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Freundin in Kurdistan heiraten und nach D bringen (Gelesen: 6.016 mal)
Tikonteroga
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20.08.2007 um 08:33:20
 
Hallo zusammen,

ich hoffe das ich hier mit meinem Anliegen richtig bin.
Es geht um folgendes:

Ein Arbeitskollege von mir will seine verlobte die noch im Irakischen Teil Kurdistans lebt heiraten und danach mit Ihr zusammen in Deutschland leben.
Er selbst ist deutscher Staatsbürger (kurdische Abstammung) seit seinem 1. Lebensjahr.

Er hat mich gefragt, ob ich wüsste wie er vorgehen soll, da ich selbst mit einer Philippina in Deutschland verheiratet bin.

Ich habe ihm mal allgemein geraten erst mal im Irak zu heiraten und dann seine Frau per Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland zu holen.
(Bei uns und mit den Philippinen war das jedenfalls einfacher)

Was benötigt er dafür an Papieren (von seiner Frau und von ihm)?

Wenn es die gleiche Vorgehensweise ist, wie auf den Philippinen, benötigt er ein Ehefähigkeitszeugnis, welches er vom Standesamt aufgrund der Papiere seiner Frau bekommt. (Wenn das so ist, dann Auweia. Weil für Ihre Papiere müsste seine Frau ja dann soweit ich weiss nach Bagdad und das soll für Kurden ja nicht so "gesund" sein dort...)

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

P.S.: Sollte jemand Hilfe brauchen in philipinischen Angelegenheiten...da kenn ich mich (vor allem mit unserer "netten" Ausländerbehörde recht gut aus)
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trixie
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Antwort #1 - 20.08.2007 um 08:41:12
 
Tikonteroga schrieb am 20.08.2007 um 08:33:20:
Was benötigt er dafür an Papieren (von seiner Frau und von ihm)?  

Um diese Frage zu klären gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die Suchfunktion benutzen, denn hier sind einige Threads mit den gleichen Problemen.  Zwinkernd
2. Bei dem irakischen Standesamt, bei welchem er heiraten möchte, nachfragen, welche Dokumente von ihm und seiner Frau verlangt
werden. Zwinkernd

trixie
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.08.2007 um 09:09:52
 
Tikonteroga schrieb am 20.08.2007 um 08:33:20:
seine verlobte die noch im Irakischen Teil Kurdistans lebt heiraten

das sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus.
Es gibt auch viele Kurden, die in Deutschland leben aber weder die kurdische Staatsangehörigkeit (gibt es nämlich nicht) noch eine Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, weil sie nicht eingebürgert wurden oder die St.angeh. zuerkannt wurde.

Wesentlich wird immer die Staatsangehörigkeit eines Ausländers sein, nicht seine Volkszugehörigkeit (z.B. Kurde, oder Albaner im Kosovo).

Man kann vermuten, dass die Verlobte Irakerin sein kann. Aber da im Irak auch viele türkische Kurden leben, ist dies ungewiss.

proll
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Tikonteroga
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Antwort #3 - 20.08.2007 um 18:47:17
 
Also die Verlobte IST Irakerin. Ich habe das mit Kurdistan nur dazugeschrieben, weil ich weiss das sie Kurdin ist und weil das bedeutet das es dann für sie nicht ungefährlich ist, nach Bagdad zu gehen für evtl. Amtsbesuche...

Was die "Suchen-Funktion" betrifft: Entweder bin ich zu doof dazu, oder ich finde wirklich nix....

Ein Link wäre ganz hilfreich, oder vieleicht kann ja auch ein Mitglied von hier per PM oder email aushelfen.

Mir wuerde schon eine Liste mit Was-mach-mann-in-welcher-Reihenfolge viel helfen...
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Muleta
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Antwort #4 - 20.08.2007 um 19:04:46
 
Tikonteroga schrieb am 20.08.2007 um 18:47:17:
Also die Verlobte IST Irakerin. Ich habe das mit Kurdistan nur dazugeschrieben, weil ich weiss das sie Kurdin ist und weil das bedeutet das es dann für sie nicht ungefährlich ist, nach Bagdad zu gehen für evtl. Amtsbesuche...


Was für eine Heirat im Irak nötig ist, ist vor Ort zu erfragen. Bei einer Heirat im Irak ist die Heirat (auch) durch Fotos zu belegen. Der Bräutigam macht dann noch eine eidesstattliche Versicherung beim deutschen Notar (bzgl. Heirat und Identität der Braut). Und dann braucht sie eigentlich nur noch einen Pass der Serie G...

Das Visumsverfahren läuft über Ankara, persönliche Vorsprache erforderlich.

Hoffentlich hat er Geduld, Geld und gute Nerven. Und sie auch.

Muleta
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Tikonteroga
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Antwort #5 - 20.08.2007 um 20:15:03
 
Zitat:
Was für eine Heirat im Irak nötig ist, ist vor Ort zu erfragen.


Also im Irak? Oder ist mit "vor Ort" der Heimatort meines Kollegen gemeint?

Zitat:
Der Bräutigam macht dann noch eine eidesstattliche Versicherung beim deutschen Notar (bzgl. Heirat und Identität der Braut). Und dann braucht sie eigentlich nur noch einen Pass der Serie G...


Einen (irakischen)Pass hat sie aber die Serie kenn ich im Moment noch nicht.

Zitat:
Das Visumsverfahren läuft über Ankara, persönliche Vorsprache erforderlich.


Wieso denn Ankara??? Sie ist doch Irakerin und keine Türkin...

Zitat:
Hoffentlich hat er Geduld, Geld und gute Nerven. Und sie auch.


Das weiss er schon und und alles o.g. ist vorhanden! Smiley

Ich fühle mich erinnert an die Zeit als ich angefangen habe mich darüber schlau zu machen, was meine Frau und ich alles benötigen um zu heiraten.

Auch da habe ich angangs jede Menge guter Ratschläge bekommen, aber keine wollte so recht wirklich auf meine Fragen eingehen.
Vieleicht druecke ich mich auch missverständlich aus.

Bsp: Meine Frau muss mir folgendes schicken:

Geburtsurkunde
Geburtsurkunde der Eltern und aller Geschwister
Heiratsurkunde der Eltern
Bescheinigung über Schulbesuch
Notariell beglaubigte Erlaubnis der Eltern (weil unter 25)
Führungszeugnis
Bescheinigung das sie noch nicht verheiratet war
Alles mit Red Ribbon versehen und auf SEPCA-Papier

Damit habe ich dann auf unserem Standesamt mein Ehefähigkeitszeugnis bekommen.
Ausserdem benötigte ich noch meine Internationale Geburtsurkunde und die internationale Geburtsurkunde meiner Eltern.

In Manila musste ich dann noch auf die Botschaft und danach konnte ich heiraten.

Nach der Hochzeit musste meine Frau auf der deutschen Botschaft einen Antrag auf ein Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung stellen und was danach mit der Ausländerbehörde in meinem Heimatort folgte würde hier jeden Rahmen sprengen.

So was in der Art als Auskunft wie das im selben Fall aber der irakischen Nationalität ist habe ich mir vorgestellt. Da kann doch bestimmt jemand hier helfen, oder?


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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.08.2007 um 20:36:18
 
Sorry Tikonteroga!

Du kannst die Heiratsvoraussetzungen auf den Philippinen nicht mit dem Irak vergleichen. Wie am besten mit der Dokumentenbesorgung zu verfahren ist, hat auch Muleta gesagt:
Muleta schrieb am 20.08.2007 um 19:04:46:
Was für eine Heirat im Irak nötig ist, ist vor Ort zu erfragen.  


Damit meinte er sicherlich, sich bei dem irakischen Standesamt zu informieren. Da u.U.  jedes Standesamt einen Ermessenspielraum der benötigten Unterlagen haben kann, kann nur das bestimmte Standesamt eine Liste der benötigten Dokumente anfertigen. Das bringt sicherlich mehr, als hier in der Ungewissheit herumzustochern.

trixie
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Nadda
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Antwort #7 - 22.08.2007 um 20:11:41
 
Hallo,

also die Iraker bzw alle die aus dem Nordirak stammenden Kurden müßen zwecks Visa nach Ankara auf die deutsche Botschaft. Denn die deutsche Botschaft in Bagdad arbeitet ja offizell für Besucher nicht mehr wegen der Lage. Alle Iraker müßen seit dem 1.4.07 einen neuen Reisepass besitzen, das ist die G-Serie. In Deutschland wird der Reisepass nicht bzw noch nicht ausgestellt. Ich selber bin deutsche Staatsangehörige und möchte meinen verlobten der aus dem Nordirak kommt heiraten, aber in Deutschland. In Deutschland zu heiraten ist ganz schön schwer und es wird aus sehr viel an Unterlagen verlangt. Unser Visumsverfahren hat immer noch nicht angefangen, aber ich hoffe das es demnächst bald los geht damit wir noch dieses Jahr heiraten können. Inshallah
Ich wünsche deinem Freund viel Glück und alles gute
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Tikonteroga
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Antwort #8 - 24.08.2007 um 08:11:09
 
Ich fasse also mal zusammen wie die Vorgehensweise sein sollte:

1. Seine Verlobte soll fragen, welche Papiere er als in Deutschland lebender, Deutscher Staatsbürger mitbringen muss um sie im Irak heiraten zu können.

2. Er muss auf unseren Ämtern fragen welche Papiere er von seiner Verlobten anbringen muss um die im Irak zum Heiraten nötigen, deutschen Papiere zu bekommen.

3. Wenn er alle Papiere zusammen hat => Heiraten

4. Nach der Hochzeit muss seine Frau nach Ankara um auf der dortigen, deutschen Botschaft einen Antrag auf Erteilung eines Familienzusammenführungs-Visums zu stellen.

5. Danach eine Menge Ärger mit unserer geliebten Ausländerbehörde wegen der Echtheitsüberprüfung der Papiere haben.  Zwinkernd

Eine letzte Frage habe ich noch: Soweit ich weiss, hat sie Ihren Pass im Mai beantragt und dieser ist nocht nicht bei Ihr. Ist das nun automatisch ein Pass der G-Serie? Woran kann man das erkennen?
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Tikonteroga
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Antwort #9 - 24.08.2007 um 17:12:56
 
P.S.: Eine Sache habe ich noch vergessen. Mein Kollege ist - wie ich auch - selbständig (Seit 01.06.2009, vorher Angesteller). Kann das ein Problem auf der Ausländerbehörde geben? (Ich musste damals ein Schreiben vom Arbeitgeber mitbringen, dass ich in einen ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe)
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Antwort #10 - 24.08.2007 um 17:41:00
 
Tikonteroga schrieb am 24.08.2007 um 17:12:56:
selbständig (Seit 01.06.2009, vorher Angesteller).  

Das ist unmöglich, oder visionär!  unentschlossen

Die Frage nach dem LU wird sicherlich gestellt. Wenn dieser sichergestellt ist, dann dürfte es, da er Deutscher ist, zu keinen Problemen führen.

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Antwort #11 - 24.08.2007 um 17:49:33
 
Selbstverständlich ist 2007 gemeint.  Smiley

Aber ich habe leider keine Möglichkeit gefunden, den Eintrag zu bearbeiten.
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Antwort #12 - 10.09.2007 um 00:47:54
 
So, nun haben wir den Salat:

Jetzt gibt es die neue Sache mit den Deutschkenntnissen...

Sie wohnt im Nordirak, ist irakische Kurdin und wir haben keine Ahnung wie sie
Deutsch lernen könnte.

Es ist so gefährlich geworden dort auf die Straße zu gehen (Geschweige den nach Baghdad, wo ich Deutsch-Schule vermute), daß ich einfach keine Vorstellung davon habe, wie das vor sich gehen soll.

Gibt es denn da keine Härtefallregelungen oder so was?
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Muleta
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Antwort #13 - 10.09.2007 um 07:22:30
 
Tikonteroga schrieb am 10.09.2007 um 00:47:54:
So, nun haben wir den Salat:

Jetzt gibt es die neue Sache mit den Deutschkenntnissen...

Sie wohnt im Nordirak, ist irakische Kurdin und wir haben keine Ahnung wie sie
Deutsch lernen könnte.

Es ist so gefährlich geworden dort auf die Straße zu gehen (Geschweige den nach Baghdad, wo ich Deutsch-Schule vermute), daß ich einfach keine Vorstellung davon habe, wie das vor sich gehen soll.

Gibt es denn da keine Härtefallregelungen oder so was?


wenn die Botschaft (oder die ABH) tatsächlich Deutschkenntnisse verlangt und diese Deutschkenntnisse tatsächlich nicht erlangt werden können, bleibt nur der Weg zum VG Berlin. Vorher aber erstmal Ausnahmemöglichkeiten mit den zuständigen deutschen Behörden klären.

Nachtrag: Du wirst vermutlich die Frage beantworten müssen, warum Deine Frau nicht in der Türkei einen Deutschkurs besuchen kann.

Muleta
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« Zuletzt geändert: 10.09.2007 um 07:33:13 von Muleta »  

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Antwort #14 - 11.09.2007 um 14:19:17
 
Muleta schrieb am 10.09.2007 um 07:22:30:
Nachtrag: Du wirst vermutlich die Frage beantworten müssen, warum Deine Frau nicht in der Türkei einen Deutschkurs besuchen kann.


Bekommen Irakerinnen dort unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Sprachkursvisa zum Erlernen einer ortsfremden Sprache?

Gruß, ULF
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