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SchegenVisa mit mehrfach Eintritt nach D? (Gelesen: 5.623 mal)
DerAndi
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13.08.2007 um 23:48:44
 
Hallo,

Zuerst einmal.... würde ich mich über ein paar Ratschläge und Tipps freuen Smiley

Ich möchte meine" Bekannte mit Kind" aus Russland zu mir nach D einladen.

als erstes ist ein Besuch im November für 8 Tage und dann ein weiterer Besuch vom 22.12-7.1 geplant.
Aus den Hinweisen von der Deutschen Botschaft in Moskau kann ich entnehmen das es grundsätzlich möglich ist.

Hat jemand damit Erfahrungen?Oder werden solche Anträge eher "negativ" bewertet?

Sie hat eine gutbezahlten Job(deshalb 2 fache Einreise,wegen Urlaub)
eine Eigentumswohnung.

Selbstverständlich habe ich eine VE unterschrieben
Sämtliche Versicherungen sind abgeschlossen

und der Termin zur "Vorsprache" ist am 20.9.   

Vielen Dank für jede Anregung Tipp Rat..auch wie eine 2 Fach Einreise begründet werden sollte...
Biss dann
DerAndi
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trixie
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Antwort #1 - 14.08.2007 um 00:25:10
 
Die ganze steigt und fällt sicherlich mit der sog. Rückkehrbereitschaft. Das ist bei dem von dir angedachten kurzen Urlaubszeitraum sicherlich nachvollziehbar. Auch dass sie Vermögen und einen guten Job in Rußland hat, spricht positiv für sie. Vielleicht nimmt sie bei der Visumsbeantragung noch eine Urlaubsbestätigung der Firma mit.

trixie
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DerAndi
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Antwort #2 - 14.08.2007 um 01:15:34
 
hallo Trixie,

dann kann ich ja mal hoffen....
Heiraten geht eh nicht da ich (noch) verheiratet bin...
Soll ich das in dem Einladungschreiben erwähnen?
wie zb. Familienstand: Verheiratet/getrennt lebend?  oder ist das eher negativ?

Urlaubsantrag der Firma liegt vor....
für die Beantragung eines "Visas" ist das eine Unglaubliche Menge an Papier
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trixie
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Antwort #3 - 14.08.2007 um 01:26:08
 
Hoffen kannst du immer, denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Einem Bekannten von mir hat die Meldebestätigung, aus der hervorging, dass er noch verheiratet ist, geholfen, für seine Verlobte ein Schengen Visum zu bekommen.
Das zeigt wenigstens, dass hier eine Heirat - noch - nicht möglich ist.

trixie
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DerAndi
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Antwort #4 - 14.08.2007 um 01:30:56
 
ja ja die Hoffnung Zwinkernd

danke für den Tipp mit der Meldebestätigung,das werde ich machen(ist ja wieder was Behördliches) Smiley

noch was,  müssen denn die Flüge bei der Visabeantragung gebucht sein?
Ist ja ne Menge Kohle bei 2 mal Fliegen Smiley
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jetflyer
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Antwort #5 - 14.08.2007 um 07:22:42
 
Hi Andi,
nein, Flüge müssen noch nicht gebucht sein. Meine damalige Verlobte und ich hatten immer nur Reservierungsbestätigungen vorgelegt.

Grüße
Jetflyer
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Antwort #6 - 14.08.2007 um 07:27:30
 
Was ich noch vergessen hatte..
Schwierig wird es evtl. mit dem Multivisum werden. Praxis (zumindestens in Novosibirsk) scheint es zu sein, ein Multivisum für Besucher erst auszustellen, wenn es eine positive "Visahistorie" (2 Shengen Visa in den letzten 24 Monaten) gibt. Der Wunsch für meine Schwiegermama ein solches Multi zu bekommen, wurde per email von einer Mitarbeiterin in N. mit obigem Hinweis abgelehnt. Wir hatten extra die Visastelle in N: deswegen angefragt.

Übrigens waren "normale" Besuchsvisa von max 2 Wochen Länge in N. auch vor unserer Hochzeit immer problemlos.

GRüße
Jetflyer
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DerAndi
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Antwort #7 - 14.08.2007 um 08:12:22
 
Hallo Jetflyer,

Das mit dem Multivisum ist schwierig,das ist schon klar.

Und da Sie nur 1 mal in der EU(Kurzbesuch Schweden vor ein paar Jahren) war noch schwieriger.

Mein (Unser) Problem ist aber:

wenn wir "nur" 1 Visa für den Besuch im November beantragen,und dann sofort nach der Rückkehr ein neues Visum(für Weihnachten) beantragen,ist das der bessere Weg?

Oder(was ich acch schon gelesen habe) kann nur 1 Visum in 90 Tagen beantragt werden?

Es würde uns nichts ausmachen wenn wir 2 mal ein Visum beantragen müssten,ist aber auch schon aufgrund der "Terminvergabe" speziell vor Weihnachten sehr schwer zu bewerkstelligen.

Gibt es Mittel und Wege schneller einen "Termin" zu bekommen?
(Da gibt es einige "Firmen" die genau dies Versprechen)

Meine "Freundin" wohnt in Moskau und hat somit keine Anfahrtsprobleme.


Der Worst Case wäre natürlich eine Ablehnung weil wir ein Mulitvisum beantragen.

Merci erst mal....
Andi
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DerAndi
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Antwort #8 - 15.08.2007 um 08:21:40
 
na jetzt Check ich es gar nicht mehr,

Dies "Antwort" habe ich heute von einer "Firma" bekommen die sich angeblich mit der Visaerteillung (Schengenvisa) sehr gut auskennt.

Übrigends eine Deutsche Firma,die für einen solchen "Visaservice" eine recht hohe Summe haben möchte.Selbstverständlich "vor" der Visaerteillung Zwinkernd und von mir aus D angewiesen.

Ich halte von dem ganzen eher nichts.....


"Hallo Herr

oweit ich weiß, gilt die mehrfache Einreise nur für Geschäftsvisa. Außerdem habe ich eine meiner Bekannten gefragt, die ihre Mutter mal eingeladen hat - sie meinte auch, dass bei den privaten Einladungen/Visa nur einmalige Einreise gestattet ist.

Wegen des Besuchs am Weihnachten: das geht leider nicht! Das ist ja dann ein zweifaches Visum und das gibt es bei der privaten Einladung meines Wissens nach nicht. Außerdem muß Ihre Freundin nach dem ersten Besuch 3 Monate warten, bis sie ein neues Schengenvisum beantragen darf.

Am besten geht Ihre Freundin zu unseren Partnern in Moskau, denn die sind wirklich Experten darin. Es könnte ja sein, dass es ab dem 01.06.07 irgendwelche Änderungen eingetreten sind (ab dem 01.06 gelten ja neue Regelungen), aber das bezweifle ich...

Mit freundlichen Grüßen"

Nochmals meine Frage:
1
Ist es Möglich aufgrund beruflicher Situation(Sie muss ja Arbeiten und bekommt nicht so viel Urlaub) ein wie oben beschrieben MehrfachVisa zu bekommen?

2
Stimmt die Angabe das nur alle 3 Monate ein Visum beantragt werden kann?


@Trixi ich hab mir eine Aufenthaltsbescheinigung(erweiterte Meldebescheinigung)
austellen lassen,mit Familienstand... Danke für den Tipp..

Vielen Dank ans Board

Gruss Andi


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Mikael321
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Antwort #9 - 15.08.2007 um 09:28:55
 
DerAndi schrieb am 15.08.2007 um 08:21:40:
dass bei den privaten Einladungen/Visa nur einmalige Einreise gestattet ist.
Dann war ja meine Frau illegal hier. Und meine Schwiegermama, wo hat sie nur das Multi her ?  Laut lachend

Ist natürlich absoluter Quatsch !!

Und für deine Belange, brauchst du auch kein Multi. Sie kann eins mit 2 Einreisen beantragen. Da tut sich die Botschaft leichter mit.

Und ein Multi, ist auch nicht an die Anzahl der Vorigen Einreisen gebunden. Wenn man eine gute Begründung hat, bekommt man das auch beim ersten mal .

Wenn man schon ein paar mal sauber zurück gekommen ist, ist es natürlich einfacher. Das erste Visum meiner Frau, war übrigens auch 3 Monate Multi.

Es liegt nun mal im freien Ermessen der Botschaft, was sie nun tun. 

Und lass die Hände, von solchen Visa Service Firmen. IMHO sind die alle unseriös !



Michael
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DerAndi
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Antwort #10 - 15.08.2007 um 12:45:28
 
Hallo Mikael,

ganz sicher lasse ich die Finger von solchen Angeboten Zwinkernd

Mich hat es aber doch erstaunt,wie die ohnehin unsicheren Visa Antragsteller verarscht(sorry) und abgezockt werden sollen.

Danke für deine Antwort,wir werden nur eine 2 malige Einreise beantragen,und hoffen das wir diese auch bekommen.
Schengenvisa hatte meine Freundin noch keines.

Wie hast du denn das Multi(oder mehrfacheinreise) begründet?

gruss
Andi
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Schleswiger
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Antwort #11 - 15.08.2007 um 22:45:04
 
Mikael321 schrieb am 15.08.2007 um 09:28:55:
Ist natürlich absoluter Quatsch !! 


Dem kann ich nur zustimmen. Meine Frau bekam auch ein Visum, mit dem sie sogar 3 Mal in die BRD einreisen durfte. Wie schon gesagt, hängt es sicherlich von der Begründung ab, ob man so ein Visum bekommt.


Gruss
Slesviger
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Antwort #12 - 17.08.2007 um 14:11:13
 
Einladungsschreiben an die Botschaft

Ist das so ok?....oder gehts besser? Smiley
Bin über jede Antwort erfreut.

Danke erst mal


Sehr geehrte Damen und Herren,



Ich bestätige hiermit, dass die Besuche von Frau ***** und Tochter ****** ausschließlich zum Besuche der Bundesrepublik Deutschland dient, und daß Sie am Ende der Besuche wieder in ihre Heimat zurückkehren wird.

Wir haben im November eine Private Familienfeier, zu der wir Frau *****und ihre Tochter gerne einladen möchten.
Ferner möchten wir sie auch gerne über die Weihnachtsfeiertage einladen.

Da Frau ****** berufstätig ist, möchten wir Sie gerne um einen 2 maligen Eintritt in die Bundesrepublik Deutschland bitten.    
Ich bitte hiermit darum, dem Antrag auf ein Besuchsvisum(2 maliger Grenzübertritt) für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Selbstverständlich habe ich, wie die in der beigefügten VE bereits erklärt, zusätzlich dementsprechende Krankenversicherungen abgeschlossen.

Zusätzlich finden Sie in den Anlagen noch eine Aufenthaltsbestätigung von mir.

Die bereits bestätigten Flugbuchungen finden sie in den Anlagen.



Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
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Antwort #13 - 17.08.2007 um 14:28:40
 
DerAndi schrieb am 17.08.2007 um 14:11:13:
Ich bestätige hiermit, .... daß Sie am Ende der Besuche wieder in ihre Heimat zurückkehren wird.  

Du kannst nicht etwas bestätigen, dessen Handlung oder Unterlassung nicht in deiner Macht liegt.  Zwinkernd

DerAndi schrieb am 17.08.2007 um 14:11:13:
Aufenthaltsbestätigung

Meldebescheinigung

DerAndi schrieb am 17.08.2007 um 14:11:13:
Wir haben im November eine Private Familienfeier, zu der wir  

Wieso wir? Du bist der Gastgeber! Oder du erklärst wer wir sind.

DerAndi schrieb am 17.08.2007 um 14:11:13:
Selbstverständlich habe ich, wie die in der beigefügten VE bereits erklärt, zusätzlich dementsprechende Krankenversicherungen abgeschlossen.  

Das ist doppelt gemoppelt und ist unnötig, da dies eine Grundvoraussetzung darstellt, sofern eine VE obligatiorisch ist.

trixie
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Antwort #14 - 17.08.2007 um 15:09:18
 
Hallo Trixi,danke für deine Antwort Smiley



Du kannst nicht etwas bestätigen, dessen Handlung oder Unterlassung nicht in deiner Macht liegt.  Zwinkernd

Also weglassen?

Meldebescheinigung

Nö Aufenthaltsbescheinigung(Erweiterte Meldebescheinigung,mit Familienstand "verheiratet")

Wieso wir? Du bist der Gastgeber! Oder du erklärst wer wir sind.

Weil verheiratet>ergo > "wir" oder nicht??

Das ist doppelt gemoppelt und ist unnötig, da dies eine Grundvoraussetzung darstellt, sofern eine VE obligatiorisch ist.

Weglassen?

Oder:
Ich habe für den Entsprechenden Zeitraum eine Kranken/Haftpflicht/Unfall verischerung abgeschlossen.


Ansonsten Ok?

Andi


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