eine gab) oder ein sonstiger Nachweis, dass er sich nunmehr außerhalb des Schengen-Raumes befindet. Geht z.B. auch bei dt. Botschaften und Konsulaten - aber ist u.U. nicht ganz einfach.

Eine ausländische "Meldebestätigung" ist für die Befristung nicht erforderlich, daran darf eine Entscheidung also nicht scheitern.

Muleta
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tantris
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Antwort #4 - 22.08.2007 um 12:36:13
 
Hallo Muleta,


Muleta schrieb am 22.08.2007 um 12:25:58:
dazu ist nur ein Ausreisenachweis erforderlich, entweder die GÜB (wenn es eine gab) oder ein sonstiger Nachweis, dass er sich nunmehr außerhalb des Schengen-Raumes befindet. Geht z.B. auch bei dt. Botschaften und Konsulaten - aber ist u.U. nicht ganz einfach.


Gibt es alles nicht, denn es war eine Abschiebung nach Ecuador per Flugzeug, mit Begleitung da in dem Flugzeug auch straffällige abgeschoben worden sind!

Muleta schrieb am 22.08.2007 um 12:25:58:
Eine ausländische "Meldebestätigung" ist für die Befristung nicht erforderlich, daran darf eine Entscheidung also nicht scheitern.

Muleta


Verlangt aber die ABH zur Antragsbearbeitung, sie wollen einen Nachweis das die Person in Ecuador ist und lebt, Nachweis über die Arbeit und Verdienst und noch einen Strafregisterauszug, wenn das alles vorgelegt wird, wird der Antrag weiter bearbeitet! So stehts geschrieben, und nun?
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Antwort #5 - 22.08.2007 um 13:07:43
 
Hi Claudi  :bussi

also wir hatten da schon ab und an akzeptiert, wenn
der Betroffene bei der Botschaft vorgesprochen hatte.

Vielleicht kann dir ja die ecuadorianische Botschaft be-
stätigen, dass es in manchen Landesteilen sowas eben
nicht gibt (nicht masl ne echte Adresse)? Könnte dann
evtl. die ABH überzeugen eine Vorsprache bei der Bot-
schaft zu akzeptieren.

Bussi nach Wien
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tantris
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Antwort #6 - 22.08.2007 um 13:34:17
 
hallo fonsi   Smiley

danke für deinen Tipp, ich habe mit der deutschen Botschaft in Ecuador gesprochen, ( ich habe ihn einfach mal aus dem Bett geklingelt, ich vergesse immer die Zeitverschiebung) er schickt mir die Bestätigung das es in Ecuador kein Meldewesen gibt, dazu muss die Person nur zu Ihm kommen mit 2 Zeugen  (nicht Familie) die bestätigen das sie in einem kleinen Dorf lebt.

Lob an den Botschafter, ich hatte ja schon öfters mit ihm zu tun, er hilft immer und das sogar sehr schnell, ob per Tel., Fax oder mail, das muss auch mal gesagt werden  Smiley

Fonsi, mein es gibt keine Adressen, also nicht in den Dörfern, dort wird alles im Postamt in der nächst größeren Stadt ( Städtchen) gesammelt und nur mit Namen adressiert!

Tja, Südamerika ist anders  Zwinkernd
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Muleta
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Antwort #7 - 22.08.2007 um 13:56:34
 
tantris schrieb am 22.08.2007 um 12:36:13:
Gibt es alles nicht, denn es war eine Abschiebung nach Ecuador per Flugzeug, mit Begleitung da in dem Flugzeug auch straffällige abgeschoben worden sind!


so ein Quark - wenn er abgeschoben wurde, dann ist die Ausreise doch wohl schon in den Akten nachweislich vermerkt. Oder verzichtet die ABH auch konsequenterweise auf die Erstattung der Abschiebungskosten (man ist sich ja wohl nicht sicher, ob die Abschiebung wirklich erfolgt ist...)

Zitat:
Verlangt aber die ABH zur Antragsbearbeitung, sie wollen einen Nachweis das die Person in Ecuador ist und lebt, Nachweis über die Arbeit und Verdienst und noch einen Strafregisterauszug, wenn das alles vorgelegt wird, wird der Antrag weiter bearbeitet! So stehts geschrieben, und nun?


Bring halt um des Friedens willen, alles was möglich ist. Wenn das gar nicht reicht (und erst dann) kann man über eine Klage nachdenken.

Muleta
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tantris
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Antwort #8 - 22.08.2007 um 14:06:59
 
Hallo Muleta,

die Abschiebung ist erfolgt und auch Aktenkundig, eh klar, ich nehme mal an da es schon 2002 war, das sie jetzt nur die Meldebestätigung verlangen um sicher zu gehen das die Person eh noch im Heimatland ist und nicht womöglich schon wieder in Europa!
Klar sind die Abschiebekosten schon beglichen worden, schon 2002, das ist doch klar!

Klage? nööö klagen tun wir nie, bis jetzt war das auch nie nötig, obwohl die ABH´s schon Unterlagen verlangt haben, die sie eigentlich nicht verlangen hätten dürfen, aber mein Gott, bekommen sie halt alles was sie wollen und a Ruh ist, so sehen wir das immer!  
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