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Krankenversicherung bei FZF (Gelesen: 6.996 mal)
manuelj
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Antwort #15 - 15.07.2007 um 22:27:02
 
@ hge:

Zitat:
finde, dass die Botschaft, die sowas fordert, weit übers Ziel hinausschiesst.
Bei einem Ehegattennachzug, auf den ja in den meisten Fällen ein Rechtsanspruch besteht, sollte es der Botschaft egal sein, ob ein KV besteht oder nicht. Was passiert denn , wenn keine KV vorliegt ? kein Visum?... wohl kaum.


die könnten schon einen Grund haben, darauf zu achten: Im positiven Sinn: aus Fürsorge für den Antragsteller,
aber auch aus Eigeninteresse (aus der Sicht des Staates): Wenn keine Krankenversicherung besteht, könnte im Krankheitsfall ja sonst auch der Staat via Sozialhilfe etc. zahlungspflichtig werden ...

Gruß
Manuel

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shibumi
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Antwort #16 - 15.07.2007 um 23:28:21
 
Warum nicht die " Incomekrankenversicherung " über einen bekannten Auto-
mobilclub...oder einen anderen Anbieter.
Solange dauert das auch nicht, bis man dann hier geheiratet hat.
Der Betrag hierfür sollte wohl zu erübrigen sein !
Danach ist Partner/ in sowieso familienversichert .
LG, shibumi
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Wer kämpft, kann verlieren.&&Wer nicht kämpft, hat schon verloren.&&B. Brecht
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jetflyer
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Antwort #17 - 16.07.2007 um 08:16:13
 
Nochmal zu den Incoming Versicherungen: Die sind, wie schon richtig beschrieben, für Ausländer gedacht, die nicht dauerhaft in D. leben (wollen)
z.B: Sprachstudenten, Touristen, etc.

Genau die Frage hatte ich auch vor Abschluss an die Gesellschaft gestellt. Man versicherte mir, das die Leistungsbereitschaft vom Aufenthaltstitel abhängt. Solange der Ehepartner "nur" das FZF Visum im Pass kleben hat mit max 3 Monaten Aufenthaltsdauer, ist es kein Problem für die Reise KV.
Erst wenn die AE im erteilt wird, handelt es sich um einen Daueraufenthalt und die Versicherung erlischt. Also erst die Bestätigung über die Anmeldung bei der GKV Familienversicherung nach Einreise in D. abwarten und dann die AE bei der ABH abholen.

GRüße

Jetflyer
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trixie
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Antwort #18 - 16.07.2007 um 08:52:54
 
manuelj schrieb am 15.07.2007 um 22:27:02:
Wenn keine Krankenversicherung besteht, könnte im Krankheitsfall ja sonst auch der Staat via Sozialhilfe etc. zahlungspflichtig werden ...  


Erstens besteht immer das Recht der Familienversicherung und zweitens besteht bei deutsch-verheirateten nicht die Pflicht des gesicherten LU, so dass der Staat im Notfall immer aufkommen muß, evtl. sogar von der ersten Stunde in Deutschland an. Das Visum zur FZF kann IMHO nicht abgelehnt werden, wenn keine KV nachgewiesen ist.

trixie  
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pinky
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Antwort #19 - 02.08.2007 um 20:50:36
 
Hallöchen zusammen,

habe alle Beiträge hier gelesen,bin aber trotzdem noch nicht schlau genug....

1.Wird in der Regel eine KV verlangt,bevor Visum zur FZF erteilt wird?

2.Gibt es ein Gesetz dazu?

3.Gibt es diesbezüglich eine KV?? Ich kenne nämlich auch nur die Incoming, die für Touristen ist!

4.Oder gibt es nur die Variante mit der Incoming KV und dann GKV bevor AE im Pass? Aber was ist dann, wenn doch vorher was passiert und man gar kein Rückflugticket hat?????Wie erklärt man denn das dann????

LG
Pinky
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trixie
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Antwort #20 - 02.08.2007 um 22:02:57
 
pinky schrieb am 02.08.2007 um 20:50:36:
1.Wird in der Regel eine KV verlangt,bevor Visum zur FZF erteilt wird?

2.Gibt es ein Gesetz dazu?  


Obwohl manche Botschaft eine KV verlangt, ist das gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aber liegt nun an dir, darüber zu diskutieren und die Visavergabe hinauszuzögern, oder eine KV abzuschließen um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen.

pinky schrieb am 02.08.2007 um 20:50:36:
3.Gibt es diesbezüglich eine KV?? Ich kenne nämlich auch nur die Incoming, die für Touristen ist!  

Grundsätzlich ist der Ehepartner mitversichert. Die Handhabung der KK ist aber unterschiedlich. Manche nehmen der Versicherungsbeginn ab Einreise nach Deutschland an, wenn die AE beantragt ist, manche wiederum nehmen das Datum der AE als Versicherungsbeginn an. Alternativ bietet sich da die Incoming Versicherung an.

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Wassermann
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Antwort #21 - 03.08.2007 um 07:05:47
 
Der Ehepartner ist aber nur in einer gesetzlichen KV grundsätzlich mitversichert, da sollte man aufpassen.
Und die Frage, was passiert, wenn während der Einreise einer nichtversicherten Person etwas passiert, würde mich auch mal interessieren ...
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Antwort #22 - 03.08.2007 um 07:18:24
 
Wassermann schrieb am 03.08.2007 um 07:05:47:
Und die Frage, was passiert, wenn während der Einreise einer nichtversicherten Person etwas passiert, würde mich auch mal interessieren ...


Wenn jemand nicht versichert ist, dann muß er die angefallenen Kosten selber tragen; sofern er in der Lage ist. Ansonsten bleibt der Leistungserbringer auf seinen Kosten sitzen.  Zwinkernd

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Antwort #23 - 03.08.2007 um 20:55:00
 
Hallöchen nochmal,

hat jemand noch direkte Antworten zu Punkt 3. und 4. ??

Kennt jemand eine Versicherung, die eine private KV nur für "den Weg" bis hierher (und vielleicht noch eine Woche dazu....) macht, und die nicht für "Touristen" ist?

Mir bereitet nämlich das, was Jetflyer oben schon geschrieben hat, ein wenig Kopfzerbrechen. Nämlich wenn die Versicherung es im schlimmsten Falle hinter dann plötzlich doch anders sieht und einem "mutwillige Täuschung" unterstellen würde!?

Gibt es also noch eine andere,speziellere KV?

LG
Pinky
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Antwort #24 - 03.08.2007 um 21:08:24
 
@pinky

Warum fragst du nicht zuerst bei deiner KV nach, wie du am besten verfahren sollst, bevor du dich verrückt machst? Bei mancher gesetzlicher KV zählt bereits die Ankunft in Deutschland als Beginn des Daueraufenthaltes.

trixie
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Antwort #25 - 03.08.2007 um 21:40:09
 
Hay,

ich hatte bei meiner KV gefragt.Die Dame sagte mir nur, dass ich für die Reise wenn nötig schon eine PKV abschliessen müsste!

Mein Problem ist jetzt halt, wenn KV von Botschaft verlangt würde, wo und wie dann am schlauesten abschliessen, wegen des oben genannten Grundes.

Oder einfach besagte Incoming Versicherung für Touristen abschliessen, passieren tut dann ja eh nichts nach Murphys law ( und wenn doch halt pech gehabt...), und alle sind glücklich????

LGP
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Antwort #26 - 03.08.2007 um 22:02:50
 
pinky schrieb am 03.08.2007 um 21:40:09:
Oder einfach besagte Incoming Versicherung für Touristen abschliessen,

Wenn du die AE nicht sofort nach Ankunft beantragen möchtest und die Botschaft eine KV verlangt, ist sicherlich die bessere Lösung. Wenn die Ankunft in Deutschland nicht gerade am Freitag stattfindet, dann würde ich mir den Versicherungsabschluß sparen. Denn spätestens mit Erteilung der AE greift die Familienversicherung.

pinky schrieb am 03.08.2007 um 21:40:09:
Die Dame sagte mir nur, dass ich für die Reise wenn nötig schon eine PKV abschliessen müsste!  

Die Incoming-Versicherung gilt nur in Deutschland, bzw. in den EU-Länder, Lichtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz. Somit ist ein Teil der Reise u. U. gar nicht abgesichert, bzw. versicherbar.

trixie
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Antwort #27 - 04.08.2007 um 14:08:36
 
Hay Trixie,

vielen Dank für Deine letzten Hinweise nochmal! Das waren schon wieder neue Aspekte, an die ich noch gar nicht gedacht hatte.

Werde dann jetzt mal abwarten, ob die Botschaft was verlangt.

Schönes WE
Pinky Smiley

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