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Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!? (Gelesen: 1.748 mal)
iupi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
03.07.2007 um 09:41:12
 
Hallo! Ich beziehe eine Nierderlassungserlaubniss und ziehe in September ins Ausland.

Ich möchte wissen, was ich bei den entsprechenden Behörden bzw. Ämten machen soll?

Reicht es,  wenn ich mich bei der Meldeamt abmelde? oder soll/müss ich die Ausländerbehörde auch davon informieren?

Was ist das Verfahren hier?
Danke
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.07.2007 um 09:47:54
 
Wenn du deinen jetzigen Wohnort ins Ausland verlegst, dann mußt du dich nur beim Einwohnermeldeamt abmelden.

trixie
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maki
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laie!


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Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.07.2007 um 09:52:55
 
iupi,

wie lange hast du denn vor wegzubleiben?
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iupi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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Antwort #3 - 03.07.2007 um 13:54:05
 
Ich werde 2 Jahren in Ausland sein.

Es ist nicht sicher ob ich nach Deutshland zurück komme. Deswegen denke ich soll ich diese Fristen beantragen, um die NE zu behalten.
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Grista
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 04.07.2007 um 08:46:51
 
ja, du solltest eine Bescheinigung nach § 51 beantragen.
Dort kann dir eine Frist eingeräumt werden, wie lang du dich im Ausland aufhalten kannst, ohne das deine NE erlischt!!

Würde dir empfehlen, dich zur ABH zu begeben und dort Informationen einholen.

Grüße
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iupi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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Antwort #5 - 04.07.2007 um 18:18:31
 
Danke!

Sorry das ich so eine Frage stelle  hä?, aber wozu die Bescheinigung? Ist das empfehlenswert?

Ich soll einfach mein Fall/situation schildern und nach eine Bescheinigung fragen, worauf steht, meine NE ist bis zum xx.xx.xxxx gültig?

Jetzt fehlt mir eine Frage ein: Sagen wir machen ich reise am 01.09.2007, meine NE ist bis zum März 2008. Muss ich dann 6 MOnaten in Ausland sein bevor ich nach Deutschland als Tuourist einreist? unentschlossen

Ich habe Familie, Freunden un Bekannten und man weiß nicht, wann man vorbei zu Besuchen kommen möchten.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #6 - 04.07.2007 um 18:23:52
 
Zitat:
aber wozu die Bescheinigung? Ist das empfehlenswert?

Dann erlischt die NE nicht sofort bzw nach 6 Monaten.

Zitat:
Ich habe Familie, Freunden un Bekannten und man weiß nicht, wann man vorbei zu Besuchen kommen möchten.

Auch ohne NE oder AE hast du ja immer noch den USA-Bonus. Solange die NE/AE gültig ist, kannst du kommen wann und wie lange du willst. Wenn nicht mehr gültig, halt nur noch 90 Tage innerhalb von 6 Monaten.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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