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Disziplinierung von Standesamtsmitarbeitern? (Gelesen: 1.164 mal)
Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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26.06.2007 um 09:05:49
 
Hallo zusammen,

eine Frage an die Damen und Herren der Standesamtsaufsicht: wie bekomme ich ein Standesamt (Standesbeamte und Leiter des Standesamtes) dazu, bei Interviews auf Scheineheverdacht keine Fragen mehr bzgl. intimer Körpermerkmale und des gemeinsamen Sexuallebens der Interviewten zu stellen?

Die gerichtliche Klärung im Einzelfall ist unproblematisch. Was dem Standesamt fehlt, ist die nötige Einsicht in Grundsatzfragen.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.06.2007 um 09:30:53
 
Muleta schrieb am 26.06.2007 um 09:05:49:
Die gerichtliche Klärung im Einzelfall ist unproblematisch. Was dem Standesamt fehlt, ist die nötige Einsicht in Grundsatzfragen.


Hi Muleta,

es geht m.E. nur über die Einzelfallklärung:

Zunächst kann der Betreffende grundsätzlich die Aussage verweigern. Legt dann der Standesbeamte die Verweigerung  negativ aus, besteht die Mögichkeit nach § 45 PStG zu beantragen:

"Den Standesbeamten anzuweisen, seine Entscheidung nicht von der Beantwortung der.. und der.. Frage abhängig zu machen".

Weder die untere, noch die mittlere, noch die obere Aufsicht hat da ein Weisungsrecht, erst recht nicht der Denstherr. Allenfalls kann ein Hinweis auf geltendes Recht oder die Rechtsprechung (und da sind wir wieder beim Personenstandsrichter) da zu einer Verhaltensänderung kommen.

Der Standesbeamte ist bei der Befragung sowohl zum OB als auch zum WIE seinem pfllichtgemäßen Ermessen unterworfen, die Verantwortung für die Zulässigkeit einer Frage nimmt ihm keiner ab, er muß entscheiden ob er an einer ganzbestimmten Eheschließung mitwirkt.

Ursprünglich sollte eine ermessensleitende Weisung der IMs kommen, aber auf die warte ich schon seit es die Regelung im BGB gibt.

Ich selbst halte btw.  auch nicht jede Frage zum Intimleben per se für unzulässig, sondern würde es vom Einzelfall abhängig machen.

Du gerätst schon mal an (zu) gut vorbereitete Kandidaten, da muß eine völlig überraschende Frage schon erlaubt sein Zwinkernd
Und es steht natürlich jedem frei auf solche Fragen zu antworten oder nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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