So, Ergebniss der
Remonstration kam heute per Post an.
Ergebniss: Die Ablehung bleibt bestehen.
Kurios allerdings die Begründung:
So wurde angeblich nie ein Antrag auf Geschäftsvisum gestellt sondern das erste Visum soll ein Touristenvisum gewesen sein mit einer beantragten Gültigkeit von
mehr als 90 Tagen (und somit nach geltendem Recht nicht erlaubt).
Das ist de fakto falsch. Beantragt wurde ein Besuchsvisum und das nicht für eine Dauer von 90 Tagen sondern für 30 Tage innerhalb 3 Monaten.
Der zweite Antrag laut Begründung soll den Reisezweck "privater Besuch", gehabt haben. Erwähnt wird, das keine Anschrift während des privaten Aufenthalts angegeben wurde. Wieso auch, denn beantragt wurde ein Geschäftsvisum, wieder für 30 Tage innerhalb 3 Monaten!
Meiner Argumentation der regelgerechten Rückkehr während des schweizer Visums wurde nicht gefolgt, da es 2006 und 2007 zwei abgelehnte Visumsanträge der schweizer und italienischen Botschaft gibt. Wieso diese abgelehnt wurde, scheint allerdings nicht von Belang zu sein. Kann dies eigentlich als Argument für eine Ablehnung herangezogen werden? Oder muss die deutsche Botschaft nicht unabhängig von vorhergegangenen Anträgen den Fall individuell neu beurteilen?
Rest der Begründung ist zwar in sich schlüssig, basiert aber auf der geplanten (und falschen) Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, Firmenbesitzer kann so lange nicht fern bleiben etc..
Was nun? Ratschläge, was ich jetzt machen kann/soll bevor ich selber einen Schnellschuss mache?