carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:Mein Ex bekommt nun keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung,weil wir ja getrennte Wohnsitze haben. Dadurch kann er seinen neuen Job bei einer großen Firma nicht antreten. Diese wollen diese Genehmigung nämlich als Voraussetzung.
Hallo,
daran bist nicht Du schuld, sondern es ist gesetzliche Folge der Trennung. Also lass Dir da keine grauen Haare wegen wachsen, es ist (nur) sein Problem.
carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:Jetzt verlangt er, dass ich mich bei ihm anmelden soll, damit er diese Genehmigung bekommt. Falls ich das nicht mache, haut er ab. Er will dann nach Brasilien.
Wenn Du tatsächlich getrennt lebst, wäre die bloße Formalie der Anmeldung nicht ausreichend für die
ABH. Wenn Du wahrheitswidrig eine Versöhnung angeben würdest, wäre die daraus resultierende Rechtsfolge eine Straftat (§ 95 AufenthG). Im Übrigen, Reisende soll man nicht aufhalten, wenn sie gehen wollen.
Zitat:Was ist, wenn er abhaut...wie läuft das mit der Scheidung und wie läuft es mit der Vaterschaftsanerkennung? Er muss ja bestätigen, dass er NICHT der Vater meines Kindes ist.
Die Scheidung ist auch so möglich, kann ggf. länger dauern als wenn er zustimmen würde, aber sie läuft trotzdem weiter.
Seine Zustimmung ist nicht erforderlich, nach der Geburt des Kindes kann von Dir, dem biologischen Vater und sogar vom Kind eine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eingeleitet werden. dazu ist die Anwesenheit deines Ex nicht erforderlich.
carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:Oder was kann ich tun, um ihn vielleicht doch zu helfen?
Nichts legales
Grüße
Ronny