ronny schrieb am 08.07.2007 um 14:38:08:Wenn man das in eine Personenstandsurkunde eingetragen haben will, empfiehlt es sich die Nachbeurkundung der Geburt beim Standesamt I in Berlin zu beantragen.
Letzteres gilt natürlich nur für Personen, die außerhalb des
Bundesgebietes geboren wurden. Für in Deutschland Geborene
ist das Standesamt am Geburtsort zuständig.
Weil so etwas immer wieder mal gefragt wird, mal ganz allgemein:
Einbürgerung und Namensänderung sind völlig unterschiedliche
Dinge, die man unmöglich miteinander verbinden kann, schon gar
nicht, wenn dafür unterschiedliche Stellen zuständig sind.
Wenn die Zuständigkeit beim gleichen Amt oder sogar beim
selben Sachbearbeiter liegt, hat man evtl. Glück. Dann könnte
man eine Namensänderung evtl. schon vorher einleiten und kann
die Änderungsbescheinigung unmittelbar nach der Einbürgerung
erhalten. Die Regel ist das aber sicher nicht. Fragen kann man
aber ja mal.