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ein Semester Studium-aber davor? (Gelesen: 2.680 mal)
pioupus
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08.07.2007 um 16:14:59
 
Hallo,
ich und meine mexikanische Freundin haben ein kleines Problem. Sie würde gerne für ein Jahr hier in Hamburg leben und studieren. An sich kein Problem. Ein Platz an der Uni könnte sie im Sommersemester 08 bekommen. Da das Studium in Mexico jährlich organisiert ist, hätte sie mit Semesterferien von NOv 2007 bis Jan 2009 Zeit in Deutschland zu leben. Nur fängt das Sommersemester erst im April an.
Unsere Frage ist nun wie wir die Zeit nov 2007 bis April 2008 visatechnisch überbrücken. Wir hatten schon an einen Sprachkurs gedacht. Die Dame am Auslandsamt hat diesen Weg auch schon bestätigt. Allerdings ist dies ein sehr teures Unterfangen 18 Stunden in der Woche über 5 Monate hinweg zu nehmen. Die Dame vom Auslandsamt meinte daraufhin, dass sie das ja nicht mitbekämen, wenn meine Freundin nicht im Kurs erscheint. Aber will die Dt Botschaft nicht eine Bestätigung der Sprachschule sehen? Denn in einem solchen Fall müsste sie sich ja schon angemeldet und bezahlt haben.

Was habt ihr noch für Ideen? Könnt ihr uns hier weiterhelfen?

Viele Grüße, Arne
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Muleta
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Antwort #1 - 08.07.2007 um 16:35:00
 
pioupus schrieb am 08.07.2007 um 16:14:59:
Hallo,
ich und meine mexikanische Freundin haben ein kleines Problem. Sie würde gerne für ein Jahr hier in Hamburg leben und studieren. An sich kein Problem. Ein Platz an der Uni könnte sie im Sommersemester 08 bekommen. Da das Studium in Mexico jährlich organisiert ist, hätte sie mit Semesterferien von NOv 2007 bis Jan 2009 Zeit in Deutschland zu leben. Nur fängt das Sommersemester erst im April an.
Unsere Frage ist nun wie wir die Zeit nov 2007 bis April 2008 visatechnisch überbrücken.


ein Blick in den Gesetzestext...

§ 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch

(1) Einem Ausländer kann zum Zweck der Studienbewerbung ...

Muleta
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pioupus
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Antwort #2 - 08.07.2007 um 17:38:09
 
Oh danke für die schnelle Antwort!
Das bedeutet, sie würde sich erst als Studienbewerberin ein Visum holen? Obwohl sie schon dann schon ein Studienplatz hätte?
Oder kann man bei dem Studentenvisum auch sagen, sie brauche noch 5 Monate vorher Zeit, um sich eine Wohnung zu suchen(obwohl sie schon eine Wohnung bei mir hat) Deutsch zu lernen etc? Dafür braucht sie keine Bestätigung?
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trixie
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Antwort #3 - 08.07.2007 um 17:41:33
 
pioupus schrieb am 08.07.2007 um 16:14:59:
Aber will die Dt Botschaft nicht eine Bestätigung der Sprachschule sehen? Denn in einem solchen Fall müsste sie sich ja schon angemeldet und bezahlt haben.  


So ist mir die Vorgehensweise auch bekannt. Auch dass die ABH bei der Sprachschule nachfragt, ob der Schüler die geforderten Stunden auch anwesend war, bzw. eine Bescheinigung über die Kursteilnahme fordern.

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pioupus
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Antwort #4 - 08.07.2007 um 19:05:01
 
trixie schrieb am 08.07.2007 um 17:41:33:


So ist mir die Vorgehensweise auch bekannt. Auch dass die ABH bei der Sprachschule nachfragt, ob der Schüler die geforderten Stunden auch anwesend war.

trixie


hmm das würde den Sprachkursweg erschweren. Es könnte schwer werden für uns Studenten 300-400 Eur monatlich zusätzlich zu berappen. Wie würde es denn aussehen, wenn sie sich nur für den November anmeldet? Würde die Ausländerbehörde das Akkzeptieren und das Visum für die gesamte Zeit bewilligen?


Uns ist auch noch die Idee gekommen, diese Zeit als Au Pair zu überbrücken. Mir wurde gesagt ein Au Pair Visum ist in ein Studentenvisum umwandelbar?

Was habt ihr noch für Ideen?

Viele Grüße, Arne
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Antwort #5 - 08.07.2007 um 19:58:41
 
pioupus schrieb am 08.07.2007 um 17:38:09:
Das bedeutet, sie würde sich erst als Studienbewerberin ein Visum holen? Obwohl sie schon dann schon ein Studienplatz hätte?


wieso hätte sie schon einen Studienplatz? Wann endet die Bewerbungsfrist und wann erfolgt die Zusage der Uni? Und vielleicht will sie sich auch noch bei anderen Unis bewerben, sicherheitshalber?

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Antwort #6 - 08.07.2007 um 20:13:07
 
Muleta schrieb am 08.07.2007 um 19:58:41:
Wann endet die Bewerbungsfrist und wann erfolgt die Zusage der Uni? Und vielleicht will sie sich auch noch bei anderen Unis bewerben, sicherheitshalber?


Bewerbungsfrist ist Okt-Nov. Allerdings wäre es auch möglich, sich auch schon früher zu bewerben. Der Organisator des International programs meint, dass sie noch nie jemand abgewiesen hätten und die chancen wohl bei 100% liegen. Außerdem sei "Jeder ist eine kulturelle Bereicherung".

hmm du meinst, sie sollte sich parallel noch bei einer anderen Uni bewerben, um ein Studienbewerbervisum bekommen zu können?

Viele Grüße, Arne
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Antwort #7 - 08.07.2007 um 20:26:19
 
pioupus schrieb am 08.07.2007 um 20:13:07:
Bewerbungsfrist ist Okt-Nov. Allerdings wäre es auch möglich, sich auch schon früher zu bewerben. Der Organisator des International programs meint, dass sie noch nie jemand abgewiesen hätten und die chancen wohl bei 100% liegen.


sie hat einen Studienplatz, wenn sie die schriftliche Zusage hat. Alles andere ist blabla.

Ist der Lebensunterhalt eigentlich gesichert? Da würde ich mir mehr Gedanken machen...

Nachtrag: sie kann doch als Mexikanerin sowieso drei Monate visumsfrei bleiben - sie müsste dann halt ggf. nochmal zur Antragstellung für das Studium zurück. Wäre wohl auch eine Alternative.

Muleta
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Antwort #8 - 08.07.2007 um 22:54:15
 
Muleta schrieb am 08.07.2007 um 20:26:19:
Ist der Lebensunterhalt eigentlich gesichert? Da würde ich mir mehr Gedanken machen...
Muleta


Naja, das wäre natürlich auch noch eine Frage. Unsere Idee war ihr 7000 Eur zu leihen, die sie nachdem sie das Visum hat, wieder zurückzahlt. Eben habe ich allerdings gelesen, dass es ein Sperrkonto sein muss. Wie müsste denn die Frist angesetzt sein? Für den Einreisetag? Kann dies auch ein deutsches Konto sein?

Wenn sie mittles VE kommen würde: Wie hoch muss denn mein Einkommen sein, um eine VE unterschreiben zu können? Ich habe einen Studijob, der je nachdem, wie viel Zeit ich habe, mehr oder weniger Geld abwirft. Allerdings sind es immer so mindestens 350 Eur.

Muleta schrieb am 08.07.2007 um 20:26:19:
Nachtrag: sie kann doch als Mexikanerin sowieso drei Monate visumsfrei bleiben - sie müsste dann halt ggf. nochmal zur Antragstellung für das Studium zurück. Wäre wohl auch eine Alternative.
Muleta


Was aber nun wirklich unbefriedigend wäre.. sowohl als Zeit als auch Geldverlust. Dies versuchen wir ja gerade zu umgehen.

Insofern suche ich dringend nach Ideen, diese Zeit abzudecken.

viele grüße, Arne
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Antwort #9 - 08.07.2007 um 23:29:24
 
pioupus schrieb am 08.07.2007 um 22:54:15:
Wenn sie mittles VE kommen würde: Wie hoch muss denn mein Einkommen sein, um eine VE unterschreiben zu können? Ich habe einen Studijob, der je nachdem, wie viel Zeit ich habe, mehr oder weniger Geld abwirft. Allerdings sind es immer so mindestens 350 Eur.  


Das Einkommen wird den Pfändungsgrenzen der ZPO 850 c angegliedert, so daß dein monatliches Einkommen bei 1100 bis 1200 Euro netto sein dürfte.

pioupus schrieb am 08.07.2007 um 22:54:15:
Eben habe ich allerdings gelesen, dass es ein Sperrkonto sein muss. Wie müsste denn die Frist angesetzt sein?


Die Frist beträgt mindestens ein Jahr. Vom Sperrkonto darf nur monatlich der Betrag abgehoben werden, der für den Lebensunterhalt notwendig ist.

trixie
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Antwort #10 - 09.07.2007 um 08:33:45
 
Muleta schrieb am 08.07.2007 um 20:26:19:
Sie hat einen Studienplatz, wenn sie die schriftliche Zusage hat. Alles andere ist blabla.
Genau. Habt ihr schon abgeklärt, ob sie formal und inhaltlich die Voraussetzungen für die Studienberechtigung in Deutschland erfüllt? Mit dem mexikanischen Bachillerato hat sie bei Nachweis von einem erfolgreichen Studienjahr einen Zugang lediglich für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer. Gibt es in diesen Fächern überhaupt Vorlesungen, denen sie sprachlich zu folgen in der Lage ist? Wie du schreibst, müsste sie ja erst noch Deutsch lernen.

Nicht dass sich das
pioupus schrieb am 08.07.2007 um 22:54:15:
Dies versuchen wir ja gerade zu umgehen.
auf die gesamten Visabestimmungen bezieht.

Die mexikanischen Behörden verlangen beispielsweise von ausländischen Studenten, die im Rahmen ihres Hochschulstudiums ein Betriebspraktikum in Mexiko absolvieren möchten, ein Einwanderungsvisum ('visa de inmigrante'), wobei geprüft wird, ob der angebotene Praktikumsplatz nicht auch von einem Mexikaner besetzt werden könnte. Frage doch einmal deine Freundin, wie deutsche Studenten mexikanische Vorschriften umgehen könnten oder wie sie als Mexikanerin ihr Vorhaben beispielsweise in den USA realisieren würde. Vielleicht bringt sie das auch für Deutschland noch auf eine Idee. Tricks, wie fingierte Sprachschulanmeldungen oder vorgeschobene Darlehensgewährungen, sollte sie sich dabei allerdings aus dem Kopf schlagen. Ich halte so etwas schlicht für unanständig, sowohl in Mexiko als auch in Deutschland. Ärgerlich

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Antwort #11 - 09.07.2007 um 12:28:46
 
Mono schrieb am 09.07.2007 um 08:33:45:
Genau. Habt ihr schon abgeklärt, ob sie formal und inhaltlich die Voraussetzungen für die Studienberechtigung in Deutschland erfüllt?


das ist geklärt. Der Studiengang ist auf English und ist ergänzend zu dem was sie an der UNAM seit 3 Jahren studiert. Insofern wird es hier keine Probleme geben.. (wurde mir gesagt)

Mono schrieb am 09.07.2007 um 08:33:45:
Tricks, wie fingierte Sprachschulanmeldungen oder vorgeschobene Darlehensgewährungen, sollte sie sich dabei allerdings aus dem Kopf schlagen. Ich halte so etwas schlicht für unanständig, sowohl in Mexiko als auch in Deutschland. Ärgerlich


Naja, es wäre ja schön, wenn wir es ohne solche Tricks schaffen würden. Deswegen frage ich ja auch hier.
Nur musst du auch verstehen, das wir uns nun wirklich gerne so lange wie möglich sehen können. Und wenn sie nun schon ein Jahr Zeit hat, was echt was besonderes ist, würden wir gerne dieses Jahr auch ausnutzen. Zur Not auch mit Tricks. Und naja, die Dame der Ausländerbehörde hat uns ja sogar ermutigt zu tricksen á la "Jetzt mal ehrlich, von uns merkt ja niemand, ob sie beim Sprachkurs erscheint oder nicht." Schade, dass es kein Pärchenvisum gibt.

Also die Ideen bis jetzt:
parallel bei einer anderen Uni bewerben und ein Studienbewerbevisum beantragen, welches aber zunächst nur für 3 Monate bewilligt wird. Sodass uns noch 2 Monate fehlen.

Bei einem Sprachkurs anmelden für den November, wobei ungeklärt ist, wie sich die Behörden für die Zeit Dezember-April verhalten.

Von Mexikanischen Visabestimmungen inspirieren lassen.

Hat noch jemand weitere Ideen?
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ronny
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Antwort #12 - 09.07.2007 um 12:57:32
 
pioupus schrieb am 09.07.2007 um 12:28:46:
Hat noch jemand weitere Ideen? 


Jo ich Zwinkernd

Der angedachten Trickserei schiebe ich jetzt mal nen Riegel vor ..

Dafür ist das Board ned da Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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