Was mir noch so einfällt:
Er ist Asylbwerber in NL. Dürfte er nach D zum Heiraten? Mit dem aktuellen Titel doch wohl nicht, oder? Also müsste er ja doch ein Eheschließungsvisum beantragen. Dann käme wieder das Gehalt bzw eine
VE in's Spiel.
Wenn sie nach NL zum Heiraten fährt ... interessiert die Holländer die deutsche Befreiung vom FamGericht überhaupt, oder müsste sie dann noch (zusätzlich?) ne NL Entscheidung haben?
Scheint mir doch eher etwas komplexer ...
Nachtrag, war zeitgleich mit oben
Zitat:Mir wurde gesagt das es wichtig ist, das aus irgendeinen Dokument hervor geht, ob er flüchtling oder staatenlos ist.
???
"Flüchtling" ist meist eine Eigenschaft, die man hier in D vom
BAMF erhält. Wird in Holland so ähnlich sein.
Und "staatenlos" wird SUUUUPER-schwierig. Bis ihr eine deutsche Behörde dazu bekommt, dass man bei ihm "staatenlos" annimt (wahrscheinlich ist er in der Tat Libanese oder evtl sogar Türke), bist du mind. 20 und brauchst dir über's FamGericht keine Sorgen machen.
Du sagst, er hat "alle Papiere". Hat er einen PASS?
Und hast du dir den Link zur Länderliste vom OLG Köln angeschaut?
Der Zivilregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Wenn er den jetzt schon hat, dann läuft natürlich die Zeit! Sonst braucht er einen neuen. Legalisiert muss der auch sein. Das geht nur bei der dt. Botschaft im Libanon. Wieso legalisiert er einen Zivilregisterauszug bei der dt. Botschaft, wenn er nach Holland "flieht"??