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Heirat erst nachdem Schlepperbande bezahlt ist? (Gelesen: 5.453 mal)
Linkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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25.06.2007 um 14:25:52
 
Hallo Foren-User,
meine Verlobte kommt aus Nigeria,lebt hier unter falscher Identität und ist schwanger von mir (ich bin Deutscher). Bei allen Problemen die jetzt auf uns zukommen ist die Identitätsüberprüfung durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft bei einer Heirat oder evt. auch schon bei der Vaterschaftsanerkennung oder Registrierung der Geburt für uns das größte Problem. Um dies zu erläutern muss ich etwas weiter ausholen:
Bevor meine Verlobte nach Deutschland kam (2003), hatte sie in Nigeria in einem Haarstudio gearbeitet (das war ihre erste und einzige Arbeitsstelle). Ihre Chefin fragte sie eines Tages, ob sie nicht nach Europa wolle, sie könne ihr helfen. Sie gab ihr 10.000 Euro und vermittelte zu einer weiteren Person, die für dieses Geld alles weitere regelte (falscher Pass, Flugticket, "Unterricht wie man sich in Europa verhält" usw.). Meine Verlobte musste schwören, 20.000 Euro zurückzuzahlen (die ja in Europa mit Frisörarbeiten so leicht zu verdienen sind…) und niemals Namen zu nennen. Die Kontaktperson begleitete meine Verlobte nach Deutschland, vernichtete den Pass und brachte sie direkt in ein Bordell. Nach zwei Wochen Razzia - Verhaftung - meine Verlobte schwieg aus Angst - saß 9 Monaten in Abschiebehaft…

Nachdem ich ihr nun erklärt habe, dass ihre Chefin auch zu dem Schlepper- (Verbrecher-) Netzwerk gehört, ist sie nicht mehr bereit das Geld zurück zu zahlen. Doch was ist wenn jetzt der Vertrauensanwalt im Haarstudio auftaucht und sich nach meiner Verlobten erkundigt? Die Chefin wird sich sicherlich freuen wieder was von ihrem "Schützling" zu hören! Eine positive Identitätsüberprüfung und die Unversehrtheit der Familie meiner Verlobten ist fraglich.

Was können wir tun? Nach einer Heirat würde meine Verlobte gerne meinen Namen führen, deshalb macht heiraten in DK auch keinen Sinn.
Wird die Identitätsüberprüfung auch schon bei der Registrierung der Geburt oder Vaterschaftsanerkennung nötig?

Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
LG Linkus
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 25.06.2007 um 15:03:24
 
Linkus schrieb am 25.06.2007 um 14:25:52:
Was können wir tun?


Vaterschaftsanerkennung machen (ggf. unter Angabe des Alias-Namens und des richtigen Namens - weder das Jugendamt noch das Standesamt wird hierfür der richtige Ansprechpartner sein...), wahre Identität ggü. ABH offenlegen und Duldung verlangen, Kind bekommen, Rest regeln (-> kann dann etwas dauern).

Da es hierzu m.E. überhaupt keine Alternative gibt, ist es müßig, sich über Friseure und Schlepper Gedanken zu machen.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.06.2007 um 15:35:54
 
Ich setzte noch einen oben drauf:

Urkunden unter falschen Personalien ausstellen zu lassen stellt eine mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB dar. Wenn du als deutscher Vater noch daran mitwirkst ......

Deshalb halte dich an den Rat von Muleta.

Jetzt ist die Zeit, die richtige Geschichte und Identität aufzudecken, denn das Kind wird deutsch sein.

proll
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Linkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.06.2007 um 18:39:36
 
Entschuldigung, aber habe ich mich so missverständlich ausgedrückt? Ich will auf keinem Fall die Vaterschaftsanerkennung unter falscher Identität meiner Verlobten machen! Es geht mir auch nicht um die ca. 500 Euro für die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt der Botschaft. Aber es geht mir um die 20000 Euro an die Schlepperbande, die ohne dieses Geld bestimmt Ärger macht. Deutsche Behörden versuchen Alles, solche Banden hinter Gitter zu bringen und wir kriegen nur gültige Papiere wenn wir die Schlepperbande weiter unterstützen? Gibt es niemand der da helfen kann?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.06.2007 um 19:17:49
 
Linkus schrieb am 25.06.2007 um 18:39:36:

Gibt es niemand der da helfen kann? 


Familienangehörige oder auch weitläufige Verwandschaft können doch im Heimatland identitätsbelegene Dokumente beschaffen. Damit könnte dann auch ein Pass beschafft werden.


DC
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.06.2007 um 19:38:51
 
Linkus schrieb am 25.06.2007 um 18:39:36:
und wir kriegen nur gültige Papiere wenn wir die Schlepperbande weiter unterstützen? Gibt es niemand der da helfen kann? 

Du wirst sicherlich keinen hier finden, der dir 20.000,--€ geben wird  Zwinkernd.

Einzig die Polizei, namentlich die BPol, wird dir da raus helfen können. Das Ganze birgt Gefahren, eröffnet aber auch Chancen. Ich kann dir nur den Rat geben, ein Gespräch mir der Polizei zu führen und dich über Vor- und Nachteile und Gefahren aufklären zu lassen.

Die für die Geburtsurkunde und ggfs. Heirat notwendigen Papiere musst du selbst beschaffen.

proll
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Linkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 26.06.2007 um 08:21:18
 
Wenn sich das Ganze nur auf Deutschland beziehen würde, wäre ich bestimmt schon längst zur Polizei gegangen. Denn meine Verlobte hat hier in Deutschland schon einige Tränen gelassen. Eine Bekannte von ihr ist seit Jahren in einem Psychiatrischen Krankenhaus. Der ist sicherlich ähnliches passiert und sie hat es nicht so gut verkraftet. Als ich im letzten Jahr den Bericht im Spiegel über die Mädchen von Benin City gelesen hatte, dachte ich noch, die übertreiben maßlos. Heute weiß ich leider, wie viel davon war ist.
Aber in so einem korrupten Land wie Nigeria, in dem Polizei (wie andere Behören auch) nur tätig werden, wenn man Beziehungen oder Geld hat, ist das Risiko einer Anzeige unkalkulierbar hoch.

Papiere von Verwandten aus Nigeria lassen sich beschaffen, mit denen meine Verlobte bei der Botschaft in Berlin einen Pass beantragen kann. Ist der Pass denn ausreichend für die Registrierung der Geburt? Wird die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt schon bei der Registrierung der Geburt fällig oder erst wenn wir heiraten wollen?
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 26.06.2007 um 08:47:06
 
Zitat:
Ist der Pass denn ausreichend für die Registrierung der Geburt?

normalerweise ja. Besser wäre noch die Geburtsurkunde dazu.
Wichtig ist, dass der Pass über die Botschaft kommt und nicht von einem anderen aus Nigeria geschickt wird, womöglich noch mit falscher Unterschrift.
Zitat:
Wird die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt schon bei der Registrierung der Geburt fällig
nein.

thom
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 26.06.2007 um 08:51:16
 
Linkus schrieb am 26.06.2007 um 08:21:18:
Papiere von Verwandten aus Nigeria lassen sich beschaffen, mit denen meine Verlobte bei der Botschaft in Berlin einen Pass beantragen kann.


Das ist sehr gut und der richtige Schritt in die richtige Richtung !  Zwinkernd


DC
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #9 - 26.06.2007 um 22:18:11
 
H(a)i,

thom schrieb am 26.06.2007 um 08:47:06:
Wird die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt schon bei der Registrierung der Geburt fällig?
nein.


wage ich zu bezweifeln, da Nigeria ein Staat mit unsicheren Urkundenwesen ist. Desweiteren wird sie wohl ihre Ledigkeit (wird wohl auch nur über Vertrauensanwalt gehen) nachweisen müssen, damit das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt.
Habe gerade erst erlebt, das für das deutsche Kind einer Freundin meiner Frau die Geburtsurkunde erst 1,5 Jahre nach der Geburt ausgestellt wurde wegen Dauer der Überprüfung der Ledigkeit und Geburtsurkunde.

mfg
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Linkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 27.06.2007 um 07:18:53
 
garfield2008 schrieb am 26.06.2007 um 22:18:11:
Desweiteren wird sie wohl ihre Ledigkeit (wird wohl auch nur über Vertrauensanwalt gehen) nachweisen müssen, damit das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt.  

???

Müssen denn auch deutsche unverheiratete Mütter eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn sie die Geburt ihres Kindes anmelden wollen??
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 27.06.2007 um 07:34:40
 
Linkus schrieb am 27.06.2007 um 07:18:53:

???

Müssen denn auch deutsche unverheiratete Mütter eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn sie die Geburt ihres Kindes anmelden wollen??


Nein, da das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

trixie
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #12 - 27.06.2007 um 09:55:31
 
garfield2008 schrieb am 26.06.2007 um 22:18:11:
Habe gerade erst erlebt, das für das deutsche Kind einer Freundin meiner Frau die Geburtsurkunde erst 1,5 Jahre nach der Geburt ausgestellt wurde wegen Dauer der Überprüfung der Ledigkeit und Geburtsurkunde.


Geburtsurkunde erst nach 1,5 Jahren?  Griesgrämig

Nun braucht  man ja die Geburtsurkunde für alles mögliche (Kindergeld, Elterngeld, Krankenversicherung, Steuer), wie wurde das gelöst? Bekommt man in so einem Fall eine spezielle Bescheinigung, die anstelle der Geburtsurkunde akzeptiert wird?

Grüße,
Eduard

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Linkus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #13 - 27.06.2007 um 11:17:53
 
trixie schrieb am 27.06.2007 um 07:34:40:
Zitat von Linkus am Heute um 07:18:53:


???

Müssen denn auch deutsche unverheiratete Mütter eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn sie die Geburt ihres Kindes anmelden wollen??

Nein, da das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

trixie  


Wie soll ich diese Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Müttern verstehen?
Etwa so:
Die ausländische Mutter könnte im Ausland mit einem Ausländer verheiratet sein. Dann wäre das Kind laut Gesetz nicht deutsch, obwohl der biologische Vater Deutscher ist

????
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maki
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Antwort #14 - 27.06.2007 um 11:22:08
 
Linkus schrieb am 27.06.2007 um 11:17:53:
Wie soll ich diese Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Müttern verstehen?
Etwa so:
Die ausländische Mutter könnte im Ausland mit einem Ausländer verheiratet sein. Dann wäre das Kind laut Gesetz nicht deutsch, obwohl der biologische Vater Deutscher ist 

Ja, ganz genau Zwinkernd

Der rechtliche Vater muss nicht der biologische sein, die Sta. erhält man vom rechtlichen Vater.
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