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FZF wegen Kind (Gelesen: 2.277 mal)
bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF wegen Kind
28.07.2007 um 19:18:52
 
Nabend zusammen!

Meine Verlobte ist schwanger und bekommt in einigen Monaten ein Kind. Sie lebt im Senegal. Hat jemand Erfahrung zwecks Vaterschaftsanerkennung im Senegal? Vor der Geburt wird sie kein Visum bekommen. Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf die Visavergabe (Sprachkenntnisse)? Muß sie da auch etwas nachweisen oder spielt das bei einem gemeinsamen Kind keine Rolle?

Danke Bambara
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bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF wegen Kind
Antwort #1 - 23.08.2007 um 20:08:48
 
Hallo!

Kann mir niemand weiterhelfen? Wie sieht es mit dem Gesetz und den Sprachkenntnissen aus? Oder ist auch hier wieder alles vom Sachbearbeiter abhängig? Muß meine Verlobte 2 Visa beantragen (1x für das Baby und 1x für sich)?

Hoffe, dass mir vielleicht doch noch jemand weiterhelfen kann.
Danke Bambara
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.08.2007 um 20:40:35
 
Hallo Bambara,

wir sind hier alle im Forum bei ehrenamtlicher Freizeitarbeit und nicht auf der Flucht, und außerdem gibt es hier nicht nur Profis für spezifische Einzelfälle, deshalb kanns mit der einen oder anderen Antwort schon mal ein bisserl dauern.  Zwinkernd

Aber das nur am Rande -

Zu den Modalitäten einer Vaterschaftsanerkennung im Senegal kann ich nichts sagen -hoffentlich kennt sich da überhaupt jemand aus.

Ich kann nur soweit weiterhelfen:

Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Du als Deutscher der Vater des Kindes bist, gilt das Kind hier in Deutschland auch als deutsch. Auf der Geburtsurkunde sollte das erkennbar sein. Als deutsches benötigt das Kind für eine Einreise nach Deutschland kein Visum. Deine Verlobte schon - und zwar ein FZF-Visum. Bei der Beantragung bei der deutschen Botschaft wäre anzugeben, dass das Visum zur Ausübung der Personensorge in Deutschland beantragt wird. - Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Deutschland wäre Voraussetzung, dass die Personensorge sodann auch tatsächlich und zwar in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Kind ausgeübt wird.

Deutschkenntnisse der Mutter werden IMHO nicht verlangt, da es sich nicht um einen Ehegattennachzug handelt. 

Wegen der Frage der Vaterschaftsanerkennung und des Sorgerechts (so es denn gemeinsam ausgeübt werden soll), wende Dich zunächst an das Jugendamt Deiner Kommune/Gebietskörperschaft. - Ansonsten hilft ggf. auch ein Anruf bei der zuständigen deutschen Botschaft weiter - ich gehe davon aus, dass die nicht das erste mal mit so einer Fallkonstellation konfrontiert werden.

Soweit zunächst von meiner Seite - warte bitte noch ein bisschen ab, vielleicht gibt es heute oder auch während der nächsten Tage weitere Antworten.

Alles Gute -

=schweitzer=
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Noahpapa
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Antwort #3 - 23.08.2007 um 21:03:26
 
Der einfachste Weg wäre, direkt an der Botschaft beim Konsulatsleiter im Senegal  http://www.dakar.diplo.de/Vertretung/dakar/de/Startseite.html die Vaterschaft zum Kind anzuerkennen. Dies könnte auch schon vor der Geburt gemacht werden. Aus beruflicher Erfahrung würde ich aber vorschlagen zu warten bis das Kind da ist und dann sehen ob es wirklich dein Kind ist. Will dir und deiner freundin nicht zu nahe treten aber die Erfahrung ist hier leider der Meister.

Gruss aus Ghana

Und hier für dich gegoogelt http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/Uebersicht...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.08.2007 um 14:02:19
 
schweitzer schrieb am 23.08.2007 um 20:40:35:
Zu den Modalitäten einer Vaterschaftsanerkennung im Senegal kann ich nichts sagen -hoffentlich kennt sich da überhaupt jemand aus.

Ich kann nur soweit weiterhelfen:

Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Du als Deutscher der Vater des Kindes bist, gilt das Kind hier in Deutschland auch als deutsch. Auf der Geburtsurkunde sollte das erkennbar sein.


Gegenüber den deutschen Behörden ist darzulegen, daß die Mutter nicht verheiratet ist und keine anderweitige Vaterschaft besteht. Weiß nicht, ob hierzu eine kostspielige Dokumentenprüfung veranstaltet wird.

A propos Geburtsurkunde: Auslandsgeburten Deutscher sollten auch bei einem Berliner Standesamt angemeldet werden können.

Gruß, ULF
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Pfirsichring
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Antwort #5 - 26.08.2007 um 09:08:13
 
Zitat:
A propos Geburtsurkunde: Auslandsgeburten Deutscher sollten auch bei einem Berliner Standesamt angemeldet werden können.


guck http://www.berlin.de/standesamt1/kind/index.html
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bambara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 28.08.2007 um 19:39:16
 
Danke für die hilfreichen Antwort und Links! Dann kann ich jetzt alles beruhigt organisieren und freue mich schon auf den September, wenn ich wieder im Senegal bin.

Gruss Bambara

@schweitzer: Glaube nicht, dass nach einem Monat und auf Seite 8 oder 9 noch jemand geantwortet hätte. Die "Personensorge" wird ordnungsgemäß durchgeführt. Wenn die Botschaft mit offenen Karten spielen würde, hätten wir schon geheiratet. Damit haben wir dann wohl jetzt alle Zeit der Welt. Leider!

@noahpapa: Werde mal schauen, ob ich erkennen kann, ob es sich um mein Kind handelt. Ein Freund von mir arbeitet auch in Ghana. Schöne Grüsse nach da unten.
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schweitzer
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Antwort #7 - 29.08.2007 um 08:04:00
 
Zitat:
@schweitzer: Glaube nicht, dass nach einem Monat und auf Seite 8 oder 9 noch jemand geantwortet hätte.


OT, aber notwendig:

Hallo bambara,

Du hast völlig Recht. Ich habe vorschnell rumgemeckert, weil ich irgendwie das Datum Deines Erstpostings nicht richtig "gespeichert" und auch gleich in den August verlegt hatte.

Ich bitte Dich daher um Verzeihung für den Rüffel in meinem ersten Post hier - der war überhaupt nicht berechtigt in Deinem Fall. Also, Entschuldigung!

Wünsche Dir alles Gute!

=schweitzer=
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bambara
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Antwort #8 - 10.09.2007 um 21:06:52
 
Nabend!

Fasse mal zusammen, was ich alles gelesen habe und wie ich es verstanden habe. Hoffe, mir kann jemand bestätigen, dass alles richtig ist.
Ich kann vor der Geburt zur deutschen Botschaft nach Dakar gehen und erklären, dass ich Vater werde und somit meine Vaterschaftsanerkennung abgeben (oder aber nach der Geburt). So hätte ich mit den senegalesischen Behörden nichts mehr zu tun. Die Botschaft setzt sich mit dem Standesamt in Berlin in verbindung, um eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Wenn das alles geschafft ist, kann meine Verlobte nach der Geburt das Visum beantragen. Muß meine Verlobte noch irgendwelche Papiere einreichen (außer das Papier, welches sie vom Krankenhaus bekommt)?

Danke bambara
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