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Ehefaehigkeitszeugnis (Gelesen: 2.373 mal)
AlexA
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13.08.2007 um 22:36:24
 
Hallo!

Ich moechte gerne wissen ob  Unterlagen fuer die Ausstellung des Ehefaehigkeitszeugnisses bei Heirat im Ausland von beiden Seiten benoetigt werden?

Ich habe deutsche Staatsangehoerigkeit.

Habe einiges ueber das Thema gelesen,verstehe aber nicht,wie ich das anstellen soll,All die Unterlagen in Original von meinem Verlobten zu hohlen? unentschlossen

Oder werden fuer die Ausstellung die Unterlagen nur von mir ausreichen?

Wir wollen die Ehe in kasachstan eingehen und nicht in Deutschland  Smiley


Änderung:
Hab mal den letzten Satz (aus dem 2. Post) an dein erstes Post gehängt.       Tippi





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« Zuletzt geändert: 13.08.2007 um 23:05:52 von Tippi »  
 
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nessaja
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Antwort #1 - 13.08.2007 um 23:16:06
 
HI, auch ich heirate im Ausland,jedoch in Marokko,denke aber die voraussetzungen für das EFZ die selben sind,also du brauchst von dir die Unterlagen die dir das Standesamt sagt,sowie die von ihm,was einiges mehr ist.Mein Freund hat seine Papiere in MA besorgt,alles von einem anerkannten Übersetzer übersetzen lassen und anschliessend in der DT.Botschaft legalisieren lassen.Das ganze hat er mir dann per DHL zugeschickt,ist teuer aber sicher und schnell(2Tage),kostet ca.60 euro.Auch hat er mir die Liste der anerkannten Übersetzer mitgeschickt,so das ich sie auf meinem Standesamt vorlegen konnte,auf grund dessen haben sie hier die Übersetzungen akzeptiert,sonst musst du seine Unterlagen hier übersetzen lassen.Am besten du fragst genau in deinem Amt nach.
Viel Glück
Dani
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nessaja2669  
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Kira3167
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Antwort #2 - 13.08.2007 um 23:48:39
 
Also so viel ich weis ,bekommst du in deutschland kein EFZ bevor du nicht das deines verlobten-r vorgelegt hast .bei mir war es so wollte eins, musste aber erst das meines verlobten vorlegen samt geburtsurkunde und den ganzen anderen papieren ,hab keine übersetzung gebraucht weil sie internnational waren, nur die art apostillen wollten die auf den urkunden .Habe auch im ausland geheiratet

Lg kira
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Kira3167
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.08.2007 um 00:03:21
 
ach so noch was, nein es reicht nicht wenn nur du deine unterlagen vorlegst die brauchen erst die deines verlobten er soll sich mal auf dem standesamt wo er wohnt schlau machen  oder du gehst auf dein standesamt in deiner stadt die müssten das alles auch wissen,aber es dürfte richtig dein wie ich es beschrieben habe so war es auf alles fälle bei uns wünsche dir viel glück ,ich weis ist voll der papierkrieg ,ist aber von land zu land verschieden
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trixie
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Antwort #4 - 14.08.2007 um 00:37:57
 
Das EFZ sagt aus, dass du AlexA rechtlich in der Lage bist, Herrn xy zu heiraten. Um dieses Zeugnis aber ausstellen zu können, muß dein Standesamt erst prüfen, ob die Ehevoraussetzungen bei deinem Verlobten gegeben sind. Da in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Dokumente verwendet werden, die die Ehefähigkeit feststellen, wäre es sicherlich ratsam, bei deinem Standesamt nachzufragen, welche Unterlagen du von deinem Verlobten benötigst. Diese Unterlagen müssen dann entweder von der Deutschen Botschaft legalisiert oder  von Vertrauensanwälten - sofern Kasachstan zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen zählt - geprüft und von einem vereidigten deutschen Dolmetscher übersetzt werden.

trixie
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.08.2007 um 11:53:17
 
trixie schrieb am 14.08.2007 um 00:37:57:
sofern Kasachstan zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen zählt

zählt es nicht

in den FAQ gibt es eine
Liste
der Länder mit unsicheren Urkundswesen Zwinkernd
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #6 - 14.08.2007 um 13:17:38
 
Hi,

Wie bereits gesagt, der Standesbeamte muß sich davon überzeugen, daß genau Ihr beide heiraten könnt.
Wie er das macht liegt in seinem Ermessen.
Bei uns (China) war das sehr einfach. Es gibt in China eine Art Familienbuch in dem alle Familienmitglieder eingetragen sind. Daraus geht hervor daß meine Frau ledig war und eben auch nicht meine Schwester. Auf die beiden Dinge kommt es an. Das ersetzt auch gleich die Geburtsurkunde, welche es in China scheinbar nicht immer gibt.
Der Standesbeamtin reichte eine Kopie von dem Ding mit einfacher Übersetzung. Nicht beglaubigt, vereidigt, legalisiert oder sonstwas.
Wenn der Standesbeamte will, kann er natürlich auch legalisierte Unterlagen fordern mit all dem Brimborium auf dem Weg dahin.
Du musst also zum Standesamt und fragen. Die haben auch Listen, wie in welchem Land denn überhaupt Ledigkeit und Abstammung geeignet nachgewiesen werden können.
Vielleicht gibt es auch ein EFZ in Kasachstan, das erst beigebracht werden muß. In China gibt es sowas nicht, das wird normalerweise anhand des Fam.buches bei der Heirat geprüft.

Du selbst brauchst einen Auszug aus dem Melderegister und Deine Geburtsurkunde für das EFZ.

Wie das dann in Kasachstan weitergeht müsst Ihr dort fragen, ev. hat auch die dt. Botschaft Infos dazu. Vermutlich wirst Du eine Konsularbescheinigung brauchen, die praktisch das gleiche wie das EFZ ist, nur eben ausgestellt von der Botschaft, weil die der einzige Ansprechpartner für die dortigen Behörden ist.

Bezieht sich jetzt alles darauf, daß Ihr beide noch nie verheiratet wart.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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