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Was für Chancen habe ich bzgl. Recht auf Arbeit? (Gelesen: 1.769 mal)
stadom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: neu EU-ler
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was für Chancen habe ich bzgl. Recht auf Arbeit?
05.07.2007 um 01:11:15
 
Hallo Leute!

Meine Heimat ist seit Januar 2007 Mitglied der EU. 
Ich habe mein Studium in Deutschland seit einigen Wochen erfolgreich abgeschlossen und schaue mich nach einer Arbeit um. Ich frage mich jetzt, wie ich eine Arbeitserlaubnis bekommen kann?

Während meiner Studienzeit habe ich fast ununterbrochen eine Tätigkeit ausgeübt, die  von meinem Geldgeber als "freiberuflich" geführt und bezahlt wurde.
Wie kann ich mich jetzt selbständig machen und wie sieht der finanzielle Rahmen aus, den der Staat von mir fordert? Hängt es von der Tätigkeit ab? Wieviel Zeit braucht es, welche Schritte sind notwendig? Kann mich diese Selbständigkeit (Gewerbeschein?) kurz- oder mittelfristig (1-2 Jahre) zu einer unbefristeten Arbeitserlaubnis führen?

Ich habe hier ca. 7 Jahre studiert und habe nur sporadisch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Und natürlich ALLE Einkünfte wurden dementsprechende besteuert, inklusive die aus der freiberuflichen Tätigkeit als "selbständige Tätigkeit").

Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir ein paat Tipps geben würden:-) Und einige Antworten natürlich auch:-)

Gruß
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.07.2007 um 05:32:38
 
stadom schrieb am 05.07.2007 um 01:11:15:
Und natürlich ALLE Einkünfte wurden dementsprechende besteuert, inklusive die aus der freiberuflichen Tätigkeit als "selbständige Tätigkeit").  


Das hört sich trotzdem merkwürdig an, da dir eine selbständige Tätigkeit nicht erlaubt gewesen wäre. U. U. hätte auch eine Gewerbeanmeldung vorliegen müssen, sofern es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe gehandelt hat.

trixie
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 05.07.2007 um 08:11:57
 
Hallo stadom,

einige der Fragen, die Dich bewegen sind kürzlich in einem thread hier recht ausführlich behandelt worden.

Lies dazu bitte mal
hier
(einfach anklicken) nach.

Sind nun noch Fragen offen?


=schweitzer=
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Rick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #3 - 05.07.2007 um 09:34:08
 
stadom schrieb am 05.07.2007 um 01:11:15:
Meine Heimat ist seit Januar 2007 Mitglied der EU.  
Ich habe mein Studium in Deutschland seit einigen Wochen erfolgreich abgeschlossen und schaue mich nach einer Arbeit um. Ich frage mich jetzt, wie ich eine Arbeitserlaubnis bekommen kann?


Du benötigst einen potentiellen Arbeitgeber, der bereit ist, dich einzustellen.
Danach musst du einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Genaueres erfährst du auch, in dem du dich an direkt an die Agentur für Arbeit an deinem Wohnort meldest.
Informationen kannst du auch aus dem "Merkblatt 7", das du dir im Internet wie folgt herunterladen kannst:www.arbeitsagentur.de> Veröffentlichungen > Merkblätter und dann "Merkblatt 7".

Rick
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stadom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: neu EU-ler
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Antwort #4 - 06.07.2007 um 20:48:30
 
Vielen Dank für die Tipps nochmal an Schweitzer und Rick! Und gleich kommt eine nächste Frage: Augenrollen  Nach dem Studiumabschluss habe ich mich für ein Zweitstudium eingeschrieben, bin also aktuell noch immatrikulliert. Wie weit ich komme weiss ich nicht. Ich versuche aber gleichzeitig mich zu bewerben und auch als Angestellter eine Stelle zu finden. Die Frage lautet: Kann ich als Neu-EUler in Deutschland studieren, aber mich auch selbständig machen? Also, wer den Überblick behalten hat, bitte antworten;-)

(Trixie, ich habe alle Einkünfte besteuern lassen, aber ich wurde nicht nach Gewerbeschein gefragt)
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.07.2007 um 21:19:49
 
Zitat:
(Trixie, ich habe alle Einkünfte besteuern lassen, aber ich wurde nicht nach Gewerbeschein gefragt)


Ich bezweifle nicht, dass die Einkünfte ordentlich versteuert wurden.

Das Finanzamt kümmert sich eher um die steuerlichen als um die ausländerrechtlichen Belange. Aber so wie du deinen Fall schilderst, war der Aufenthaltszweck nicht mehr erfüllt und hätte zur Entziehung der AE führen können, hätte die ABH von deiner selbständigen Tätigkeit gewußt.

Studieren und Selbständigkeit sind grundsätzlich nebeneinander möglich. Folgende Tipps sollten aber beachtet werden.

http://www.studenten-vermittlung24.de/Studenteninfos/Jobben-auf-Rechnung.html

trixie
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Rick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #6 - 09.07.2007 um 08:17:54
 
stadom schrieb am 06.07.2007 um 20:48:30:
Die Frage lautet: Kann ich als Neu-EUler in Deutschland studieren, aber mich auch selbständig machen?


Als EU-Staatsangehöriger geniesst du Dienstleistungsfreiheit und kannst in Deutschland grundsätzlich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.
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