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Dokumentenprüfung  / Philippinen (Gelesen: 11.176 mal)
thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 16.08.2007 um 09:01:23
 
Zitat:
vielleicht noch mal ne kurze Ergänzung zum Prüfumfang:
im Rahmen des EFZ-Verfahrens werden u.a. die Geburtsurkunde und der Ledigkeitsnachweis überprüft. Nach der Eheschließung muss dann nur noch die Heiratsurkunde überprüft werden, da die anderen Urkunden bereits überprüft wurden. Daher dürfte sich der Prüfumfang und die Dauer auch entsprechend in Grenzen halten.  

Genau dafür gibt die Botschaft aber 4-6 Monate Prüfungszeit an.
Wenn hge nun 3-4 Wochen angibt und das so ist, wärs natürlich super.
hge, wie lange sind denn hier die üblichen Gesamtzeiten von Heiratsentschluss bis Heirat bis FZF?

Zitat:
"Dies ist für mich ziemlich unverständlich und legt bei mir der Verdacht nahe, dass es immer noch Standesbeamte gibt, die noch nie was von Problemstaaten gehört haben."
das ist leider immer noch bei einigen der Fall

unwahrscheinlich, vielleicht lesen sie die internen Mitteilungen zu Problemstaaten genauer, z.B. vom Generalkonsulat in Saigon für Vietnam: "Heiratsurkunden neueren Datums können nach Einschätzung des Generalkonsulats meist auch ohne anwaltliche Prüfung als echt / inhaltlich richtig anerkannt werden."
thom
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 16.08.2007 um 11:43:09
 
thom schrieb am 16.08.2007 um 09:01:23:

Genau dafür gibt die Botschaft aber 4-6 Monate Prüfungszeit an.
Wenn hge nun 3-4 Wochen angibt und das so ist, wärs natürlich super.



Sorry, da muss ich gleich einem Missverständnis entgegenwirken:

Die 3-4 wochen für prüfungszeit für die Heiratsurkunde gelten nur dann, wenn im Vorfeld die Urkundenprüfung gemacht wurde;( also im Rahmen der Ausstellung des EFZ.)  Falls die ABH eine Prüfung der HU verlangt, und die Botschaft stellt fest, dass keine Prüfung der 'Basisurkunden' gelaufen ist, wird in der Regel dann das volle Prüfungsprogramm durchgezogen.

Gesamtzeit von Erstellung des EFZ bis FZ-Visum ist sehr individuell.
Wenn es optimal läuft, würde ich 8-10 Monate ansetzen, wenn Urkundenprüfung angesetzt wird.

Der schnellere Weg ist zur Zeit die Heirat in D:

a ) man kann bei Abgabe des Antrags auf ein Heiratsvisum gleich die Urkundenprüfung einleiten
b ) der Dialog zwischen Botschaft und ABH bezüglich der Prüfung der HU entfällt, und somit auch die Zeit zur Prüfung dieser HU

auf jeden Fall führt dieser Weg schneller zur erteilung desVisums

Gruss

hge



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Cathbad
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Antwort #17 - 16.08.2007 um 18:19:00
 
Hi

das wären eine Ersparinss der besagten ca 4 Wochen.

Jetzt haben wir uns aber entschieden auf den PI zu heiraten ( nicht zuletzt wegen ihrer Vebundenheit zu ihrer Familie die ich auch schon seit über 3 Jahren (ziemlich) alle kenne), also brauche ich ein EFZ.

Da es ja keine einheitliche Vorgehensweise gibt, hoffe ich auf Verständnis und entsprechendes "pflichtgemäßes Ermessen".

Sollte es in diesem Bereich Handlungsbedarf geben und der Gesetzgeber diesen möglicherweise noch nicht gerkannt haben, so möchte ich nicht derjenige sein, auf dessen Rücken die "Situation" ausgetragen wird.

Cathbad
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Noahpapa
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Antwort #18 - 17.08.2007 um 10:46:29
 
So ist es richtig. Sorry löscht doch den vorigen Eintrag bitte.

trixie schrieb am 15.08.2007 um 10:27:36:
.....Es ist in diesem Zusammenhang etwas sonderbar, dass die österreichischen Behörden noch in zahlreichen Ländern mit unsicheren Urkundenwesen legalisieren, wo die deutschen Behörden nur noch prüfen.
Scheinbar bekommen die österreichischen Behörden keine Fälschungen vorgelegt.  Zwinkernd trixie

So weit ich informiert bin, legalisieren (überbeglaubigen) die Ö Behörden (Botschaften) die Unterschrift des Beamten der unterzeichnet hat. Damit ist die Inhaltliche Richtigkeit des Dokuments immer noch nicht bestätigt.  Zwinkernd
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ronny
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Antwort #19 - 18.08.2007 um 12:42:35
 
Noahpapa schrieb am 17.08.2007 um 10:46:29:
Sorry löscht doch den vorigen Eintrag bitte. 


Done Zwinkernd

Zum Thema:

Da mit der Ausstellung eines EFZ deutscherseits bestätigt wird, dass einer Eheschließung zwischen den beiden ein Ehehinderniss nicht entgegensteht, muß natürlich bei Ausstellung des EFZ vorher festgestellt werden, ob die zu heiratende Person "heiratsfähig" ist.

Da diese Feststellung zweifelsfrei nur mit inhaltlich geprüften Urkunden möglich ist, darf das EFZ auch nur aufgrund von einwandfreien Urkunden ausgestellt werden. Aber...

Die vorherige inhaltliche Prüfung muß nachher nach der Eheschließung natürlich nicht nochmal gemacht werden sondern beschränkt sich dann auf eine Prüfung (wenn überhaupt ) auf die Heiratsurkunde allein.

thom schrieb am 14.08.2007 um 22:15:12:
es bleibt nur die Hoffnung auf Einsicht und Verständnis beim Beamten. 


Zu Sinn und Zweck der Urkundenprüfung hab ich schon soviel geschrieben, dass ich mich einer erneuten Diskussion hierüber einfach verweigere Sorry

Grüße
Ronny Zwinkernd
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hge2001
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Antwort #20 - 18.08.2007 um 13:46:05
 
ronny schrieb am 18.08.2007 um 12:42:35:
Die vorherige inhaltliche Prüfung muß nachher nach der Eheschließung natürlich nicht nochmal gemacht werden sondern beschränkt sich dann auf eine Prüfung (wenn überhaupt ) auf die Heiratsurkunde allein.




Das 'wenn überhaupt' ist ein guter  Punkt:

Was soll denn jemand nach einer positiv verlaufenen Urkundenprüfung der Basisurkunden fürs EFZ noch ein Interesse haben, mit einer  falschen HU anzutanzen? Diese Forderung vieler ABHs finde ich unsinnig und ich bin geneigt zu glauben, dass die Botschaft die HU 3-4 Wochen liegen lässt und dann grünes Licht gibt. Denn wenn die Botschaft diese HU wieder vernünftig prüfen wollte, müsste sie doch wieder einen Vertrauensanwalt einschalten der Geld kostet. Das tut sie aber nicht. (Rede ist von botschaft in Manila, bei anderen kann ich keine Aussage machen) . Ich finde es aber gut , dass die Botschaft dies bisher so locker handhabt. Denn sonst würde sich der Visumsprozess noch Monate verzögern.

gruss

hge
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Cathbad
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Antwort #21 - 18.08.2007 um 13:51:17
 
Hi

Zitat:
ronny:
Da mit der Ausstellung eines EFZ deutscherseits bestätigt wird, dass einer Eheschließung zwischen den beiden ein Ehehinderniss nicht entgegensteht, muß natürlich bei Ausstellung des EFZ vorher festgestellt werden, ob die zu heiratende Person "heiratsfähig" ist. 
 


Wenn deutscherseits bestätigt wird, dass die zu verheiratende Person heiratsfähig ist, bezieht sich die ja auf mich. Diesen Umstand weisse ich durch deutsche Urkunden nach.

Wieso also eine Prüfung der phil. Urkunden zu diesem Zeitpunkt.
Vor allem da ich doch im Ausland heirate. Meine heiratsfähigkeit   weisse ich ja nach.

Dass im Rahmen des FZV geprüft wird, ob die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschlöand als legal anerkannt werden kann, ist verständlich.
Darum geht es mir aber nicht.
Sinn und Zweck der Prüfung ist nicht Grund meines Postings.
Mir geht es um den Zeitpunkt.

Cathbad
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trixie
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Antwort #22 - 18.08.2007 um 14:01:22
 
Cathbad schrieb am 18.08.2007 um 13:51:17:
Wieso also eine Prüfung der phil. Urkunden zu diesem Zeitpunkt.  

Weil mit dem EFZ bescheinigt wird, dass du Frau xy heiraten kannst. Ohne Prüfung der philippinischen Urkunden kann man dir das aber nicht bescheinigen, weil Frau xy u. U. nicht heiratsfähig ist (wg. Alter; noch verheiratet usw.).

Würde es in Deutschland noch eine Ledigkeitsbescheinigung geben, dann bräuchte es dieses aufwendige Verfahren nicht.

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Cathbad
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Antwort #23 - 18.08.2007 um 15:21:39
 
Hi

Zitat:
   trixie:
     
Weil mit dem EFZ bescheinigt wird, dass du Frau xy heiraten kannst.


Es wird also bescheinigt, dass ich heiraten kann. Dass ich nicht verheiratet bin oder nach deutschem Recht etwas anderes gegen meinen Wunsch spricht.
Im Ausland, im Geltungsbereich eines anderen Rechts. Im Heimatland meiner Braut.

Meine Braut muss in ihren Heimatland auch verschiedene Dokumente beibringen. Die werden dort anerkannt vom dortigen Standesbeamten ( einem Notar ), sonst wird dieser die Heirat nicht "durchzeihen".

Soweit ist ja alles gut.
Warum wird aber geprüft, ob meine Braut nach deutschem Recht auch heiraten darf? Im Ausland, ihrem Heimatland, weit weg von hier.

Was wäre, wenn ich ausgewandert wäre und nicht mehr in D. gemeldet wäre bzw alle Brücken abgebrochen hätte????
Aber darum ghets mir ja nicht. Ich hab ein anderes Problem.

Wie schon mehrfach von mir gesagt. Mir geht es nicht darum dass die Dokumente später, im Rahmen des FZV geprüft werden.
Dass vor der Einreise in D. geprüft wird, ist ja ok.

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Antwort #24 - 18.08.2007 um 15:30:48
 
Cathbad schrieb am 18.08.2007 um 15:21:39:
Es wird also bescheinigt, dass ich heiraten kann. Dass ich nicht verheiratet bin oder nach deutschem Recht etwas anderes gegen meinen Wunsch spricht.

Das wäre die Feststellung, die aus einer Ledigkeitsbescheinigung hervorgehen würde, die es aber in Deutschland nicht gibt.

Und das EFZ sagt zusätzlich noch aus, dass du deine Verlobte heiraten kannst.

Das Problem liegt m. M. eher darin, dass die philippinischen Behörden keine erweiterte deutsche Meldebescheinigung akzeptieren, in der der Familienstand auch nachgewiesen wird. Oder hattest du es schon mal mit einer erweiterten Meldebescheinigung probiert?

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Antwort #25 - 18.08.2007 um 15:35:23
 
Cathbad schrieb am 18.08.2007 um 15:21:39:
[EFZ]Es wird also bescheinigt, dass ich heiraten kann.


nein. Es wird bescheinigt, dass zwei ganz bestimmte Menschen nach deutschem Recht einander heiraten können und somit einer Eheschließung nach deutschem Recht nichts im Wege stünde.

Wenn diese (umfassende) Auskunft im Heiratsland eigentlich gar nicht benötigt wird, ist über Alternativen zum EFZ dort vor Ort zu verhandeln, ggf. z.B. über eine dt. Meldebescheinigung oder eine eidesstattliche Versicherung über die Ledigkeit. Es gibt sogar deutsche Standesämter, die stellen noch Ledigkeitsbescheinigungen aus (letztmals gesehen: 06/2007).

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Antwort #26 - 18.08.2007 um 15:47:44
 
Muleta schrieb am 18.08.2007 um 15:35:23:
Wenn diese (umfassende) Auskunft im Heiratsland eigentlich gar nicht benötigt wird, ist über Alternativen zum EFZ dort vor Ort zu verhandeln,
trixie schrieb am 18.08.2007 um 15:30:48:
Oder hattest du es schon mal mit einer erweiterten Meldebescheinigung probiert?  

wird in diesem Fall nicht möglich sein:
"Der Deutschen Botschaft muss das Ehefähigkeitszeugnis zur Ausstellung des für die Heiratslizenz erforderlichen Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage vorgelegt werden." Merkblatt
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Antwort #27 - 18.08.2007 um 15:52:17
 
Cathbad schrieb am 18.08.2007 um 13:51:17:
Mir geht es um den Zeitpunkt. 


Eindeutig :

VOR Ausstellung des EFZ , sonst macht sie keinen Sinn Zwinkernd

Grüße
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Antwort #28 - 19.08.2007 um 15:33:57
 
Hi

Wenn der Zeitpunkt der Prüfung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt
"Sinn macht" verstehe ich erst recht nicht warum  z.B. unter anderem im Merkblatt der Botschaft von" Ermessensspeilraum" gesprochen wird.

Ebenso irritiert mich unter diesem Gesichtspunkt, dass es anscheinend Standesämter gibt, die mit einer Prüfung  im Zusammenhang mit dem FZV "zufrieden" sind.

Wie schon gesagt meine Braut ist  nicht late reg.
Bekannterweise treten Probelme mit Dokumenten nur bei "late regs" auf.

Cathbad
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Antwort #29 - 03.09.2007 um 07:01:29
 
Cathbad schrieb am 19.08.2007 um 15:33:57:
Hi

Wenn der Zeitpunkt der Prüfung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt
"Sinn macht" verstehe ich erst recht nicht warum  z.B. unter anderem im Merkblatt der Botschaft von" Ermessensspeilraum" gesprochen wird.

Ebenso irritiert mich unter diesem Gesichtspunkt, dass es anscheinend Standesämter gibt, die mit einer Prüfung  im Zusammenhang mit dem FZV "zufrieden" sind.

Wie schon gesagt meine Braut ist  nicht late reg.
Bekannterweise treten Probelme mit Dokumenten nur bei "late regs" auf.

Cathbad

hi cathbad,
natürlich macht die Prüfung vor dem EFZ am meisten Sinn. Sollte sich dabei etwas negatives herausstellen, kann nicht geheiratet werden und das Kind ist dann nicht bereits im Brunnen, wenn durch die Prüfung, nach Eheschliessung, etwas heraus kommt  Zwinkernd
Die late reg ist übrigens nicht die einzige Gruppe, bei der man durch die Urkundenprüfung fündig wird, lediglich die offensichtlichste.
Gruss, auch an deine Zukünftige
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