Zur besseren Verständnis, hier der §
Zitat:§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerfristigem Voraufenthalt(1) Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes Ausländern erteilt werden, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
1. drei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder
2. sich seit vier Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt oder geduldet aufhalten; Unterbrechungszeiten werden entsprechend § 51 Abs. 1 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.
(2)
Auf die Beschäftigungszeit nach Absatz 1 Nr. 1 werden nicht angerechnet Zeiten
1. von Beschäftigungen, die vor dem Zeitpunkt liegen, an dem der Ausländer aus dem Bundesgebiet unter Aufgabe seines gewöhnlichen Aufenthaltes ausgereist war,
2. einer nach dem Aufenthaltsgesetz oder der Beschäftigungsverordnung zeitlich begrenzten Beschäftigung oder
3.
einer Beschäftigung, für die der Ausländer auf Grund dieser Verordnung, der Beschäftigungsverordnung oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung von der Zustimmungspflicht für eine Beschäftigung befreit war
.
(3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nr. 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet.
(4) Die Zustimmung wird ohne Beschränkungen nach § 13 erteilt.
Also - nach diesem § werden Beschäftigungszeiten als Student (weil von der Zustimmungspflicht befreit) nicht angerechnet. Zumindest auf dem ersten Blick. Dennoch werden in den Durchführungsbestimmungen der AA Studenten nichr expresis verbis erwähnt - siehe
hier. Warum fragst du nicht einfach bei deiner Arbeitsagentur nach?
* Ich korrigiere mich - es heißt
Zitat:Zu Absatz 3 - 3.9.116 Anrechnung von Aufenthaltszeiten nach § 16 AufenhG: Es sind die Angaben der Ausländerbehörde in der Zustimmungsanfrage zugrunde zu legen.
Aber wie das gemeint ist? Ich gehe davon aus, das diese Zeiten eben nicht angerechnet werden, oder doch - weil es "Anrechnung" heißt?