Hallo,
mein Fall ist eigentlich schon längst bekannt bei info4alien Foren.
Kurze Fassung:
Mein Aufenthalt: §16 (noch Student), Absicht: Wechsel zu §18.
Wir sind gerade dabei ein Schreiben an
ABH zu erstellen, woraus ausgeht, dass mit meiner Einstellung bei der Firma ein öffentliches Interesse besteht und es besteht wirklich. Meine Frage:
-hat jemand schon Erfahrungen mit "erstem Kontakt zu ABH" gehabt?
-soll dieses erste Schreiben vielleicht von unserem Anwalt eingereicht werden?
-in welcher Form soll das Schreiben geschrieben werden?
-Welche Anlagen soll man anfügen?
-Welche Argumente kann man für die Begründung des öffentlichen Interesses benutzen?
-Was muss in meinem Fall nachgewiesen werden: §18.4.2AufentG oder §27.2
BeschV?
Alle Antworten sind auch per PM möglich. Danke
Vielen Dank im Voraus.