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Aufenhaltstitel läuft bald ab und Frau ist noch im Ausland. (Gelesen: 2.379 mal)
Klaus44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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26.06.2007 um 18:54:59
 
Hallo

Ich habe vollgendes Problem.

Meine Frau ist Philippina und lebt mit mir seit 2 Jahren in Deutschland.
Sie bekommt jedes Jahr ein Aufenthaltstitel für ein Jahr.

Jetzt haben wir uns gestritten und  sie ist seit dem April auf den Philippinen.

Ob sie wieder mit mir in Deutschland leben will, weiss sie noch nicht, sie möchte noch etwas länger bei ihren Eltern bleiben und überlegen.

Nun hat sie einen Brief bekommen von der Ausländerbehörde, mit der Erinnerung das ihr Aufenhaltitel nächsten Monat abläuft und ihn
rechtzeitig wieder verlängern soll.

Jedenfalls habe ich ihr jetzt geschrieben, das sie rechtzeitig wieder nach Deutschland fliegen sollte, bevor der Aufenhaltstitel abläuft.

Meine Frage wäre, welche Konsequenzen das hat, wenn sie den Titel nicht rechtzeitig verlängert?

Ausser das sie nach der Frist auch nicht mehr sofort nach Deutschland einfliegen darf.

Gruss
Klaus
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 26.06.2007 um 19:01:01
 
Wenn der Titel abgelaufen ist, dann wird sie nach aller Wahrscheinlichkeit in Manila garnicht mehr das Flugzeug besteigen können.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Einreiseberechtigung für das Zielland festzustellen und bekommen großen Ärger und happige Geldstrafen, wenn sie Personen befördern die nicht über eine solche verfügen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 26.06.2007 um 19:22:57
 
Zitat:
Meine Frage wäre, welche Konsequenzen das hat, wenn sie den Titel nicht rechtzeitig verlängert?


Die Konsequenzen ergeben sich aus § 51 AufenthG . Mit dem Ablauf der Geltungsdauer erlischt der Aufenthaltstitel. Gleiches tritt ein, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist bzw. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der ABH bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist.

Vielleicht ist ja letzteres schon eingetreten (wäre anhand der Aus - bzw. Einreisestempel im Pass auch im Nachhinein noch nachvollziehbar).

Mit dem Erlöschen existiert kein Aufenthaltsrecht für Deutschland mehr.

Im Übrigen stellt sich noch die Frage, ob Eure Ehe noch als rechtmäßig und in familiärer Lebensgemeinschaft bestehend angesehen wird bei so einer langen Trennungszeit. Dies wäre aber Voraussetzung für eine Verlängerung (einer noch nicht erloschenen) AE .


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Klaus44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.06.2007 um 19:36:51
 
Zitat:
Vielleicht ist ja letzteres schon eingetreten (wäre anhand der Aus - bzw. Einreisestempel im Pass auch im Nachhinein noch nachvollziehbar).


Ich habe ja auch noch die Rechnung von dem Flugticket, wo die Daten drauf stehen wann und wie sie abgeflogen ist.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 26.06.2007 um 19:47:45
 
Klaus44 schrieb am 26.06.2007 um 18:54:59:
Meine Frage wäre, welche Konsequenzen das hat, wenn sie den Titel nicht rechtzeitig verlängert?

Ausser das sie nach der Frist auch nicht mehr sofort nach Deutschland einfliegen darf.

Hi,
einfache Frage, einfache Antwort:
Keine weiteren Konsequenzen, außer dass sie
irgendwann in D. noch abgemeldet wird. Ggf.
von Amts wegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Centurio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.06.2007 um 22:25:31
 
schweitzer schrieb am 26.06.2007 um 19:22:57:
Im Übrigen stellt sich noch die Frage, ob Eure Ehe noch als rechtmäßig und in familiärer Lebensgemeinschaft bestehend angesehen wird bei so einer langen Trennungszeit.=schweitzer=

Eigentlich doch eher nicht. Klaus schrieb, daß seine Frau seit April auf den Philippinen ist. Das sind gerade mal zwei Monate.

Allein aus diesem Zeitraum auf eine nicht mehr rechtmäßig bestehende (und gelebte) Ehe zu schließen halte ich für einigermaßen verwegen.

Gruß, Martin A
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 27.06.2007 um 06:41:59
 
Centurio schrieb am 26.06.2007 um 22:25:31:
Allein aus diesem Zeitraum auf eine nicht mehr rechtmäßig bestehende (und gelebte) Ehe zu schließen halte ich für einigermaßen verwegen. 


Es hängt nicht immer vom Zeitraum ab, ob man von einer rechtmäßigen und familiären Lebensgemeinschaft sprechen kann. Wenn die Frau zu erkennen gibt, dass die Ehe nicht mehr möchte oder auch dem Grund nach Deutschland nicht nur vorübergehend verlassen hat, kann durchaus die AE erloschen sein.

trixie
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Centurio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.06.2007 um 09:59:24
 
trixie schrieb am 27.06.2007 um 06:41:59:
Es hängt nicht immer vom Zeitraum ab, ob man von einer rechtmäßigen und familiären Lebensgemeinschaft sprechen kann. Wenn die Frau zu erkennen gibt, dass die Ehe nicht mehr möchte oder auch dem Grund nach Deutschland nicht nur vorübergehend verlassen hat, kann durchaus die AE erloschen sein.
trixie


Ja klar, natürlich. Trifft aber in diesem Fall wohl nicht zu - Klaus sagt ja in seinem einleitenden Post, daß seine Frau noch nicht weiß, was sie machen wird.

Gruß, Martin A
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