Die Fragestellerin weist allerdings darauf hin, dass nur die Herkunftsfamilie in Nigeria Schwierigkeiten mit einem islamischen Namen befürchtet, nicht aber ihre Familie in Deutschland. Im Gegenteil: Beide haben bewusst bei der Eheschließung vor erst zwei Jahren nicht den Namen der Frau, sondern den islamischen Namen des Mannes als Ehenamen gewählt, haben damit offenbar keine Schwierigkeiten, sind trotz dieses Namens in einer christlichen Gemeinde integriert, und ihr selbst täte eine Namensänderung sogar leid.
Es siehst wohl eher danach aus, dass die Herkunftsfamilie erwartet, dass jetzt der Mann den deutsche Ehenamen ändert, und ihn entsprechend zu beeinflussen versucht. Der Mann fühlt sich mehr zu seiner Herkunftsfamilie als zu seiner eigenen Familie hingezogen, denn sonst würde er einen Namenswechsel wohl kaum in Erwägung ziehen. Wir erfahren rein gar nichts darüber, dass die deutsche Familie unter diesem Namen leidet. Namen haben nun einmal eine besondere Bedeutung im Rechtsverkehr und können nur aus ganz besonderen im Einzelfall nachvollziehbaren Gründen geändert werden.
Bekannt geworden sind Gerichtsentscheidungen, bei denen es um den Wunsch nach Namenänderung bei einem Übertritt zum Islam, also in anderer Richtung, ging:
Ein ‚Dirk Olaf’ wollte seine Vornamen ändern in ‚Abdul-Faruk Cetin’ ändern. Abgelehnt!
Ein ‚Andreas’ wollte ‚Abdulhamid’ heißen. Ihm wurde die Änderung des Vornamens nicht gestattet, sondern lediglich das Hinzufügen als weiteren Vornamen.
Ein ‚Herbert Krahwinkel’ vom Zentralinstitut Islam-Archiv Deutschland Stiftung e.V. darf offiziell nur diesen Namen führen, kann aber hinzufügen: ‚genannt Mohammed Salim Abdullah’, vergleichbar wie bei einem Ordens- oder Künstlernamen. Ebenso ‚Herbert Hobohm’ vom Zentralrat der Muslime, der sich ‚Mohammed Aman Hobohm’ nennt, aber nicht heißt.
Ich weiß zwar nicht, wie Namensänderungen in Nigeria erfolgen, kann mir aber vorstellen, dass für die Änderung des Familiennamens eines Minderjährigen auch die Zustimmung des Vaters erforderlich ist. Der Vater könnte diese verweigern, und das Problem unterschiedlicher Familiennamen zwischen Vater und Sohn würde nicht entstehen.
DerHeiko schrieb am 05.07.2007 um 11:58:00:Gesellschaftlich ist das für einen 16 Jährigen unter Gleichaltrigen der Todesstoß.
Das denke ich nicht. Patchwork-Familien gibt es schließlich mit allen möglichen Namen. Die leben alle noch. Es ist wohl eher problematisch, einen Jugendlichen in diesem Alter aus seiner gewohnten Umgebung herauszuholen und ihn nach Deutschland zu verpflanzen. Das dürfte ein größerer Schock werden, als wenn die Großmutter künftig anders heißt.
Übrigens: Ein ‚Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah’ hat es trotz islamischen Namens in die Charts geschafft.
Mal sehen, ob eine Änderung des Ehenamens aus dem genannten Grund druchgeht.
Mono