inge schrieb am 04.07.2007 um 00:17:30:Den Streit über die "wirksame" Vaterschaftsanerkennung hatten wir ja schon öfter. Weiß aber nicht ob jemals eine Einigkeit erzielt wurde, bzw ob das abschließend geklärt ist ...
Die Vaterschaftsanerkennung zur unser ersten Kind hatte wir ohne probleme beantragt und beurkundet bekommen.
Da wurde halt nur eine Vorläufige geburtsurkunde ausgestellt mit dem Vermerk, das die Identität der Mutter nicht festgestellt ist.
Ansonsten alles reibungslos gelaufen, natürlich hatte ich damals die jeweiligen Tipps zur Rechtssprechung aus diesem Forum.Danke nochmals!
Sondra schrieb am 04.07.2007 um 08:01:50: Überspannt ist gut! Die Leute sind bereits bei ihrem 2 gemeinsamen Kind. Ein Vaterschaftstest würde sicher ergeben, dass der Anerkennende auch der tatsächlich leibliche Vater ist. Es ist aber juristisch interessanter und "einwandfreier" ein deutsches Kind staaten- und identitätslos zu belassen. Ich nehme an, dass es den Betroffenen primär nicht um die Namensgebung, sondern um die Staatsangehörigkeit des Kindes geht.
Die Vaterschaft wird auch nicht angezweifelt, die Vaterschaftsanerkennung wurde ja wie gesgat beurkundet.
Es geht ja schließlich um die Namenserteilung, die nicht Erteilt werden kann solange die Identität der Mutter nicht nachgewiesen wird.
Muleta schrieb am 04.07.2007 um 08:51:08:das ist alles nachvollziehbar und ich verstehe insofern die Eltern, die es einfach nicht begreifen können.
Aber es geht um den rechtlichen Vater, nicht um den biologischen. Und insofern verstehe ich einen Standesbeamten, der prüfen möchte (und wohl auch prüfen muss), ob die Kindesmutter evtl. schon anderweitig verheiratet ist (vgl. § 1594 Abs. 2 BGB - Probleme des IPR mal ignorierend).
Muleta
Begreifen tun wir schon nur ich kann es nicht nachvollziehen, zum einen sollte man davon ausgehen das die mutter es ist die Ihre Identität nicht nachweisen kann, bei mir ist ja alles in Ordnung von daher kann ich es nicht Nachvollziehen warum man mir nicht gestattet eine Namenserteilung zur benatragen da es doch für das Kind vom Vorteil währe da ich ja meine Identität nachweisen kann.
Ich meine, nehmen wir mal an ich würde das volle Sorgerecht für das Kind haben, wie wird dan damit Umgegangen?