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Mit Deutsche Niederlassungserlaubnis Europaweit arbeiten? (Gelesen: 2.969 mal)
Yedvab
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05.07.2007 um 14:27:46
 
Guten Tag!

Ich habe folgende Frage. Ich habe Duetsche unbefristete Niederlassungserlaubnis (gem. $23 II AufenthG) mit "Erwerbstätigkeit gestattet". Ich wohne in Düsseldorf und jetzt schlägt man mir die Arbeit in Amsterdam (Holland) - also nur 2 Stunden mit ICE-zug von meinem Wohnsitz - vor. Die Frage ist ob ich das Recht habe dort zu arbeiten und ggf. welche Dokumente dazu nötig sind und wo und wie kriegt man diese?

Schönen Dank im Voraus für jede Information darüber.

Michael
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inge
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Antwort #1 - 05.07.2007 um 14:32:42
 
Zitat:
1 Die Frage ist ob ich das Recht habe dort zu arbeiten und
2 ggf. welche Dokumente dazu nötig sind und wo und wie kriegt man diese.

1 - deutsche NE reicht dafür nicht.
2 - wende dich an den IND in Holland: http://www.ind.nl/EN/

Evtl hilft es, falls du dir vorher in D noch einen "Daueraufenthalt-EG" (aka NE-EG) besorgen kannst. Aber auch das (ob's hilft) musst du mit den Holländern klären.
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Yedvab
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Antwort #2 - 05.07.2007 um 14:54:10
 
inge schrieb am 05.07.2007 um 14:32:42:
Evtl hilft es, falls du dir vorher in D noch einen "Daueraufenthalt-EG" (aka NE-EG) besorgen kannst.


Und wo kriege ich diesen?
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schweitzer
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Antwort #3 - 05.07.2007 um 15:01:26
 
Zitat:
Und wo kriege ich diesen?


Wie bei allen beabsichtigten Aufenthalten (außer Visum): Der wäre bei der ABH zu beantragen.

=schweitzer=
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Yedvab
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Antwort #4 - 05.07.2007 um 15:05:47
 
Inge und Schweitzer,

VIELEN DANK!!!
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inge
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Antwort #5 - 05.07.2007 um 15:12:47
 
Zitat:
VIELEN DANK!!!

a) erstmal abwarten, ob du die Anforderungen an die NE-EG erfüllst
b) erstmal abwarten, ob's dir in Holland überhaupt hilft.

Sieht jedenfalls so aus
http://www.ind.nl/en/inbedrijf/actueel/NewdirectiveEU.asp
als ob die Holländer bzgl NE-EG (2003/109/EG) noch heftig am Straucheln wären. GRUNDSÄTZLICH handelt es sich bei der RL zwar um bereits anwendbares Recht (EUGH), aber wenn nationale Regelungen fehlen wird es häufig schwer dieses Recht auch zu erhalten bzw durchzusetzen. Die RL sieht die Möglichkeit vor, dass "fremde" NE-EG Besitzer sich einer Arbeitsmarktprüfung zu unterwerfen haben. Ob das in Holland so ist oder nicht, ist mir nicht bekannt. Mit etwas Glück wissen es die Holländer ...
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