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Dokumentenprüfung  / Philippinen (Gelesen: 10.832 mal)
Cathbad
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i am hungry to learn


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14.08.2007 um 19:33:48
 
Hi,

dass Dokumente  aus den Philippinen überprüft werden ist anscheinend übliche Praxis.

Mich interessiert aber, ob diese Dokumentenprüfung vor Ausstellung des EFZ stattfinden muss.

Wie ich gehört habe wird diese Prüfung, die Monate dauert,  normalerweise im Rahmen den FZV gemacht, was mir aus zeitlichen Gründen entgegenkäme.

Gibt es da Reglen oder Vorschriften? 
( LG-Bezirk Karlsruhe )

Cathbad
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thom
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Antwort #1 - 14.08.2007 um 20:51:14
 
Die Dokumente der Verlobten für Dein EFZ müssen vom Vertrauensanwalt geprüft werden - wenn der Standesbeamte drauf besteht.
Dauer lt. Botschaft 4-6 Monate und mehr!
Die Heiratsurkunde muss nochmals vom Vertrauensanwalt geprüft werden - wenn entweder die ABH, die Botschaft oder später (Familienbuch, Geburtenbuch etc.) der Standesbeamte drauf besteht.
Dauer lt. Botschaft 4-6 Monate und mehr!

Falls der Standesbeamte schon beim EFZ auf der Prüfung besteht, würde ich ihn bitten, die Urkunden erstmal zu akzeptieren und später mit der Heiratsurkunde zusammen prüfen zu lassen.

wenn er ablehnt - vielleicht kann man doch hier heiraten (1 x Prüfung im OLG-Befreiungsverfahren für ihr EFZ)
Informiere Dich genau:Merkblatt , den Merkblättern zur Urkundenprüfung und ggf. in Philippinien-foren.
thom
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Cathbad
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i am hungry to learn


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Antwort #2 - 14.08.2007 um 21:15:48
 
Hi


Thom:
"Informiere Dich genau:Merkblatt , den Merkblättern zur Urkundenprüfung ... "

genau hier liegt mein Problem. Das OLG Karlsruhe verweist auf das OLG Stuttgart. In dessen Infos geht es nur um die Befreiung vom FZV.

Das Merkblatt der dt. Botschaft spricht vom "Ermessensspielraum".
Ich suche Argumentationshilfen die ich vorbringen kann.

Wenn es z.B. Urteile geben würde, die eine spätere Überprüfung vorschlagen , wäre das natürlich toll.

Cathbad
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sunnysunshine
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Antwort #3 - 14.08.2007 um 21:44:20
 
thom schrieb am 14.08.2007 um 20:51:14:
Falls der Standesbeamte schon beim EFZ auf der Prüfung besteht, würde ich ihn bitten, die Urkunden erstmal zu akzeptieren und später mit der Heiratsurkunde zusammen prüfen zu lassen. 

das dürfte schwierig bis unmöglich werden
in diesem
Thread
wurde die Problematik doch erst vor ein paar Tagen besprochen.  Seit dem hat sich daran nichts geändert Zwinkernd
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thom
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Antwort #4 - 14.08.2007 um 22:15:12
 
sunny,
unmöglich...das stimmt so einfach nicht.
Aus dem Merkblatt:"Es liegt ebenfalls im Ermessen des Standesamtes, ob die philippinischen Urkunden ohne Überprüfung anerkannt werden oder ob diese im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens von der Botschaft inhaltlich oder/und auf Echtheit überprüft werden müssen."
Urteile, "die eine spätere Überprüfung vorschlagen", wird es daher nicht geben, es bleibt nur die Hoffnung auf Einsicht und Verständnis beim Beamten.

Man könnte sich hier schon fragen, welche Gesamtverfahrensdauer für eine Eheschließung/FZF eigentlich noch verfassungsgemäß oder schon ehezerstörerisch wäre, sicher schwierig bei den vielen Teilaspekten.
thom
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.08.2007 um 22:23:45
 
thom schrieb am 14.08.2007 um 22:15:12:
unmöglich...das stimmt so einfach nicht

deswegen schrieb ich ja "schwierig bis unmöglich"
wenn ein Standesbeamter ohne inhaltliche Prüfung ein EFZ ausstellt, kann dieses durchaus falsch sein. Er würde damit bestätigen, dass einer Eheschließung zwischen Herrn XY und Frau YZ keine Ehehindernisse entgegenstehen, das beide einander heiraten können... ohne das geprüft wurde, ob die vorgelegten Unterlagen in Ordnung sind, ohne geprüft zu haben, ob der ausländische Partner ggf. schon verheiratet ist

ich hoffe ernsthaft, dass ein Standesbeamter, der die Wirkungen des EFZ und auch der Urkundenüberprüfung überblickt, sich auf so etwas nicht einlässt und Gefahr läuft, ein falsches EFZ auszustellen
dann könnte man sich das ganze Verfahren gleich schenken und auf die Vorlage des EFZ verzichten, denn dann ist das EFZ genaus so viel wert, wie die Urkunden aus den Problemstaaten...
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Saxonicus
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Antwort #6 - 15.08.2007 um 01:59:07
 
thom schrieb am 14.08.2007 um 22:15:12:
Man könnte sich hier schon fragen, welche Gesamtverfahrensdauer für eine Eheschließung/FZF eigentlich noch verfassungsgemäß oder schon ehezerstörerisch wäre, sicher schwierig bei den vielen Teilaspekten.
thom  


Die Verfahrensdauer hängt im wesentlichen von der Länge der Zeit ab, welche die Vertrauensanwälte benötigen um die Dokumente bei den ausländischen Behörden überprüfen zu lassen.
Auf das Arbeitstempo der Beamten der Ämter in den einzelnen Länder haben aber die deutschen Botschaften keinen Einfluß.
Insofern kann man auch die deutschen Amtsträger nicht für die Zeitdauer des Verfahrens verantwortlich machen.
Viel einfacher wäre es m.E. sicherlich, wenn jene Länder mit dem unsicheren Urkundenwesen, sich mal darüber Gedanken machen würden, wie sie ihr Urkundenwesen sicher und die Dokumente anerkennungswert machen könnten.
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Cathbad
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Antwort #7 - 15.08.2007 um 05:19:31
 
Hi sunnysunshine,

wenn die ganze Sache so problematisch ist, verstehe ich nicht, warum es überhaupt einen Ermessensspielraum gibt.

Aus meinem Bekanntenkreis ( nicht im gleichen OLG Bezirk wohnend )
kenne ich die Verfahrensweise so, dass die Prüfung erst im Zusammenhang mit dem FZV gemacht wurde.
Einmal wurde sogar komplett auf eine Prüfung verzichtet.

Cathbad


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thom
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Antwort #8 - 15.08.2007 um 09:21:34
 
Zitat:
denn dann ist das EFZ genaus so viel wert, wie die Urkunden aus den Problemstaaten...  
richtig, also bei Auslandseheschließungen mit Deutschen meistens völlig in Ordnung. Und geprüft wird alles hinterher sowieso.

Viele Staaten verlangen für die Heirat vom Ausländer eine besondere Ledigkeitsbescheinigung - die verweigert D. aber, und das ist das Problem. Manche verlangen dann ein EFZ, das von ihnen aber nur als Ledigkeitsbescheinigung behandelt wird.

Die doppelte Prüfung der Ehevoraussetzungen mit einer für eine Heirat oft völlig unangemessenen, zusätzlichen Zeitaufwand kann und sollte man sich sparen und die gesamte Prüfung nach der Heirat durchführen. Viele Standesämter tun das auch.
thom
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trixie
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Antwort #9 - 15.08.2007 um 10:27:36
 
thom schrieb am 15.08.2007 um 09:21:34:
Viele Staaten verlangen für die Heirat vom Ausländer eine besondere Ledigkeitsbescheinigung - die verweigert D. aber, und das ist das Problem.  

Ein Dokument welches es in dieser Form nicht mehr gibt, kann einem nicht verweigert werden. Genauso wie es in anderen Ländern kein EFZ oder keine Meldebescheinigung gibt. Hier besteht jedes Land auf seinen Gepflogenheiten. So wie man in Deutschland die Befreiung der Beibringung des EFZ beantragen kann, könnten sich andere Länder mit der erweiterten Meldebescheinigung als Single/Heiratsfähigkeit zufrieden geben. Dem deutschen Standesamt alleine den schwarzen Peter in die Schuhe schieben, finde ich nicht ganz ok.
Dass sie bereits im Vorfeld auf die Urkundenprüfung verzichten sollen, um etwas zu bescheinigen, deren Echtheit ungewiss ist, habe ich so meine Bauchschmerzen. Allerdings könnten die bereits geprüften Urkunden nach der Eheschließung von der nochmaligen Prüfung befreit sein.

Saxonicus schrieb am 15.08.2007 um 01:59:07:
Viel einfacher wäre es m.E. sicherlich, wenn jene Länder mit dem unsicheren Urkundenwesen, sich mal darüber Gedanken machen würden, wie sie ihr Urkundenwesen sicher und die Dokumente anerkennungswert machen könnten.  

Es ist in diesem Zusammenhang etwas sonderbar, dass die österreichischen Behörden noch in zahlreichen Ländern mit unsicheren Urkundenwesen legalisieren, wo die deutschen Behörden nur noch prüfen.
Scheinbar bekommen die österreichischen Behörden keine Fälschungen vorgelegt.  Zwinkernd

trixie
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Cathbad
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Antwort #10 - 15.08.2007 um 18:56:24
 
Hi

Zitat:
trixie:
"Dass sie bereits im Vorfeld auf die Urkundenprüfung verzichten sollen, um etwas zu bescheinigen, deren Echtheit ungewiss ist, habe ich so meine Bauchschmerzen. Allerdings könnten die bereits geprüften Urkunden nach der Eheschließung von der nochmaligen Prüfung befreit sein. "


Es soll ja niemand auf eine Prüfung verzichten.

Mich irritiert einfach nur, das es je nach Standesamt anscheinend unterschiedliche Verfahrensweisen, Ermessensspeilraum eben, gibt.

Das bedeutet erst mal 3-6 Monate warten bis geprüft ist fürs EFZ. Dann Hochzeit. Anschließend nochmal 3-6 Monate warten weil die Heiratsurkunde geprüft wird. Da ist ruck zuck ein Jahr rum.

Warum nicht alles im Rahmen des FZV prüfen, wird doch eh meistens so gemacht?
Sollte sich herausstellen, dass die "Anfangsurkunden " nicht korrekt sind, ist der Rest doch eh ungültig.
Von den beteiligten Behörden verliert dabei doch niemand das Gesicht und muss auch niemand Bauchweh haben.
Der Einzige, der Kosten und Unannehmlichkeiten hat ist der Deutsch oder die Deutsche, die das EFZ bekommen hat.

Cathbad
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Antwort #11 - 15.08.2007 um 22:10:48
 
Cathbad schrieb am 15.08.2007 um 18:56:24:
Hi



Es soll ja niemand auf eine Prüfung verzichten.

Mich irritiert einfach nur, das es je nach Standesamt anscheinend unterschiedliche Verfahrensweisen, Ermessensspeilraum eben, gibt.



Cathbad, ich kann deinen Ärger ja gut verstehen. Aber wenn man überlegt, ist es doch folgerichtig, dass bevor ein EFZ ausgestellt wird, die Dokumente überprüft werden, um eventuell eine Eheschliessung zu verhindern, die sich später als nichtig herausstellt. (Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste eine solche ehe ja auch nochmal geschieden werden)

Falls deine Verlobte nicht spät-registriert ist, könntest du mal versuchen, deinen Standesbeamten darauf hinzuweisen, dass dies ein Indiz ist, dass mit den Papieren mit grosser Sicherheit alles in Ordnung ist. Reicht vielleicht um einer späteren urkundenprüfung während des Visumverfahrens zuzustimmen.

Unterschiedliche Verfahrensweise der Standesbeamten:

Ich verfolge seit geraumer Zeit die Philippinenforen und muss in letzter Zeit feststellen, dass es wieder mehr Fälle gibt, wo die Standesbeamten gänzlich auf eine Urkundenprüfung verzichten. (FZ oder heiratsvisum). Dies ist für mich ziemlich unverständlich und legt bei mir den Verdacht nahe, dass es immer noch Standesbeamte gibt, die noch nie was von Problemstaaten gehört haben.

gruss

hge
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« Zuletzt geändert: 15.08.2007 um 22:26:57 von hge2001 »  
 
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sunnysunshine
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Antwort #12 - 15.08.2007 um 22:15:25
 
Zitat:
Dies ist für mich ziemlich unverständlich und legt bei mir der Verdacht nahe, dass es immer noch Standesbeamte gibt, die noch nie was von Problemstaaten gehört haben.

das ist leider immer noch bei einigen der Fall

vielleicht noch mal ne kurze Ergänzung zum Prüfumfang:
im Rahmen des EFZ-Verfahrens werden u.a. die Geburtsurkunde und der Ledigkeitsnachweis überprüft. Nach der Eheschließung muss dann nur noch die Heiratsurkunde überprüft werden, da die anderen Urkunden bereits überprüft wurden. Daher dürfte sich der Prüfumfang und die Dauer auch entsprechend in Grenzen halten.
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Antwort #13 - 15.08.2007 um 22:23:57
 
Zitat:
vielleicht noch mal ne kurze Ergänzung zum Prüfumfang:
im Rahmen des EFZ-Verfahrens werden u.a. die Geburtsurkunde und der Ledigkeitsnachweis überprüft. Nach der Eheschließung muss dann nur noch die Heiratsurkunde überprüft werden, da die anderen Urkunden bereits überprüft wurden. Daher dürfte sich der Prüfumfang und die Dauer auch entsprechend in Grenzen halten.


das ist richtig; und im fall der Philippinen dauert dies ca. 3-4 Wochen und es entstehen auch keine weiteren Kosten

hge
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Antwort #14 - 16.08.2007 um 05:17:15
 
Hi

Zitat:
hge2001:

Cathbad, ich kann deinen Ärger ja gut verstehen. Aber wenn man überlegt, ist es doch folgerichtig, dass bevor ein EFZ ausgestellt wird, die Dokumente überprüft werden, um eventuell eine Eheschliessung zu verhindern, die sich später als nichtig herausstellt. (Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste eine solche ehe ja auch nochmal geschieden werden)


ich hege keinerlei Groll gegen irgendjemand.
Habe auch Verständnis für die Prüfung. Lediglich deren Zeitpunkt gibt mir zu denken.
Nur verstehe ich nicht, dass es so unterschiedliche Verfahrensweisen gibt.

Übrigens nicht "later registered"

Cathbad
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