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Studienende, Promotionsende (Gelesen: 2.359 mal)
Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.07.2007 um 10:56:05
 
Liebe Praktiker in den Ausländerbehörden,

nicht selten werden ja in die einschlägigen AE 16 Abs. 1 auflösende Bedingungen aufgenommen (Erlischt mit Beendigung des Studiums/Promotion).

Wann aber ist aus behördlicher Sicht dieser Zeitpunkt erreicht?

- Tag der letzten Prüfung (z.B. auch Abgabe der Diplomarbeit)
- tatsächlicher Erhalt des abschließenden Prüfungsergebnisses (Diplomurkunde, Promo-Urkunde)
- irgendwas zwischen den beiden o.g. Möglichkeiten

Gerade bei Diplomarbeiten liegt zwischen Abgabe und Erhalt des Ergebnisses u.U. ein Zeitraum von etlichen Monaten (zeitweise mehr als ein Jahr).

Muleta
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inge
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Antwort #1 - 03.07.2007 um 12:09:21
 
Kein Praktiker, aber als Hinweis:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln....
insbesondere der Hinweis, dass dies möglicherweise (!) je nach BL unterschiedlich gehandhabt wird. Deswegen wäre es evtl nötig, das BL anzugeben - dann findet man evtl besser den "passenden" Experten.
In oben zitierten VAA übrigens explizit aufgeführt, in anderen AH/VV habe ich das so noch nicht gesehen ...
Zitat:
Studierende in Diplomstudiengängen können sich, wenn alle Fächer und das Praktische Studiensemester abgeschlossen sind und sie sich in der Diplomarbeitsphase befinden "exmatrikulieren", d.h. nicht mehr rückmelden. Damit sparen sie die Rückmeldegebühr für das Diplomsemester. In diesen Fällen ist trotz Exmatrikulation der Aufenthaltszweck – Abschluss des Studiums – noch nicht erreicht. Vor einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist aber immer eine entsprechende Bescheinigung – etwa des betreuenden Hochschullehrers – über das Diplomsemester zu verlangen


@team: Vielleicht wäre es möglich die Links (zumindest wenn sie "offiziell" sind) zu den AH/VV/etc mal irgendwo zu sammeln? Gibt ja teilweise dann doch einige Unterschiede zwischen den BLs untereinander bzw zur Ansicht des BMI.

Bei den AH Berlin ist übrigen auch der Anhang RUS.1 evtl für einige interessant!
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Muleta
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Antwort #2 - 03.07.2007 um 12:20:57
 
inge schrieb am 03.07.2007 um 12:09:21:
Kein Praktiker, aber als Hinweis:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln....
insbesondere der Hinweis, dass dies möglicherweise (!) je nach BL unterschiedlich gehandhabt wird.


Hallo inge,

der Text ist bekannt, bezieht sich aber nur auf die Frage, ob der Studentenstatus im aufenthaltsrechtlichen Sinne verloren geht, wenn sich der Student vor den letzten Prüfungen exmatrikuliert (-> er geht ggf. nicht verloren, weil noch ein Prüfungsanspruch besteht und das Studium damit noch nicht beendet wurde).

Die Frage bleibt aber offen, wann denn dann das Studium "beendet" ist. Interessante Bundesländer sind Hessen, BW, BAY, NRW, R-P und ggf. alle anderen... Zwinkernd

Muleta
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Mick
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Antwort #3 - 03.07.2007 um 12:24:05
 
Hi,

bei uns gibt es kaum Studenten. Für mich wäre es
aber logisch, den Erhalt der Prüfungsergebnisse ab-
zuwarten, andernfalls kann man kaum zu einer Ent-
scheidung darüber kommen, ob z.B. der weitere
Aufenthalt zum Zwecke der Jobsuche gewährt wird.

Wenn Du einverstanden bist, Muleta, werde ich die
Frage mal ans interne Kollegenboard weitergeben.

@inge:
Wenn Du Lust hast, kannst Du gerne ein Mail mit den
(offiziellen) Links schicken, wir könnte die dann in der
Link-Liste aufnehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Muleta
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Antwort #4 - 03.07.2007 um 12:38:59
 
Mick schrieb am 03.07.2007 um 12:24:05:
Wenn Du einverstanden bist, Muleta, werde ich die
Frage mal ans interne Kollegenboard weitergeben.


ja, gerne.

Muleta
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Antwort #5 - 03.07.2007 um 16:25:01
 
Bin auch kein Experte, habe aber hier in Berlin sehr viel mit ausländischen Studis und Doktoranden zu tun.
Von daher bestätige ich Mick's Meinung, denn ich habe noch nie davon gehört, dass einer von denen gehen musste, bevor er seine Abschlussurkunde in der Hand hatte.

Zeppelin

PS: Wenn ich schreibe "gehört" dann meine ich damit nicht Stammtisch- oder Latrinenparolen, sondern Berichte aus den einschlägeigen Gremien, bei denen in solchen Fällen üblicherweise um Hilfe und Beratung gebeten wird.
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Mick
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Antwort #6 - 04.07.2007 um 08:40:43
 
Muleta schrieb am 03.07.2007 um 12:38:59:
ja, gerne.

Muleta

Hoi,

die ersten Reaktionen sind schon ziemlich eindeutig,
niemand führt Überlegungen dazu an, dass die AE mit
Abschluss der Prüfungen erlischt.
Hatte noch eine Umfrage angehängt, derzeitiger Stand:


Zitat:
Frage: Das Studium endet und die AE erlischt...

...am Tag der letzten Prüfung    0 (0%)
...mit Bekanntgabe Prüfungsergebnis    13 (100%)
...irgendwo dazwischen    0 (0%)

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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #7 - 04.07.2007 um 09:01:44
 
Mick schrieb am 04.07.2007 um 08:40:43:
die ersten Reaktionen sind schon ziemlich eindeutig,


Danke. Ich schließe daraus mal (unrepräsentativ), dass diesbzgl. Probleme höchstens seltene Einzelfälle darstellen, die dann ggf. über den Vorgesetzten (unter Vermeidung eines Klageverfahrens) korrigiert werden können.

Muleta
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