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Geschäftsvisumablehnung Mazedonien (Gelesen: 6.412 mal)
lo0p
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21.08.2007 um 15:12:45
 
Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir hat momentan massive Probleme, ein Geschäftsvisumantrag bei der deutschen Botschaft in Skopje/Mazedonien bewilligt zu bekommen.

Die Vorgeschichte:

Mein Bekannter (30+, verheiratet, Kinder) ist studierter Maschinenbauingenieur, hat hier in Mazedonien ein kleines Cafe (wie so viele) und baut nebenbei (leider noch inoffiziell) Kunstschmiedetore. Der Verkauf dieser Tore ist mittlerweile so erfolgreich, das er sich mit dieser Arbeit selbstständig machen will. Da er nicht nur Tore sondern komplette Umzäunungen anbieten will, möchte er eine gebrauchte Maschine zur Herstellung von Maschendrahtzaun kaufen.

Sein 1ter Antrag:

Besuchsvisum, er wollte Bekannte/Verwandte in D besuchen und nebenbei eine solche Maschine kaufen. Da ich ihn kenne und ihm auch vertraue das er zurückkommt, habe ich für ihn hier in Skopje bei der Botschaft eine Verpflichtungserklärung inkl. finanziellem Nachweiss unterschrieben. Ich muss dazu sagen, das ich Deutscher bin und hier in Mazedonien lebe.

Am Abholtag wurde ihm am Schalter gesagt, das er noch die Geburtsurkunden seine Kinder und Heiratsurkunde abgeben muss. Unterlagen wurden eingereicht.

Ergebniss: Antrag abgelehnt

Sein 2ter Antrag:

Dieses Mal Geschäftsvisumantrag (30 Tage in 3 Monaten). Das komplette Paket an Unterlagen, welches vorher angefragt wurde, mit abgegeben inkl. Kopien EMailverkehr der verkaufenden Firma in D inkl. Einladungs-Zusage). Ich habe telefonisch nachgefragt, ob die Unterlagen soweit ok sind oder ob noch etwas fehlt, da etwas die Zeit drängte (für die Maschine, die sehr interessant war, gab es mehrere Interessenten). Antwort der Botschaft "Bitte Steuererklärung des Cafes einreichen". Gesagt, getan, sogar der letzten 2 oder 3 Jahre um Kontinuität zu belegen. Dummerweise hat so ein Cafe bei weitem keinen Gewinn, mit dem man eine Maschine im Wert von bis zu 10.000€ finanzieren kann. Zudem wird hier in Mazedonien bei weitem nicht alles deklariert, was man so an Umsatz hat Zwinkernd. Resultat war, das der Antrag mehr oder weniger schon telefonisch abgelehnt wurde.

Alle weiteren Argumente unsererseits, um die finanziellen Möglichkeiten zu belegen werden wie folgt geblockt:

- Grundstücke (für evtl. Bank-Kredit) im Wert der den Preis der Maschine bei weitem übersteigt: "Diese Dokumente könnten ja gefälscht/gekauft sein"
- vorhandenes Bargeld (10.000€) zum Kauf der Maschine: "Bringt nichts uns das zu zeigen, könnte ja geliehen sein"
- Kontoeröffnung mit diesem Bargeld: "Konto könnte ja morgen wieder gelöscht werden"

Dazu kommen jetzt noch folgende Argumente der Botschaft:

Mein Bekannte bräuchte ja gar nicht nach D fahren um diese Maschine zu kaufen, das könnte ja auch einer seiner Bekannten/Verwandten in D machen. Ist richtig, die haben auch alle Ahnung von derartigen Maschinen  Augenrollen . Alternativ würde es ja auch reichen, wenn die verkaufende Firma in D ein Video macht, in dem diese Maschine im Betrieb zu sehen ist. Aufgrund dieses Videos kann er dann seine Kaufentscheidung treffen und sich die Maschine schicken lassen. Als ich die Firma u.a. auf das Video angesprochen habe, kam natürlich nur Gelächter da a) es unmöglich ist, die Maschine für ein Video in Betrieb zu setzen und b) ein Erscheinen des Käufers vor Ort schon fast zwingend notwendig ist da "gekauft wie gesehen".

So, nun steht mein armer Bekannter da und weiss nicht mehr was er machen soll. Rückkehrbereitschaft belegt bzw. keine Idee mehr, wie man diese noch mehr untermauern könnte. Belege der finanziellen Möglichkeiten werden seitens der Botschaft nicht aktzeptiert. Das ich als Deutscher für ihn mit meiner Verpflichtungserklärung meine Hand ins Feuer lege, scheint sowieso niemanden zu interessieren. Die Aufgabe der deutschen Botschaft ist es, die Interessen der Bundesrepublik Dutschland im Ausland zu vertreten. Das mir von der Firma in D mehr oder weniger durch die Blume gesagt wurde, das dieses Verhalten schon fast geschäftsschädigend ist, sei hier nur am Rande erwähnt.

So, viel Text und jetzt die entscheidende Frage: Was machen wir nun?

Gruss,
Gert

Nachtrag: Alle anderen Unterlagen wie Reisekrankenkassenversicherung, M1/M2 (Beschäftigungsnachweis), Firmenregistrierung, Meldenachweis etc.etc. wurden natrlich auch eingereicht.
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« Zuletzt geändert: 21.08.2007 um 15:27:27 von lo0p »  
 
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lo0p
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Antwort #1 - 23.08.2007 um 14:09:32
 
Ich habe ganz vergessen zu erwähnen, das mein Bekannter bereits in der Vergangenheit Visas der deutschen als auch der schweizer Botschaften bewilligt bekam und bei jedem Visa belegbar immer innerhalb des Bewilligungszeitraums nach Mazedonien zurückkehrte.

Hat niemand einen Tip oder Empfehlung für das weitere Vorgehen. Den Weg der Remonstration möchte ich (Vollmacht für mich ist vorhanden) wirklich erst als letzte Möglichkeit nutzen und eigentlich auch vermeiden.

Gruss, Gert
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Noahpapa
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Antwort #2 - 23.08.2007 um 14:24:01
 
Warum hat die VE nicht die verkaufende Firma, eventuell würde dies etwas bringen, gestellt?

Die Firma die verkaufen möchte, kann natürlich auch die IHK mal befragen ob die nicht mal einen Kontakt zu Botschaft macht. Werden es aber eventuell nicht tun, da ja auch andere Interessenten für die Maschine da sind.   

Der springende Sprung scheint hier, die je nach Bedarf, wechselnden Reisegründe. 1. Besuch, wenn nicht dann Versuch 2. Maschine kaufen 
Dabei wird jede Botschaft hellhörig.
Also remonstration

Viel Glück und es lebe der Deutsche Aussenhandel  Zwinkernd
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ronny
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Antwort #3 - 23.08.2007 um 14:31:09
 
lo0p schrieb am 23.08.2007 um 14:09:32:
Hat niemand einen Tip oder Empfehlung für das weitere Vorgehen. Den Weg der Remonstration möchte ich (Vollmacht für mich ist vorhanden) wirklich erst als letzte Möglichkeit nutzen und eigentlich auch vermeiden. 


Also will er das Visum, dann bleibt nur die Remo, will er es nicht lasst es bleiben Zwinkernd

Was soll es noch für Wege geben ?

Ronny Zwinkernd
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lo0p
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Antwort #4 - 23.08.2007 um 15:14:11
 
Ja, der erste Besuchsvisumsantrag war wohl taktisch unklug. Aus der (naiven) Sicht des Antragsstellers ist es ja auch egal, ob ich nach D fahre um Bekannte zu besuchen und nebenbei noch eine Maschine kaufe oder umgekehrt.

Was mich allerdings stört, sind die an den Haaren herbeigezogenen Argumente. Meine einzige Idee zur Zeit ist, die Firma in D zu kontaktieren mit der Bitte, ein Schreiben an die Botschaft aufzusetzen, warum das Erscheinen meines Bekannten vor Ort zum Kauf der Maschine zwingend notwendig ist.

Zitat aus den Verkaufsbedingungen des schriftlichen Angebots der Firma (welches der Botschaft vorliegt!):

"Technischer Zustand: Wenn nicht anders in den Offerten vermerkt, sind die Maschinen nicht überholt, sondern in dem Zustand, in dem sie zuletzt im Abgeberwerk gearbeitet haben.      

Bemerkung:  Lieferung erfolgt - wie üblich für gebrauchte Maschinen - ohne Garantie. Alle Angaben ohne Verbindlichkeit. Wir empfehlen Ihnen, die Maschinen zu besichtigen und sich persönlich vom Zustand und Lieferumfang  zu überzeugen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen."

Das sollte doch eigentlich ausreichen, um die Argumente "persöhnliches vor-Ort sein nicht notwendig" und "Video zum Beurteilen des Zustandes der Maschine reicht" zu entkräften. Was meint ihr?

Gruss, Gert
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Noahpapa
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Antwort #5 - 23.08.2007 um 15:38:52
 
lo0p schrieb am 23.08.2007 um 15:14:11:
Bemerkung:  Lieferung erfolgt - wie üblich für gebrauchte Maschinen - ohne Garantie. Alle Angaben ohne Verbindlichkeit. Wir empfehlen Ihnen,

Also nicht zwingend vorgeschrieben

lo0p schrieb am 23.08.2007 um 15:14:11:
Was meint ihr?

Wir können meinen was wir wollen aber die Entscheidung können wir nicht beeinflussen. Zwinkernd

ronny schrieb am 23.08.2007 um 14:31:09:
Also will er das Visum, dann bleibt nur die Remo, will er es nicht lasst es bleiben Zwinkernd Was soll es noch für Wege geben ?

Ronny Zwinkernd


Meinung und Wege stehen schon im Fred.
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Antwort #6 - 23.08.2007 um 23:28:51
 
Noahpapa schrieb am 23.08.2007 um 15:38:52:
Also nicht zwingend vorgeschrieben


Das nicht aber "Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen" impliziert meiner Meinung nach die Anwesenheit vor Ort. Was soll mein Bekannter machen, wenn er die Maschine gemäss Empfehlungen der Botschaft kauft und hier nachher schlimmstenfalls nur Schrott ankommt. Schadenersatzforderungen an die Botschaft stellen?  Schockiert/Erstaunt

Gruss, Gert

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Antwort #7 - 24.08.2007 um 09:56:07
 
Noahpapa schrieb am 23.08.2007 um 15:38:52:
Also nicht zwingend vorgeschrieben


Moin moin,

also Noahpapa, dein Kommentar war jawohl nicht ernst gemeint. Noch ignoranter kann man das nicht auslegen.  Schockiert/Erstaunt
Wer die deutsche Geschäftssprache versteht (verstehen will), der weiß sehr wohl was gemeint ist.

Schönen Tach noch, -Toppy-
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Zeppelin
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Antwort #8 - 24.08.2007 um 09:59:53
 
lo0p schrieb am 23.08.2007 um 23:28:51:
Das nicht aber "Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen" impliziert meiner Meinung nach die Anwesenheit vor Ort. Was soll mein Bekannter machen, wenn er die Maschine gemäss Empfehlungen der Botschaft kauft und hier nachher schlimmstenfalls nur Schrott ankommt. Schadenersatzforderungen an die Botschaft stellen?  Schockiert/Erstaunt

Gruss, Gert 

Ich weiß ja nicht, wieviell Du von der Materie verstehst (ich meine Zustand der Maschine einschätzen), aber vllt. kannst Du Deiinen Freund bei dem Kauf vertreten.
Vllt nimmst Du jemanden mit, der das beurteilen kann. Solche Sachverständigen sollten sich ja finden lassen (IHK, Berufsverbände, Branchenbuch, Internet...)

Gruß,
Zeppelin
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lo0p
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Antwort #9 - 24.08.2007 um 16:02:57
 
Ich habe selber keine Ahnung von der Materie, kann mittlerweile auch nicht aus terminlichen Gründen nach D fahren.

Ich habe noch mal mit der Firma telefoniert, dort wurde mir ausdrücklich bestätigt, das die Anwesenheit des Käufers zwingend notwendig ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird seitens der Firma kein Verkauf zustande kommen.

Es wird nochmal eine Einladung runtergeschickt, in der darauf explizit hingewiesen wird, mal schauen wie die Reaktion seitens der Botschaft dann sind.

Mal am Rande erwähnt, meine Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Skopje sind durchweg positiv! Keine Ahnung wo es hier klemmt.

Gruss, Gert
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trixie
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Antwort #10 - 24.08.2007 um 16:24:46
 
Vielleicht wäre es auch hilfreich, den Zeitumfang des Visums auf eine Woche oder noch kürzer zu begrenzen. Dann dürfte der Verdacht eines Besuchszweckes weiter entkräftet werden.

trixie
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Antwort #11 - 24.08.2007 um 17:28:24
 
ronny schrieb am 23.08.2007 um 14:31:09:
Also will er das Visum, dann bleibt nur die Remo, will er es nicht lasst es bleiben 


Die einzig richtige Antwort !


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Antwort #12 - 07.09.2007 um 12:50:40
 
Remonstration abgegeben, jetzt heisst es gespannt warten. Wenn ich Bescheid habe melde ich mich hier nochmal, ihr seid doch bestimmt auch immer am Ausgang der individuellen Story interessiert.
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Noahpapa
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Antwort #13 - 07.09.2007 um 13:00:07
 
Gut REMO Fristgemäß eingereicht. Jetzt  warten
Liebend gerne. Davon lebt das Board und macht Erfahrungen, die andere wiederum nachlesen können.
Also INFO sowohl als auch. Meistens hören wir hier immer nur die negativen weinend oder NICHTS mehr. Aber wir (ich auf jeden Fall) möchten uns auch gemeinsam freuen können.
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Antwort #14 - 07.09.2007 um 13:54:31
 
Ganz vergessen... Inhalt der Remonstration:

- Begründung, warum Anwesenheit vor Ort zum Erwerb der gebrauchten Machine notwendig ist. Belegt durch Angebot und Einladung (wo dieses auch nochmal explizit erwähnt wird)

- Auflistung in der Vergangenheit gewährter Visa der Schweiz mit Belegen der regelgerechten Rückkehr nach Mazedonien

- Begründung der Verwurzelung und damit Rückkehrbereitschaft (Familie, Grundeigentum, eigenes Geschäft, finanzielle Sicherheit etc.) nach Mazedonien

Natürlich alles mit Kopien der entsprechenden Urkunden, Bescheinigungen etc.. Bearbeitungsdauer, nach telefonischer Rücksprache, 2-3 Tage  Schockiert/Erstaunt

Mal abwarten, welcher Entscheid mir als Bevollmächtigter ins Haus flattert.



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