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Niederlassungserlaubnis für die Freundin? (Gelesen: 886 mal)
cmyk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis für die Freundin?
12.07.2007 um 20:02:44
 
Hallo Smiley

Ich werde demnächst eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Habe bulgarische Staatsbürgerschaft.
Wenn wir mit meiner Freundin aus Russland eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, kann sie dann aus diesem Grund allein auch eine NE beantragen? Das Problem ist, dass sie ihren Hochschulzugang noch nicht geschafft hat und daher ihr Studentenvisum nicht verlängert bekommen wird, und wir einen Weg suchen zusammen zu bleiben...

Vieln Dank Smiley)
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.07.2007 um 20:10:35
 
cmyk schrieb am 12.07.2007 um 20:02:44:
Das Problem ist, dass sie ihren Hochschulzugang noch nicht geschafft hat und daher ihr Studentenvisum nicht verlängert bekommen wird,


Wieso Hochschulzugang? Sie studiert doch bereits! Ist sie bereits exmatrikuliert?

trixie
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.07.2007 um 20:16:04
 
cmyk schrieb am 12.07.2007 um 20:02:44:
Wenn wir mit meiner Freundin aus Russland eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, kann sie dann aus diesem Grund allein auch eine NE beantragen? 


Hallo,

nein eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bringt keine ausländerrechtlichen Vorteie. Die im Gesetz genannte Lebensparterschaft bezieht sich auf die zwischen zwei Frauen oder zwei Männern Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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cmyk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
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Antwort #3 - 12.07.2007 um 20:16:25
 
Wenn die ausländische Hochschulzugangsberechtigung nicht anerkannt wird, muss man diese vor dem Studium in einem Studienkolleg in D erlangen und das dazugehörige Visum ist auf 2 Jahre begrenzt. Studienkollege sind an der Universität eingegliedert und daher sind dort alle immatrikuliert, sind aberkeine richtige Studenten.
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