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Aufenthaltserlaubnis von 2004 = Niederlassungserlaubnis? (Gelesen: 1.878 mal)
Plaine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis von 2004 = Niederlassungserlaubnis?
29.06.2007 um 15:00:36
 
Hallo!

Ich bin neu hier, hoffe aber ihr könnt mir trotzdem helfen.
Ich habe die philippinische Staatsbürgerschaft, lebe aber seit meinem vierten Lebensjahr hier in Deutschland, bin hier zur Schule gegangen, Abi gemacht, Studium 2004 begonnen. Ich habe jetzt mein Studium abgebrochen, da mir der Stoff zu theoretisch & zu schwer geworden ist. Mein Pass wurde kurz vor dem Studium erneuert, habe auch noch den Aufkleber von damals drin, "Aufenthaltstitel, unbefristet, Aufenthaltserlaubnis" - hab mir damals aber keine Arbeitserlaubnis geholt. (Im Studium nicht gejobbt, Bafög, Kindergeld, Halbwaisenrente). Jetzt wollte ich eine Ausbildung anfangen, hab aber dazu noch folgende Fragen:
Ich habe gelesen das unbefristete Aufenthaltserlaubnisse von vor 2005 jetzt automatisch als Niederlassungserlaubnis gültig sind.
Die Niederlassungserlaubnis enthält jetzt ja auch eine Arbeitserlaubnis. (
Soweit richtig?
)

Frage: Gilt die unbefr. Aufenthaltserlaubnis auch ohne Arbeitserlaubnis als Niederlassungserlaubnis? D.h. hab ich so gesehen schon eine Arbeitserlaubnis?

Von dem was ich gelesen habe würde ich sagen ja, aber ich weiß ja nicht wie pingelig die Behörden da sind.

Bin für jede Hilfe im vorraus dankbar!!
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.06.2007 um 15:10:47
 
Plaine schrieb am 29.06.2007 um 15:00:36:
Die Niederlassungserlaubnis enthält jetzt ja auch eine Arbeitserlaubnis. (Soweit richtig?) 

Ja.

Plaine schrieb am 29.06.2007 um 15:00:36:
Frage: Gilt die unbefr. Aufenthaltserlaubnis auch ohne Arbeitserlaubnis als Niederlassungserlaubnis? D.h. hab ich so gesehen schon eine Arbeitserlaubnis? 

Auch ja.

Einfach auf die ABH laufen und nach einer NE fragen (die du ja eigentlich schon hast), damit dein zukünftiger Arbeitgeber gleich sieht das du arbeiten darfst.

Gruß,

maki
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Plaine
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis von 2004 = Niederlassungserlaubnis?
Antwort #2 - 29.06.2007 um 15:16:15
 
Weißt du auch wie lange so etwas etwa dauert?
Einfach nur hingehen, Stempel (oder so) rein?
Oder 2 Wochen warten bis ein Berater frei wird und dann weitere 2 Wochen für die Bearbeitung? Kostet das was?
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maki
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis von 2004 = Niederlassungserlaubnis?
Antwort #3 - 29.06.2007 um 15:32:26
 
Plaine schrieb am 29.06.2007 um 15:16:15:
Weißt du auch wie lange so etwas etwa dauert? 

Das ist ganz unterschiedlich, sollte eigentich am selben Tag erledigt sein.

Plaine schrieb am 29.06.2007 um 15:16:15:
Kostet das was?

Tja, umsonst ist nicht mal der Tod Zwinkernd

Kannst dich ja vorher telefonisch bei der ABH erkundigen, bei manchen ABHs ist ein Termin obligatorisch, bei anderen widerum  kann man gar keine Termine ausmachen.

Gruß,

maki
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