Hallo Bambara,
wir sind hier alle im Forum bei ehrenamtlicher Freizeitarbeit und nicht auf der Flucht, und außerdem gibt es hier nicht nur Profis für spezifische Einzelfälle, deshalb kanns mit der einen oder anderen Antwort schon mal ein bisserl dauern.
Aber das nur am Rande -
Zu den Modalitäten einer Vaterschaftsanerkennung im Senegal kann ich nichts sagen -hoffentlich kennt sich da überhaupt jemand aus.
Ich kann nur soweit weiterhelfen:
Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Du als Deutscher der Vater des Kindes bist, gilt das Kind hier in Deutschland auch als deutsch. Auf der Geburtsurkunde sollte das erkennbar sein. Als deutsches benötigt das Kind für eine Einreise nach Deutschland kein Visum. Deine Verlobte schon - und zwar ein FZF-Visum. Bei der Beantragung bei der deutschen Botschaft wäre anzugeben, dass das Visum zur Ausübung der Personensorge in Deutschland beantragt wird. - Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Deutschland wäre Voraussetzung, dass die Personensorge sodann auch tatsächlich und zwar in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Kind ausgeübt wird.
Deutschkenntnisse der Mutter werden
IMHO nicht verlangt, da es sich nicht um einen Ehegattennachzug handelt.
Wegen der Frage der Vaterschaftsanerkennung und des Sorgerechts (so es denn gemeinsam ausgeübt werden soll), wende Dich zunächst an das Jugendamt Deiner Kommune/Gebietskörperschaft. - Ansonsten hilft ggf. auch ein Anruf bei der zuständigen deutschen Botschaft weiter - ich gehe davon aus, dass die nicht das erste mal mit so einer Fallkonstellation konfrontiert werden.
Soweit zunächst von meiner Seite - warte bitte noch ein bisschen ab, vielleicht gibt es heute oder auch während der nächsten Tage weitere Antworten.
Alles Gute -
=schweitzer=