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Sicherung des Lebensunterhaltes bei befristetem Arbeitsvertrag? (Gelesen: 5.163 mal)
Shahpur
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11.07.2007 um 09:56:24
 
Hallo,

tut mir leid, daß ich in letzter zeit ständig threads eröffne, aber ich mach mir gerade ziemliche sorgen...(wegen FNZ Ehegattin).

Also grundsätzlich würde mich die Frage interessieren wie das bisher (z.b. bei Ausländern) mit der Sicherung des Lebensunterhaltes geregelt wurde bei einem befristeten vertrag.

Ich bin zwar deutsch-afghane, aber habe derzeit einen 1jahres Vertrag mit der option danach einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.

Als informatikabsolvent verdiene ich auch schon ausreichend, nur stellt sich mir folgende frage: kann die ABH den Antrag ablehnen, weil sie behaupten können "wir wissen nicht genau was nach dem Jahr passiert..." nach dem motto man könnte ja arbeitslos werden (zwar unwahrscheinlich in meinem Fall weil ich schon seit über 2 Jahren (Werkstudent und danach Vollzeit) hier arbeite - aber dennoch macht mir das sorgen.

Wie wird so ein fall normalerweise geregelt? Gilt der lebensunterhalt nur als gesichert wenn der vertrag unbefristet ist? Kann die behörde das Verfahren aufgrund eines befristeten Vertrages absichtlich hinauszögern?
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trixie
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Antwort #1 - 11.07.2007 um 10:17:32
 
Shahpur schrieb am 11.07.2007 um 09:56:24:
Ich bin zwar deutsch-afghane, aber habe derzeit einen 1jahres Vertrag mit der option danach einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.  


Dann sollte sich für dich die Frage nach der Sicherung des LU nicht mehr stellen, denn du sagst selber

Shahpur schrieb am 11.07.2007 um 09:56:24:
weil ich schon seit über 2 Jahren (Werkstudent und danach Vollzeit) hier arbeite  


kennt die Firma deine Qualifikationen.

Shahpur schrieb am 11.07.2007 um 09:56:24:
kann die ABH den Antrag ablehnen


Nicht die ABH lehnt ab, sondern gegebenenfalls die Botschaft.

Nachdem du deutscher Staatsbürger bist, würde ich mir weniger den Kopf zerbrechen, wenngleich die neue Gesetzeslage bei nicht gesicherten LU bei einem Doppelstaatler eine Ablehnung zu läßt. Was aber wirklich passieren wird, wird dir wahrscheinlich keiner so recht beantworten können. Bloß wenn du dich verrückt machst, bringt dich das auch nicht weiter.

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Shahpur
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Antwort #2 - 11.07.2007 um 10:33:24
 
trixie schrieb am 11.07.2007 um 10:17:32:


Dann sollte sich für dich die Frage nach der Sicherung des LU nicht mehr stellen, denn du sagst selber


kennt die Firma deine Qualifikationen.


Nicht die ABH lehnt ab, sondern gegebenenfalls die Botschaft.

Nachdem du deutscher Staatsbürger bist, würde ich mir weniger den Kopf zerbrechen, wenngleich die neue Gesetzeslage bei nicht gesicherten LU bei einem Doppelstaatler eine Ablehnung zu läßt. Was aber wirklich passieren wird, wird dir wahrscheinlich keiner so recht beantworten können. Bloß wenn du dich verrückt machst, bringt dich das auch nicht weiter.

trixie


ich weiß, aber es ist einfach zum kotzen:

ich hatte schon einen unbefristeten Vertrag beim aktuellen AG, habe dann den job gewechselt durch einen Headhunter, der war zwar besser bezahlt und unbefristet aber hat mir nicht gefallen. Deswegen bin ich zurück in meine alte position wo ich zuvor einen unbefristeten Vertrag hatte, und hab zunächst einen 1 jahres vertrag bekommen. Ich habe den akzeptiert weil ich mir sicher bin dann einen unbefristeten vertrag zu bekommen weil ich viele verbindungen in der firma habe, aber ich kannte damals ja nicht die neue gesetzesvorlage und dachte mir "als deutscher mit job dürfte das keine Probleme machen". schließlich habe ich durch das ewige einbürgerungsverfahren des selben status wie ein echter deutscher. so kann man sich irren... bei sowas (anträge zum genau falschen zeitpunkt) habe ich immer pech....und das zerrt an den nerven...
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trixie
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Antwort #3 - 11.07.2007 um 11:10:31
 
Shahpur schrieb am 11.07.2007 um 10:33:24:
als deutscher mit job dürfte das keine Probleme machen". schließlich habe ich durch das ewige einbürgerungsverfahren des selben status wie ein echter deutscher.


Bist du jetzt Doppelstaatler, wie in deinem Ausgangspost steht, oder hast du die afghanische Staatsbürgerschaft schon abgelegt, bzw. was hindert dich daran?

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Shahpur
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Antwort #4 - 11.07.2007 um 11:17:17
 
trixie schrieb am 11.07.2007 um 11:10:31:


Bist du jetzt Doppelstaatler, wie in deinem Ausgangspost steht, oder hast du die afghanische Staatsbürgerschaft schon abgelegt, bzw. was hindert dich daran?

trixie


afghanistan hindert mich daran, ich habe den antrag der ausbürgerung schon gestellt. und die bestätigung der botschaft das der antrag eingegangen ist. nur leider läßt sich die afgh. staatsbürgerschaft nicht loswerden, genau deswegen konnte ich ja die doppelte bekommen.

ich würde meine afgh. aufgeben, wenns gehen würde aber das ausbürgerungsverfahren läuft ins blaue...
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Saxonicus
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Antwort #5 - 11.07.2007 um 12:03:20
 
Nach afghanischer Rechtssicht kann man deren Staatsangehörigkeit nicht abgeben, deshalb werden AFG-Staatsbürger auch unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert.
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Shahpur
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Antwort #6 - 11.07.2007 um 13:28:24
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2007 um 12:03:20:
Nach afghanischer Rechtssicht kann man deren Staatsangehörigkeit nicht abgeben, deshalb werden AFG-Staatsbürger auch unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert.


sollte das jetzt im nachhinein zum verhängnis werden? weil in dem gesetz ja nur die sprache von doppelstaatlern ist. Aber was kann ich dafür, daß mein Antrag auf ausbürgerung der afgh. staatsangehörigkeit nicht durchgeführt wurde, weil es grundsätzlich nicht möglich ist? Mein wille nur die deutsche zu haben, war ja von anfang an da.
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trixie
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Antwort #7 - 11.07.2007 um 14:12:01
 
Shahpur schrieb am 11.07.2007 um 13:28:24:
weil in dem gesetz ja nur die sprache von doppelstaatlern ist.


Im Gesetz steht nichts von Doppelstaatlern, sondern dass bei nicht gesicherten LU zu prüfen ist, ob die Ehe auch im Ausland geführt, bzw. in der alten Heimat gelebt werden kann und das geht ja nur bei Doppelstaatlern oder eingebürgerten Ausländern, oder auch bei Deutschen, die mehrere Jahre im Heimatland des Ehegatten gelebt haben und die Sprache beherrschen. Aber man sollte sich davon nicht verrückt machen, solange es hierzu keine Entscheidungen gibt.

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Dani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 11.07.2007 um 14:15:10
 
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wo hier das Problem liegen soll?! hä?
Du bist Deutscher, hast die afghanische Staatsbürgerschaft noch ,weil sie Dich nicht entlassen wollen und möchtest deine Frau nachholen. Warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das verweigert werden können?
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Shahpur
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Antwort #9 - 11.07.2007 um 14:17:55
 
Dani schrieb am 11.07.2007 um 14:15:10:
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wo hier das Problem liegen soll?! hä?
Du bist Deutscher, hast die afghanische Staatsbürgerschaft noch ,weil sie Dich nicht entlassen wollen und möchtest deine Frau nachholen. Warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das verweigert werden können?


wegen fehlender sicherung des lebensunterhaltes bei einem befristeten arbeitsvertrag. und da will ja das gesetz dann bei doppelstaatlern ansetzen, und denen zumuten auch "im ausland" die ehe führen zu können. Würde heißen: gehen sie nach afghanistan zu ihrer frau.
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inge
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Antwort #10 - 11.07.2007 um 14:20:19
 
Zitat:
Du bist Deutscher, hast die afghanische Staatsbürgerschaft noch ,weil sie Dich nicht entlassen wollen und möchtest deine Frau nachholen. Warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das verweigert werden können?

Aufgrund des "neuen" §28, wonach beim Ehegattennachzug "in der Regel" kein gesicherter LU vorliegen muss. Ausnahmen von der Regel können sein: Deutsche, die lange im Ausland gelebt haben, einen Einheimischen geheiratet haben und dort "verwurzelt" sind, oder auch Deutsche, die ebenfalls die StA des anderen Landes besitzen. In diesen Fällen wäre evtl auch einem Deutschen das Führen der Ehe im Ausland zumutbar.
Alles noch frisch und wenig erprobt. Es bleibt abzuwarten, wie häufig dann tatsächlich mal "Nicht-Regelfälle" auftreten.
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Dani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 11.07.2007 um 14:47:48
 
Dann halte uns mal auf dem Laufenden, wie der Fall ausgeht. Mein Glaube an den Rechtsstaat wäre schon schwer erschüttert, würde in diesem Fall der FNZ verweigert...
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thom
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Antwort #12 - 11.07.2007 um 14:56:12
 
inge schrieb am 11.07.2007 um 14:20:19:
und dort "verwurzelt" sind, oder auch Deutsche, die ebenfalls die StA des anderen Landes besitzen.

Shapur,
Ihr wurdet doch als Flüchtlinge anerkannt, von einer Verwurzelung im Heimatland  dürfte heute nach 20 Jahren keine Rede mehr sein - und gerade in Afghanistan wird man einem Deutschen die Eheführung ohnehin nicht zumuten können. Also würde ich mir in diesem Punkt keinerlei Sorgen machen und davon ausgehen, dass Du an sich gar keine LU-Sicherung nachweisen musst.
Bleibt als Problem der erfolgreiche Eigen-Sprachkurs mit Kassettenrekorder der Gattin...
thom
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Antwort #13 - 11.07.2007 um 19:59:24
 
Hallo Shahpur,

ich bin zwar deutscher Staatsbürger (mit Migrationshintergrund) trotzdem wurden von mir Nachweise der letzten drei Monatsgehälter und den Mietvertrag (mit Angabe der Wohnfläche) verlangt.

Ich habe zwar einen unbefristeten Arbeitsvertrag, aber diesen wollte niemand sehen.

Wenn du deinen LU bestreiten kannst und genügend Wohnraum hast, sollte m. E. auch keine Probleme diesbezüglich auftauchen.
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Schleswiger
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Antwort #14 - 11.07.2007 um 21:48:06
 
@Shahpur,

da ich auch vor nicht so langer Zeit FZF für meine Frau beantragt habe, hat mir dir ABH erklärt, dass der LU nachhaltig gesichert sein muss. Bei meiner ABH bedeutet Nachhaltigkeit mindestens einen auf ein Jahr befristetetn Vertrag oder unbefristet.
Hoffe das hilft dir weiter.



Gruss
Slesviger
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