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Ablehung der Remonstration (Gelesen: 4.641 mal)
Grom
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27.07.2007 um 18:02:09
 
Hi, benötige Hilfe.
meine Freundin, hat heute das Ablehnungsschreiben auf ihre Remonstration bekommen. Da sie alleinerziehende Mutter ist und keinen Beruf hat und somit finanziel abhängig von ihren Eltern ist...............wird der Grund ihres Besuches
hier angezweifelt. Mein Gott ich war bei Ihr im Januar, als Gast ihrer Familie, es sollten ganz einfach 10 Urlaubstage für sie hier sein.
Wir führen seit fast 10 Monaten eine Fernbeziehung und das kann ganz schön belastend sein. Klar........und das hatte ich auch in meinem Brief an die Botschaft geschrieben, das eine spätere Heirat ist nicht ausgeschlossen ist.
Was genau muss ich bzw. sie tun ?
Auf dem Brief wird erwähnt das man dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einlegen kann. Da wir beide noch nie geklagt haben......wie müssen wir da vorgehen ?
Welche Probleme ergeben sich, würden wir uns entscheiden in der Ukraine zu heiraten ?............das ist eine theoretische Frage, wir kennen uns beide sehr gut aber diesen großen Schritt zu machen, das will keiner so richtig.
Bitte um Hilfe bzw. Tipps für die Vorgehensweise.

Danke Heiko
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.07.2007 um 18:31:57
 
Grom schrieb am 27.07.2007 um 18:02:09:
Was genau muss ich bzw. sie tun ?
Auf dem Brief wird erwähnt das man dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einlegen kann. Da wir beide noch nie geklagt haben......wie müssen wir da vorgehen ?


kannst Du im Prinzip selber machen (363 EUR, sofern PKH nicht beantragt oder frühzeitig abgelehnt wird) oder für Endpreis 1282,28 EUR (inkl. Gerichtskosten, zzgl. Reisekosten) vom Anwalt machen lassen. Ergebnis dürfte identisch sein (-> verlorene Klage).

Muleta
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Grom
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Antwort #2 - 27.07.2007 um 19:05:06
 
Ergebnis dürfte identisch sein (-> verlorene Klage).


Warum verlorene Klage ? keiner von uns hat sich je was zu Schulden kommen lassen.
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jetflyer
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Antwort #3 - 27.07.2007 um 19:58:15
 
Grom, das Problem ist, das kein Ausländer einen Rechtsanspruch auf ein Shengen Visum hat.

Ergo kann bei einer Klage wegen Nichterteilung dieses Visatyps nur versucht werden, Ermessens oder Verfahrensfehler bei der Ablehnung geltend zu machen.

Die Schwierigkeiten für den Kläger hier sind immens.
Es ist normalerweise die Einschätzung einer Botschaft z.B.: bzgl. Rückkehrbereitschaft nicht zu widerlegen.

Es handlet sich hier um eine Botschaft im Rampenlicht der sog. Visaaffäre.
Die Zeiten "In dubio pro Visum" sind eben lange vorbei.

Solange (s.diverse andere Threads hier) ummer noch Schlauköpfe die Dk Heiratsvariante als Umgehung des korrekten Weges  nutzen (können) ,sind die Hürden für "heiratsfähige" Damen für Shengenvisa aus bestimmten Ländern sehr (zu?) hoch.

Grüße

Jetflyer

Leider ist jetzt mit vollendeter Remonstration die Möglichkeit für euch "noch etwas zu bewegen" recht gering geworden.


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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.07.2007 um 20:02:12
 
Grom schrieb am 27.07.2007 um 19:05:06:
Ergebnis dürfte identisch sein (-> verlorene Klage).


Warum verlorene Klage ? keiner von uns hat sich je was zu Schulden kommen lassen.


darauf kommt es nicht an. Deine Freundin würde durch ihre Einreise die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Muleta
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Grom
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Antwort #5 - 27.07.2007 um 21:12:06
 
Schon verstanden.
Aber das heisst unterm Strich das war es dann ?

Welche Auswirkung hat der Stempel der Botschaft in ihrem Reisepass ?

Bin echt verzweifelt.....war das letzte mal im Januar dort und seit dem Zeitpunkt nur Behördengänge hier und da......dann Ablehung....Remonstration und Ablehnung.........
das ist so frustrierend......klar ich kann jederzeit in die Ukraine.....das hat ja die Botschaft im Schreiben auch nett erwähnt.
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Grom
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Antwort #6 - 27.07.2007 um 21:13:05
 
Danke an Muleta und Jetflyer  Smiley
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shakabenji
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Antwort #7 - 28.07.2007 um 23:12:10
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1185655610


Wir können uns zusammentun ...

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Antwort #8 - 28.07.2007 um 23:18:34
 
Den Gedankenaustausch dazu erspart ihr uns hier bitte, macht das
per PN oder per Mail.

Vielen Dank

Tippi
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« Zuletzt geändert: 28.07.2007 um 23:43:20 von Tippi »  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #9 - 28.07.2007 um 23:30:44
 
Tippi schrieb am 28.07.2007 um 23:18:34:
Den Gedankenaustausch dazu erspart ihr uns bitte, macht das
per PN oder per Mail.

Vielen Dank

Tippi


Warum, dass kann ich jetzt aber nicht nachvollziehen, gerade wer Erfahrungen, mit einigen unserer Visaabteilungen gemacht hat, so wie ich auch, interessiert sich vielleicht dafür, wie es ausgeht. Mann kann ja nicht immer darauf warten, dass der Konsul ausgetauscht wird, weil viele Beschwerden bei AA eingegangen sind.

Und in einem Punkt muss man, Shakabenji, ja Recht geben, in einigen Länder muss man sich schämen, Deutscher zu sein, so wie die Botschaften dort die Menschen behandeln.
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Antwort #10 - 28.07.2007 um 23:35:51
 
Papabaer schrieb am 28.07.2007 um 23:30:44:
Mann kann ja nicht immer darauf warten, dass der Konsul ausgetauscht wird, weil viele Beschwerden bei AA eingegangen sind.

Und in einem Punkt muss man, Shakabenji, ja Recht geben, in einigen Länder muss man sich schämen, Deutscher zu sein, so wie die Botschaften dort die Menschen behandeln. 


Grüsse,

das ist aber definitiv nicht Sinn und Inhalt dieses Forums.

J.
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Papabaer
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Antwort #11 - 28.07.2007 um 23:38:26
 
Zitat:


Grüsse,

das ist aber definitiv nicht Sinn und Inhalt dieses Forums.

J.


Da hast Du bestimmt Recht, das war ja auch nur ne Anmerkung, aber wie sieht es mit dem ersten Teil meine Textes aus
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Tippi
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Antwort #12 - 28.07.2007 um 23:44:12
 
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