Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
heirat....sozialamt oder arbeitsamt ?? (Gelesen: 1.778 mal)
omid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
26.06.2007 um 13:39:56
 
hallo leute.....

ich heirate demnächst....danke danke danke...
wir haben gut ein jahr damit verbracht, die ganzen unterlagen zu bekommen...hat am ende aber alles geklappt....
zur info, bin deutscher, meine zukünftige frau ist iranerin...
**roshie** arbeitet auf stundenbasis...und ist beim amt für asylanten und sonstige ausländer gemeldet und erhält von dort zuschüsse.
was ändert sich nach der heirat ?? kann sie dann zum arbeitsamt wechseln ?? oder verbleibt sie bei ihrem amt ??
ich habe unterschiedliche aussagen gehört..bin selbst beim amt gewesen und dort habe ich auch keine befriedigende antworten bekommen.
eine unbefristete aufenthaltserlaubniss hat sie.

wer kann mir sagen was sache ist oder wo ich etwas nachlesen kann....

gruss frank Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Antwort #1 - 26.06.2007 um 13:46:59
 
Hallo omid,

einiges bringst Du, glaube ich, ein wenig durcheinander. Hat Deine Frau wirklich eine unbefristete AE (die heute eigentlich NE heißt)? - Ich denke, sie wird, wenn ihr heiratet eine AE nach § 28 (1) AufenthG erhalten, die ist befristet - eine NE wäre frühestens nach drei Jahren möglich.

Du bist dann ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet. Nur, wenn Dein/Euer Einkommen nicht ausreichen würde, den Lebensunterhalt für Euch beide zu sichern, hättet ihr ggf. Anspruch auf Unterstützung, in Eurem Falle dann auf ALG II (Hartz IV), was im Zweifelsfalle auch ergänzend gezahlt würde.

Der Antrag müsste für Euch als Bedarfsgemeinschaft bei einer ARGE (Jobcenter) gestellt werden. Ist eine ziemlich aufwändige Prozedur - es ist so ziemlich alles zu offenbaren. (Einkommen, Vermögen, Konten , Versicherungen, Miete usw.) - Wird festgestellt, dass bei Euch zwischen notwendigem Existenzminimum und Einkommen eine Diskrepanz, also Bedarf besteht, würdet Ihr ALG II erhalten.

Unter das AsylbLG oder SGB XII würde Deine Frau jedenfalls nicht mehr fallen!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Antwort #2 - 26.06.2007 um 13:47:30
 
Zitat:
amt für asylanten und sonstige ausländer gemeldet

?
ABH? Sozialamt?

Zitat:
oder verbleibt sie bei ihrem amt ??

?

In Zukunft "verbleibt" sie erstmal bei dir. Als Ehepaar bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, falls ihr den Leistungen von der ARGE erhalten wollt.
Verdienst du mehr als den Regelsatz + Miete, kriegt ihr auch keine Leistungen. Ggfs noch ergänzende Leistungen, falls das Einkommen sehr niedrig ist. Falls keine ARGE-Lesitung bezogen werden, wäre noch Wohngeld möglich.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
omid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Antwort #3 - 26.06.2007 um 14:00:58
 
juppp...das klingt doch mal ganz gut....
mir ist eigentlich nur wichtig, das ( für den fall der fälle ) falls ich mal zum amt muss, sie dann beim arbeitsamt gemeldet ist....
der rest..deutscher pass..etc wird wohl irgendwann kommen...

ich war sehr erschrocken über die art und weise, wie man bei dem sozialamt behandelt wird....und habe ein paar mal schlucken müssen um nicht zu platzen...

bedanke mich Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Antwort #4 - 26.06.2007 um 14:10:46
 
Zitat:
sie dann beim arbeitsamt gemeldet ist....


Nochmal zur Klarstellung:

Automatisch ist sie da nicht gemeldet. Ihr müsst Euch melden. Wenn es um Leistungen geht, dann bei der ARGE (das ist nicht gleich Arbeitsagentur!!!) - sie muss dann auch grundsätzlich bereit sein im möglichen Umfange zu arbeiten. -

Benötigt Ihr keine unterstützende Hilfe, könnte sie sich dennoch melden, dann aber bei der Arbeitsagentur, und sich als arbeitsuchend registrieren lassen.

Alles Gute -

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema