Hi,
Wie bereits gesagt, der Standesbeamte muß sich davon überzeugen, daß genau Ihr beide heiraten könnt.
Wie er das macht liegt in seinem Ermessen.
Bei uns (China) war das sehr einfach. Es gibt in China eine Art Familienbuch in dem alle Familienmitglieder eingetragen sind. Daraus geht hervor daß meine Frau ledig war und eben auch nicht meine Schwester. Auf die beiden Dinge kommt es an. Das ersetzt auch gleich die Geburtsurkunde, welche es in China scheinbar nicht immer gibt.
Der Standesbeamtin reichte eine Kopie von dem Ding mit einfacher Übersetzung. Nicht beglaubigt, vereidigt, legalisiert oder sonstwas.
Wenn der Standesbeamte will, kann er natürlich auch legalisierte Unterlagen fordern mit all dem Brimborium auf dem Weg dahin.
Du musst also zum Standesamt und fragen. Die haben auch Listen, wie in welchem Land denn überhaupt Ledigkeit und Abstammung geeignet nachgewiesen werden können.
Vielleicht gibt es auch ein
EFZ in Kasachstan, das erst beigebracht werden muß. In China gibt es sowas nicht, das wird normalerweise anhand des Fam.buches bei der Heirat geprüft.
Du selbst brauchst einen Auszug aus dem Melderegister und Deine Geburtsurkunde für das
EFZ.
Wie das dann in Kasachstan weitergeht müsst Ihr dort fragen, ev. hat auch die dt. Botschaft Infos dazu. Vermutlich wirst Du eine Konsularbescheinigung brauchen, die praktisch das gleiche wie das
EFZ ist, nur eben ausgestellt von der Botschaft, weil die der einzige Ansprechpartner für die dortigen Behörden ist.
Bezieht sich jetzt alles darauf, daß Ihr beide noch nie verheiratet wart.
Gruß,
Norbert