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Heirat im Ausland nach Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 1.331 mal)
hs_722
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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13.08.2007 um 20:43:54
 
Hallo Community,

folgendes Szenario:

Meine ausländische Verlobte (Nicht-EU) und ich möchten in Deutschland heiraten.
Hierzu beantragen wir ein Visum zur Eheschließung und melden die Eheschließung in Deutschland an. Nach Genehmigung der Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland wird nun aus anderen Gründen mglw. das Visum zur Eheschließung abgelehnt (könnte ja passieren). Ist es dann möglich, dass wir ich die Anmeldung zur Eheschließung 1. alleine zurückziehe und 2. dann ein Ehefähigkeitszeugnis beantrage und meine Verlobte in ihrem Heimatland heirate, 3. diese Eheschließung legalisiert und anschließend in Deutschland registriert wird?
Oder hat hier das Standesamt eine Möglichkeit dies zu verwehren?

Bitte um konkrete Aussagen Eurerseits.
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.08.2007 um 20:55:21
 
Hallo HS,
Wenn die im Ausland "erworbene" Zwinkernd  Durchgedreht Hochzeitsurkunde legalisiert ist, (dies ist je nach Land ein unterschiedlich aufwändiger Prozess, der von einer simplen Apostille bis zur Einbindung eines Vertrauensanwaltes reichen kann) dann wird das Dokument auch in D. anerkannt. Dies ist ja Sinn und Zweck der Legalisierung.

Es stellt sich aber die Frage, warum ein Heiratsvisum abgelehnt werden sollte. Grundsätzlich könnte dies "gleiche Problem" dann auch bei der FZF eine Rolle spielen. Die reine Heiratsurkunde ermöglicht euch ja noch nicht das Zusammenleben in D.

Grüße
Jetflyer
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xxl1969
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.08.2007 um 21:25:47
 
jetflyer schrieb am 13.08.2007 um 20:55:21:
Es stellt sich aber die Frage, warum ein Heiratsvisum abgelehnt werden sollte. Grundsätzlich könnte dies "gleiche Problem" dann auch bei der FZF eine Rolle spielen. Die reine Heiratsurkunde ermöglicht euch ja noch nicht das Zusammenleben in D.  


Das müssen aber sehr schwerwiegende Gründe sein, damit eine FZF abgelehnt wird. Da kommen ja wohl höchstens eine bewiesene Scheinehe oder erhebliche Straftaten z.B. mit Einreisesperre in Frage. Beim Heiratsvisum führen schon Dinge wie z.B. ungesicherter LU zur Ablehnung, bei der FZF dagegen nicht. Eine Heiratsurkunde auf dem eine Person ein Deutscher ist, ermöglicht in aller Regel das Zusammenleben in D, auch wenn das Einige hier nicht so gerne hören.
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hs_722
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Antwort #3 - 13.08.2007 um 23:19:50
 
Danke für Eure Antworten.

Somit seht ihr rein rechtlich bzgl. des Standesamtes kein Problem der Rückziehung der Anmeldung zur Eheschließung und die darauf folgende Eheschließung im Ausland nach Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch selbiges Standesamt?
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xxl1969
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Antwort #4 - 13.08.2007 um 23:32:47
 
Warum sollte das ein Problem sein? Jeder Mensch kann doch frei entscheiden über seine Heirat? Es gibt 10000000 private Gründe warum eine Heirat abgesagt, verschoben oder an einen anderen Ort verlegt wird. Das Standesamt wird das überhaupt nicht interessieren, sondern die machen das sicher so wie Du das willst.
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