Danke Grista
Hallo Daddy,
also er hatte eine gültige
AE mit dem Deutschkurs, der wurde unterbrochen durch Ausreise und Abmeldung an Schule aber keine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, da er ja wieder kommt/kam.
AE: 01/07
Ausreise 03/07
Einreise 05/07
Ae wäre gültig bis 30.05.07
Aber SB sagte da er nicht über EWmeldeamt abgemeldet war, zählt für ihn die Ausreise nicht und er war für die
ABH seit 30.05.07 illegal hier.
Jetzt hat er gleich den Antrag auf Verlängerung gestellt.
Aber trotzdem sagte der SB er bekommt eine OWklage wegen illegalem Aufenthalt da die
AE abgelaufenist, und er sich ja nicht gemeldet hat oder denAntrag verspätet stellt....
Er kann ja alles nachweisen, die Tickets den Pass mit Stempel und die Abmeldung bei der Deutschschule...
Und er weiss auch ganz bestimmt das mein Verlobter Amerikaner ist und als ich fragte ob es da keine Sonderregelungen gibt zwecks Arbeitsaufnahme / erlaubnis sagte er NEIN, da gibts generell keine Ausnahmen, Ausländer ist Ausländer!
LG