Muleta schrieb am 23.08.2007 um 15:30:30:es gibt
EBH, die fordern bereits jetzt ganz stumpf und ohne jedes Nachdenken grundsätzlich die Vorlage eines B1-Sprachtests. Das wird wohl in Zukunft noch zunehmen.
Muleta
In meinem Fall reichte als Nachweis meiner Sprachkenntnisse das Abizeugnis (wahlweise Uni-Abschluß-Urkunde).
Andere in Deutschland erworbene Bildungsabschlüsse an staatlichen (oder staatl. anerkannten Bildungseinrichtunge) reichen wohl auch.
Natürlich wird nicht jeder Antragsteller hier in D. einen Bildungsabschluß erworben haben, der muß seine Kenntnisse dann anders nachweisen.
Wer aber einen Antrag nach §10 stellt muß doch ohnehin mindestens 7 Jahre
rechtmäßigen Aufenthalt in D. vorweisen können.
Ich frage mich da als Ausländer ganz konkret, von wem es nach 7-8 Jahren denn irgendwie zuviel verlangt sein sollte, die "Sprache der Eingeborenen", also hier
deutsch, erlernt zu haben ? Und das unabhängig vom Grad der formalen Bildung. Auch jemand mit Mittelschulbildung muß doch ein ureigenes Interesse haben, deutsch sprechen zu können. Die Sprache ist die Grundvoraussetzung zur Teilhabe am Leben (Politiker sprechen hier von "Integration", ich hänge das bewußt etwas niedriger).
Langer Rede kurzer Sinn: warum einbürgern lassen wollen, wenn man/frau die Sprache der neuen Heimat nicht so gut beherrscht, daß selbst die niedrigen gesetzlichen Hürden unüberwindbar sind ?
Da habe ich ein echtes Verständnisproblem.
(aber man wird mich sicher aufklären
)