Hallo, [fahne=fahne.gif]
ich weiss nicht ob jemand sich hier in Hannover für eine Daueraufenthalt-EG beantragt hat aber ohne zu wissen ob
ABH es erteilt möchte ich mich laufende Tagen dafür beantragen!
Bevor ich irgendwas misverstehe und überhaupt falsch mache wollte ich meine Situation hier schildern und fragen ob es mir wirklich zu steht(Dauerau.-EG).
--Meine Aufenthaltszeiten;
14.09.99 - 13.12.99 Studentische Visum (ich weiss nicht ob sie mitgezählt werden)
16.11.99 - 16.03.05 Aufenthaltsbewilligung
17.03.05 - 06.03.06 Aufenthaltserlaubnis (nach §4 - V)
07.03.06 - 04.2009 Aufenthaltserlaubnis (nach §5, §7 Abs1 S.3)
Wenn ich hier richtig rechne dass es mir nur 5 Monate fehlen um 5 jähige Voraussetzung zu erfüllen(ABewilligung wird hälfte gezählt).Aber als ich gemerkt habe dass es mir eine Aufenthaltserlaubnis
(Anfang 2005 und nach AufGesetz §4 - V) war es paar jahre schon (mit Aufenthaltsbewilligun) vergangen. Deswegen fing meine Aufenthaltserlaubnis erst ab 17.03.05 an, obwohl ich es früher (ab ende 2002) bekommen könnte. Kann man die Zeiten irgendwie nachträglich als Aufenthaltserlaubnis zählen lassen?
--Meine Lebensunterhalt wird seit 5 Monaten durch meine selbständige Beschäftigung gesichert. (wie soll ich es dort beweisen mit Auszüge oder nur mündlich ?, weil ich noch nicht eine Einkommensteuer Erklärung abgegeben habe)
-- Als Wissenschaftliche Hilfskraft hatte ich mehr als 5 Jahre gearbeitet und habe zwar nicht so grosse Beitrag aber wie es für mein Gehalt üblich war, mehr als 60 Monate Rentenversicherung bezahlt.
Was denken Sie kann ich irgendwie Daueraufenthalt-EG (in Hannover, wie gesagt ob schon hier auch erteilt wurde) bekommen?
Grüße!
Motorcu