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Geschäftsvisumablehnung Mazedonien (Gelesen: 6.426 mal)
lo0p
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Antwort #15 - 17.09.2007 um 12:25:45
 
So, Ergebniss der Remonstration kam heute per Post an.

Ergebniss: Die Ablehung bleibt bestehen.

Kurios allerdings die Begründung:

So wurde angeblich nie ein Antrag auf Geschäftsvisum gestellt sondern das erste Visum soll ein Touristenvisum gewesen sein mit einer beantragten Gültigkeit von mehr als 90 Tagen (und somit nach geltendem Recht nicht erlaubt).
Das ist de fakto falsch. Beantragt wurde ein Besuchsvisum und das nicht für eine Dauer von 90 Tagen sondern für 30 Tage innerhalb 3 Monaten.

Der zweite Antrag laut Begründung soll den Reisezweck "privater Besuch", gehabt haben. Erwähnt wird, das keine Anschrift während des privaten Aufenthalts angegeben wurde. Wieso auch, denn beantragt wurde ein Geschäftsvisum, wieder für 30 Tage innerhalb 3 Monaten!

Meiner Argumentation der regelgerechten Rückkehr während des schweizer Visums wurde nicht gefolgt, da es 2006 und 2007 zwei abgelehnte Visumsanträge der schweizer und italienischen Botschaft gibt. Wieso diese abgelehnt wurde, scheint allerdings nicht von Belang zu sein. Kann dies eigentlich als Argument für eine Ablehnung herangezogen werden? Oder muss die deutsche Botschaft nicht unabhängig von vorhergegangenen Anträgen den Fall individuell neu beurteilen?

Rest der Begründung ist zwar in sich schlüssig, basiert aber auf der geplanten (und falschen) Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, Firmenbesitzer kann so lange nicht fern bleiben etc..

Was nun? Ratschläge, was ich jetzt machen kann/soll bevor ich selber einen Schnellschuss mache?

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Anjalein
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Antwort #16 - 17.09.2007 um 13:09:07
 
Hallo,

worauf begruendet sich denn Deine Skepsis bzw. was meinst Du mit "de fakto falsch"?

Die Botschaft wird die eingereichten Antraege entsprechend geprueft haben und zu den geschilderten Schluessen gekommen sein, und das eben aufgrund der im Antrag gemachten Angaben.

Moeglicherweise steht in Deinem Einladungsschreiben etwas anderes drin - 30 T, Geschaeft- allein entscheidend ist aber, was der Antragsteller in seinem Formular angekreuzt bzw. eingetragen hatte. Und offensichtlich hat er da in punkto Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer etc. nicht das eingetragen, was Du denkst oder beabsichtigt hast.

Nur so erklaere ich mir die Begruendung der Botschaft, die dann auch sachlich richtig ist, und unabhaengig vom Wunschdenken - nicht uebelnehmen- des Einladers die gemachten Angaben abgleicht . Dann haette eben der Antragsteller das Formular konzentrierter ausfuellen sollen.

LG
Anja
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lo0p
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Antwort #17 - 17.09.2007 um 13:15:05
 
Mein Wunschdenken basiert darauf, das ich die Visumsanträge ausgefüllt habe und somit ziemlich genau weiss, was da drin steht. Zumal es bei weitem nicht das erste Mal war, das ich mit diesen Anträgen was zu tun hatte. Somit bleibe ich bei meiner "de fakto falsch" Aussage, zumindestens was unseren Part des Antrags angeht.

Was wiederum die nette Dame auf der anderen Seite des Schalters in ihren Computer eingetrommelt hat entzieht sich meiner Kenntniss.


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Noahpapa
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Antwort #18 - 17.09.2007 um 13:24:20
 
lo0p schrieb am 23.08.2007 um 14:09:32:
Ich habe ganz vergessen zu erwähnen, das mein Bekannter bereits in der Vergangenheit Visas der deutschen als auch der schweizer Botschaften bewilligt bekam und bei jedem Visa belegbar immer innerhalb des Bewilligungszeitraums nach Mazedonien zurückkehrte.


Und dann kam dass:

lo0p schrieb am 17.09.2007 um 12:25:45:
da es 2006 und 2007 zwei abgelehnte Visumsanträge der schweizer und italienischen Botschaft gibt.


Ich denke Du wirst ja sicherlich eine Kopie des zweiten SV Antrages haben. Dort dürften die (streitigen) Daten drin stehen.
Was nach einer REMO kommt, dürfte in dem Begleitschreiben welches dir zugestellt wurde schon stehen.

?? Was meinst Du eigentlich mit

lo0p schrieb am 17.09.2007 um 12:25:45:
bevor ich selber einen Schnellschuss mache?



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lo0p
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Antwort #19 - 17.09.2007 um 14:00:10
 
So, um nochmal Ordnung reinzubringen:

Das erwähnte bewilligte Visum der schweizer Botschaft stammt aus dem Jahr 2001. 2006 hat mein Bekannter bei der schweizer Botschaft erneut beantragt, Anfang 2007 erstmalig bei der italienischen, beides Mal abgelehnt. Warum entzieht sich leider meiner Kenntniss.

Was nach der Remo kommt ist mir schon klar. Mit Schnellschuss meine ich einen letzten Versuch, per Mail/Fax/Tel auf die falschen Grundlagen der Entscheidung hinzuweisen. Ich erwarte aber ehrlich gesagt keine Änderung mit Hinweis auf den Klageweg und das wir dort unsere Einwände vorbringen können.

Aus geschäftlicher Sicht ist der Aufwand dieser Klage für uns momentan in keinster Weise vertretbar, wir werden uns anderweitig orientieren. Es fällt mir gerade aus verschiedenen Gründen schwer, mir Sticheleien zum Thema "Vertretung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland" zu verkneifen.

Danke für eure Hilfen!
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Anjalein
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Antwort #20 - 17.09.2007 um 18:39:00
 
Dann versteh ich das aber ehrlich gesagt nicht.  hä?

Wenn die von Dir ausgefuellten Antraege mit eben den Angaben, wie von Dir geschildert,  so abgegeben wurden, sollten diese auch Grundlage der Ueberpruefung sein. Ich wuerde es nochmal schriftlich unter Vorlage eben dieser Formulare versuchen.

Inwieweit nach bereits erfolgter Zustellung des Remo-Bescheid da jetzt noch Erfolgsaussichten i.S. einer unbuerokratischen Loesung in Eurem Sinne bestehen, vermag ich nicht zu beurteilen - ausser wenn es eben ein Bueroversehen war, was ich eigentlich ausschliesse. Aber der Antrag als solcher ist schon Remonstrations- und eben Bescheid-begruendende Unterlage, und da bestehen ja offenbar Abweichungen, die ich mir nicht erklaeren kann.

LG
Anja
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lo0p
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Antwort #21 - 17.09.2007 um 19:02:25
 
Ich kann mir vieles auch nicht erklären, ausser das die Botschaft das Visum aus welchen Gründen auch immer von Anfang an nicht ausstellen wollte. Wenn ich mir  den Verlauf bis jetzt anschaue inkl. Gegenargumenten, Sätze wie "Ich werde seit 20 Jahren sehr gut vom deutschen Staat bezahlt", diverse andere Sachen in der Botschaft, auf die ich jetzt nicht eingehen möchte, dann kann ich mir nur meinen Teil denken. Interessant auch, wie sehr die Bewilligung vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig ist, ich hatte bis vor kurzem mit der Botschaft nur gute Erfahrungen gemacht.

Die verkaufende Firma in D wird noch auf eigene Initiative einen Brief ans Aussenministerium schreiben, Stichwort "geschäftsschädigendes Verhalten". Ich sag dazu nichts, nicht mein Thema.

Wie bereits erwähnt, Danke noch mal für eure Zeit und Hilfe Smiley


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