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Besuchsvisum abgelehnt (Gelesen: 1.857 mal)
Jana87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.07.2007 um 17:55:57
 
Hallo,

das Besuchsvisum (für einen Aufenthalt von 14 Tagen) von meinem Freund ist abgelehnt worden. Er ist türkischer Staatsbürger und er hat meines Wissen nach alle Unterlagen vollständig eingereicht. Leider ist sein Visumsantrag ohne Begründung abgelehnt worden. Mich selbst würden aber schon die Gründe hierfür interessieren, da ich bis jetzt nur spekulieren kann.
Jetzt habe ich gelesen, dass man zu diesem Zweck "Remonstrieren" kann. Wie muss ich mir das vorstellen? Welche Angaben sind notwendig? Entstehen hierbei Kosten?
Brauche ich seine Zustimmung?

LG
Schnuggel
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.07.2007 um 18:50:24
 
Jana87 schrieb am 27.07.2007 um 17:55:57:
Jetzt habe ich gelesen, dass man zu diesem Zweck "Remonstrieren" kann. Wie muss ich mir das vorstellen? Welche Angaben sind notwendig? Entstehen hierbei Kosten?
Brauche ich seine Zustimmung?


stell's Dir vor wie einen Widerspruch. Er muss es unterschreiben (oder Du mit einer Vollmacht von ihm) und dann schriftlich (Post oder Fax, nicht E-Mail) zur Botschaft.

Muleta
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.07.2007 um 18:57:43
 
Damit du gleichzeitig darauf vorbereitet bist, was anschließend kommen kann, lies hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1185552129/1#1

trixie
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Jana87
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Antwort #3 - 27.07.2007 um 20:59:48
 
Hallo,
die Links sind zwar ganz interessant, aber treffen nicht auf mich zu.
Ich möchte keine Klage einreichen, sondern nur die Gründe für die Ablehnung wissen.
Mit dem normalen Ablehnungsschreiben bekommt man diese ja nicht mitgeteilt. Nur möchte ich möglichst Kosten vermeiden, wenn diese durch das Remonstrieren entstehen.
Wie sieht es also mit den Kosten rein für das Remonstrieren aus?
Viele Grüße
Schnuggel
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Schleswiger
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Antwort #4 - 27.07.2007 um 21:10:11
 
@schnuggel,

du bist nicht berechtigt den Hintergrund für die Ablehnung des Visums zu erfahren (siehe Aufenthaltsgesetz). Die Gründe kannst du nur durch die Remonstration erfahren.

Möglicher Grund könnten wie folgend ausschauen:

- Zu geringe rückkehrwilligkeit


Gruss
Slesviger
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Saxonicus
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Antwort #5 - 27.07.2007 um 21:17:01
 
Durch die Remonstration, die vom Visaantragsteller (oder von Dir mit einer Vollmacht) eingereicht werden kann, erfahrt Ihr die Ablehnungsgründe.

Kosten entstehen Euch dadurch keine.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Visaablehnung mit mangelnder Rückkehrbereitschaft begründet werden.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #6 - 27.07.2007 um 21:18:51
 
Jana87 schrieb am 27.07.2007 um 20:59:48:
Mit dem normalen Ablehnungsschreiben bekommt man diese ja nicht mitgeteilt. Nur möchte ich möglichst Kosten vermeiden, wenn diese durch das Remonstrieren entstehen.
Wie sieht es also mit den Kosten rein für das Remonstrieren aus?


kost nix.

Muleta
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Jana87
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Antwort #7 - 27.07.2007 um 22:04:02
 
Vielen Dank.
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