Santi schrieb am 07.08.2007 um 20:34:46:Wir waren bei einem Anwalt zur Beratung und dieser meinte, er muß die Identitätsfälschung zugeben, Strafe bezahlen, mit den richtigen Paß die Heirat beantragen und dann den Paß vorlegen.
ich habe ja meine Bedenken, wenn ein Anwalt dazu rät, etwas strafrechtlich Relevantes einfach so "zuzugeben". Aber der ganze Ablauf kann so nicht funktionieren - entweder Du hast da etwas falsch verstanden, oder der Anwalt reitet Euch in die Sch*****.
In Eurem Fall gibt es nur zwei Lösungen
1.) Pass beschaffen, dann ausreisen, dann im Ausland heiraten und dann
FZF oder
2.) ******* (hier nicht beschreibbar aber oft praktizierte und funktionierende Realität)
Möglichkeit 1.) hat den Nachteil, dass der Familiennachzug womöglich über Jahre hinweg nicht klappt. Euer Anwalt scheint Möglichkeit 2.) im Auge zu haben, aber scheint nicht recht zu wissen, wie das wirklich funktioniert.
Zitat:Er meinte auch, man könne zumindest die weitere Erteilung der Arbeitserlaubnis gerichtlich durchsetzen.
das halte ich für äußerst unwahrscheinlich.
Muleta