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Sicherheitsbefragung bei verlängerung der AE (Gelesen: 4.373 mal)
Lemon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.08.2007 um 10:11:57
 
Kann mir einer von euch vielleicht sagen wie lange soetwas dauert???
Bei der ABH sagten sie zu meinem GG dass dies 2 Monate in Anspruch nimmt...von anderen weiß ich dass es nur ein paar Minuten dauerte...

Geht dieser Fragebogen an irgendeine Stelle oder wird der dort bei der ABH begutachtet???

Mir kommen 2 Monate so lang vor. Wir waren extre schon eher damit wir die AE schon im September bekommen...weil viele Arbeitgeber ja auch ne etwas längere AE sehen wollen...und nun das...
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 14.08.2007 um 10:21:07
 
Hallo Lemon,

ich versteh Deine Frage nicht richtig. Davon ausgehend das GG bei Dir Göttergatte und nicht Grundgesetz heißt, wie es beim Anklicken von GG hier im Forum übersetzt wird, schätze ich, dass es um einen Antrag auf Verlängerung der erstmalig nach § 28 (1)  AufenthG erteilten AE geht, richtig?

Wenn ja, dann ist es durchaus korrekt, wenn dazu ein entsprechender Antragsbogen ausgehändigt wird. 2 Monate könnte die Bearbeitungszeit sein - die richtet sich häufig nach dem Arbeitsaufkommen bei der jeweiligen Behörde. - Soweit kann ich an der Sache nichts Besonderes erkennen.

Was meinst Du mit "Sicherheitsbefragung"? Gibt es Anlass, dass die ABH vermutet, dass Ihr lediglich eine Scheinehe führt bzw. getrennt lebt?

=schweitzer=
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Lemon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.08.2007 um 10:27:13
 
Also es bedeutet mein Ehemann*g*
Und es ist die AE Verlängerung...

Die Sicherheitsbefragung hat ja nix mit unserer Ehe zu tun...sondern dort wurden Fragen zum Terror gestellt.
Ob er die oder die Gruppe kennt.
Ganz simple mit ja oder nein beantworten...

Die Dame meinte...es würde 2 Monate dauern weil es zu einer anderen Behörde geschickt wird.Von anderen weiß ich, dass es aber von der gleichen ABH kontrolliert wird...und es auch nicht 2 Monate dauert.Zumal es nicht sonderlich schwer ist diesen Bogen zu begutachten...
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Tippi
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.08.2007 um 11:00:33
 
Nur zum Verständnis:

Sicherheitsabfrage oder Sicherheitsbefragung?

Die Sicherheitsabfrage (Ausdruck aus dem PC - Dauer ca. 2 min)
wird bei 5 verschiedenen Ämtern eingeholt.
Das wird alles nur zwischen den einzelnen Ämtern erledigt - ohne Ausländerbeteiligung.

Der Rücklauf kann bis zu 4 Monaten dauern. (manchmal auch
länger) Im Normalfall sind 2 Monate schon sehr gut.


Die Sicherheitsbefragung dauert auch länger als 2 Minuten.

Dazu wird dem Ausländer ein Fragebogen vorgelegt den er aus-
füllen muss.

Erfahrungswerte hierzu: ca. 15 min. für ein Vorgespräch und
die Belehrung

ca. 3/4 bis 1 Stunde zum Ausfüllen und dann kommt ja noch die
Auswertung durch die ABH.

Egal ob Sicherheitsanfrage oder Sicherheitsbefragung:

Alles dauert länger als 2 Minuten


Übrigens...  Die Sicherheitsbefragung wird zurzeit noch nicht
von allen Bundesländern durchgeführt

Viele Grüße

Tippi

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