Zitat:An wem soll er sich nun wenden?
Jedenfalls nicht an seinen Frisör ...
Wie gesagt, da wir seinen bisherigen Status nur aus deinen "Erzählungen" kennen, ist es nicht klar, ob nicht noch irgendwas im Raum steht, was wir nicht wissen.
Außerdem (!) - falls für die 5 Jahre eine Anrechnung von Zeiten für die Ausbildung nötig ist - muss er noch 2-3 Wochen warten, da Zeiten des Aufenthalts zwecks eines Studiums oder einer Berufsausbildung erst im GEÄNDERTEN Gesetz zur Häfte angerechnet werden können. Und dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft, weil der BuPrä noch nicht unterschrieben hat und weil's noch nicht "veröffentlicht" wurde. VERMUTLICH wird das aber in 2-3 Wochen erledigt sein.
Falls es denn so ist, soll er halt DANN zur
ABH und eine
NE nach §9 beantragen. Falls dann abgelehnt wird (Ablehnung bevozugt schriftlich) weiß man wenigstens wo genau das Problem liegt. Aktuell wird das nämlich nicht klar, da du leider (ist ja auch eher etwas, was er wissen muss) nicht 100% exakte Daten liefern kannst.
Vlt schlägst du ihm einfach mal vor, dass ER seinen Sachverhalt hier im Forum (mit Daten und Paragraphen) schildert. Sonst kommt's hier schnell zum allseits beliebten "Stille Post"-Spiel ...