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Namenserteilung Abgelehnt! (Gelesen: 4.917 mal)
trixie
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Antwort #15 - 04.07.2007 um 15:38:18
 
raom02 schrieb am 04.07.2007 um 14:51:34:
Ich meine, nehmen wir mal an ich würde das volle Sorgerecht für das Kind haben, wie wird dan damit Umgegangen?


So wie Muleta bereits gesagt hat, kann aufgrund der fehlenden Identität der Mutter eben nicht festgestellt werden, ob sie nicht evtl. verheiratet ist. Dann hättest du auch keine Möglichkeit ein Sorgerecht zu bekommen. Und ohne Sorgerecht auch keine Namensgebung.

trixie
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raom02
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Antwort #16 - 04.07.2007 um 15:38:47
 
ronny schrieb am 04.07.2007 um 07:44:13:
Mir scheint hier ist von Anfang an eine unterschiedliche Handhabung der Nachweise über die Identität der Ehefrau erfolgt.

Mir stellt sic die Frage nach einer wirksamen Eheschließung mit nicht feststehender Identität und Staatsangehörigkeit ebenso, wie die Frage was wurde zur Beseitigung dieser Zweifel unternommen ?
Grüße Ronny Zwinkernd


Es liegt keine Eheschliessung vor, es handelt sich hier bei um meine Freundin mit der ich in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschft Lebe.

Die Handhabungen der Nachweise über die identität der Freundin, haben wir leider bisher nicht Nachweisen können, ich hatte in einem älteren Thread in diesem Forum bereits darüber Berichtet.

Naürlich sind Nachweise vorhanden, aber dazu müsste meine Freundin persönlich in den Libanon Reisen um Sie Ausstellen zulassen, wir hatte auf Wege der Libanesichen Botschaft in berlin nachgefragt aber keine Chaunce, und auch über den Bruder der Frundin der in beirut lebt.

Der Bruder hatte eine Kopie über einen Registerauszug der ganzen Familie uns zu kommen lassen, den wir dan bei einen beglaubigten Dolmetscher Übersetzt haben wurde aber leider nicht anerkannt, da die Deutsche Botschaft in beirut es nicht Beglaubigt hatte.

Haben einen zweiten versuch Unternommen, und der Bruder (meiner Freundin) hat es in beirut Übersetzen lassen und ist dan damit zur Deutschen Botschaft die wiederum haben es nicht Beglaubigen lassen, da Sie etwas Schriftliches aus Deutschland brauchen für welchen Zweck es in Deutschland dient.

Natürlich wurden wir dan bei der Ausländerbehörde abgewiesen, etwas Schriftliches Auszustellen, da es am Ende nur ein Registerauszug ist, Sie bräuchten einen Pass.

Naja, etwas ZickZack, am ende haben wir uns alle geeinigt das wir dieses Jahr in den libanon Reisen um das nötige zu Besorgen, es liegt aber leider am Ende doch an das Finnanziele unserer Seits.


ronny schrieb am 04.07.2007 um 08:59:06:
Wird sie wissentlich mit unzutreffenden oder ungewissen Angaben vorgenommen, stellt die Beurkundung eine qualifizierte Amtsstraftat dar. Keinem Urkundsbeamten ist es zumutbar, wissentlich eine Straftat zu begehen.


Hier ist Seitens des Urkundsbeamten alles mit grosser Wahrscheinlichkeit Wissentlich ausgestellt worden.

Es zeigt doch schon daran, das zum einen eine Vaterschaftsanerkennung, und weitere Unterlagen beim Jugendamt und für die Krankenkasse,Kindergeldkasse ausgestellt wurden, nur halt eine Namenserteilung wurde aus dem a.grund abgewiesen.

Zumal ich noch Erwähnen muss, das bei den Bescheinigungen zur Krankenkasse und der Familienkasse unter den bezeichung vater des Kindes durch gestrichen wurde und stattdessen follgendes reingeschrieben:

Vor- und Familienname der Mutter und des Kindes konnten nicht festgestellt werden, ebenso nicht die Ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter.


Ich als Vater wurde in diesen Bescheinigungen nicht einmal Erwähnt!


ronny schrieb am 04.07.2007 um 08:59:06:
Da geht ein ganzes Sirenenorchester los, weil viele der jahrelang als staatenlos geltenden Flüchtlinge aus dem Libanon sich als türkische Staatsangehörge geoutet haben, bzw. geoutet wurden.
Grüße Ronny Zwinkernd


Bleiben wir doch mal am Ball, hier noch in meinen andren Therads habe ich jemals auf einer Kurdischen Abstammung hingedeutet.

Wir bereits angesprochen, Nachweise sind Vorhanden nur liegen Sie leider nicht vor.

Es soll auch vorgekommen sein, das vielle Muslime sich einfach als Christen ausgegeben haben, weil Sie der Meinung waren das Sie auf Grund Ihrer Religionszugehörigkeit einen besseren Abschneiden des Asylverfahrens erreichen könnten.

Als meine Eltern im Jahre 1980 aus dem Libanon vom Bürgerkrieg geflüchtet waren, hatten einige Bekannte die bereits in deutschland lebten Ihnen empfohlen alles notwendige an Papieren (Pass,Gebrutsurkunden etc.) mit denen Sie nach Deutschland eingereist waren zu Vernichten, Um so im falle einer Negativen Asylurteil der Abschiebung zu entkommen.

Natürlich hatten meine Eltern alles was Sie mitgebracht haben und durch dennen Sie 2, 3 Ländern gereist waren um am ende in Deutschland anzukommen, Vorgelgt.

Sie waren damals der Ansicht das man sich sehr Billig Verkaufen würde, wenn man den Behörden Erzählen würde das man ohne Papiere durch einige Ländern gereist sei.

Grade solche Handlungen haben uns Wahrscheinlich davor bewahrt, das wir nicht als Kurden geoutet werden, wie es einigen passiert ist.

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raom02
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Antwort #17 - 04.07.2007 um 15:52:38
 
ronny schrieb am 04.07.2007 um 09:16:29:
Insgesamt habe ich jetzt zwei Fälle hinter mir bei denen über sehr lange Zeiträume die Identität verschleiert wurde (betraf insgesamt 17 Geburtsbeurkundungen). Allein die zu Unrecht bezogenen öffentlichen Leistungen betrugen siebenstellige Summen.


Auch wenn die Mutter Ihre Identität Verschleiert, hätte ich als Deutscher Staatsangehöriger ein Recht auf die erwähnten Öffentlichen Leistungen hier kann man nicht von zu Unrecht bezogenen ausgehen.

ronny schrieb am 04.07.2007 um 09:16:29:
Ich könnte heute noch k... wenn ich an die Kosten und den Aufwand denke den die ganzen Berichtigungsverfahren verursacht haben. Deshalb stehe ich Identitätsverschleierungen (zugegeben sehr voreingenommen) äußerst gereizt gegenüber.
Grüße
Ronny Zwinkernd


Auch ich könnt Ehrlich gesgat K... wenn ich von Absichtlicher Identitätsverschleierungen höre, denn das ist am ende eine Straftat und sollten den Betroffenen zu last gelegt werden samt den jeweiligen Kosten.

Es liegt doch keinen Grund der dafür spricht das meine Freundin Ihre Identität Verschleiern müsste, da Sie als Mutter eines Deutschen Kindes angesehen wird von daher bräuchte Sie sich doch nicht vor einer Abscheibung zu fürchten.

Ich als beteiligter möchte nur des Unwissenden zur der Sache mitteilen, das ich wenn es mir in den Händen liegt schon gestern die Nachweise dem Behörden Vorlegen würde.

Ich währe sehr dankbar, für jeden weitere Tipp die auf Rechtssprechung beruhen.
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Antwort #18 - 04.07.2007 um 16:02:13
 
Zitat:
Es liegt doch keinen Grund der dafür spricht das meine Freundin Ihre Identität Verschleiern müsste

Geht ja wohl eher um die Eltern, bzw das "vorher".

Grundproblem ist, dass in D die Personenstandsurkunden traditionsgemäß einen hohen Stellenwert haben. Häufig wird dann das Interesse eines Einzelnen (an einer bestimmten Urkunde) den Interessen von allen (an korrekten Einträgen in den Personenstandsurkunden) untergeordnet.

Ob das so richtig ist, wird in deinem Fall jetzt wohl ein Gericht entscheiden müssen. Den Weg hat Ronny dir ja weiter oben schon gezeigt. Ggfs soll sich der Standesbeamte noch bei seiner zust. Standesamtaufsicht (also jemand wie Ronny) rückversichern. Wenn Ronny's Kollege das genauso sieht, gibt's halt keinen anderen Weg als klagen.
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